Steuerhinterziehung


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Noch ringen Bund und Länder um schärfere Maßnahmen gegen die Steuerhinterziehung. Prominente Einzelfälle fachen die Debatte immer wieder neu an. Von Alexander Wragge

Prominente Fälle

Die Debatte über Steuerhinterziehung erlebt regelmäßig ihr Comeback, wenn Prominente in Verdacht geraten. Ein Überblick zu den aktuellen Promi-Fällen - von Hoeneß bis Schwarzer.

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Alice Schwarzer: Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ machte bekannt: die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer hat sich 2013 wegen Steuerhinterziehung selbst angezeigt. Schwarzer erklärte, sie habe seit den 1980er Jahren ein Konto in der Schweiz gehabt, die Erträge aber zunächst nicht versteuert. Im Zuge der Selbstanzeige habe sie für die letzten zehn Jahre rund 200.000 € Steuern nachgezahlt, plus Säumniszinsen. Der Fall sei damit auch aus Sicht der Steuerbehörde bereinigt. Spiegel Online berichtet dagegen, das Verfahren gegen Schwarzer sei noch nicht abgeschlossen. Die Finanzbehörden prüften noch, ob Schwarzers Selbstanzeige vollständig ist.

Auch gibt es neue Berichte über die Umstände des Falls. Die Schweizer SonntagsZeitung meldet, nach eigener Recherche habe Schwarzer zuletzt 3,5 Millionen Euro bei der Zürcher Privatbank Lienhardt & Partner angelegt. Deutsche Medien waren bisher von einem Schwarzgeld-Depot von 1,5 bis 2 Millionen Euro ausgegangen. Die Bank wirbt mit dem Slogan: „Wenn bei uns jemand eine CD klaut, kann höchstens klassische Musik darauf sein“. Das Geld brachte Schwarzer laut SonntagsZeitung im Auto über die Grenze.

Besonderes Aufsehen erregte Schwarzers Begründung für die Tat. Sie habe auf das Konto in einer Zeit eingezahlt, „in der die Hatz gegen mich solche Ausmaße annahm, dass ich ernsthaft dachte: Vielleicht muss ich ins Ausland gehen“. Diese Argumentation steht scharf in der Kritik. So kommentiert etwa der Journalist Alexander Marguier vom Debatten-Magazin Cicero: „Der damit unausgesprochene Vergleich zur Judenverfolgung im Dritten Reich macht nicht nur die Dimension des Schwarzerschen Wahns deutlich, sondern es ist ein geradezu niederträchtiger Versuch der Reinwaschung...“.

Hinter der Veröffentlichung der Selbstanzeige vermutet Schwarzer gezielte Rufschädigung. Diesen Vorwurf weist der Spiegel-Journalist Jürgen Dahlkamp zurück. Die „Bigotterie eines ehemaligen Vorbilds“ rechtfertigt, Dahlkamp zufolge, die öffentliche Berichterstattung. In der Debatte meldet sich auch die Redaktion der Zeitschrift Emma zu Wort, die von Schwarzer herausgegeben wird. „Wir finden es frappierend und schockierend, mit welcher Wucht hier versucht wird, das Lebenswerk von Alice Schwarzer zu diskreditieren“, heißt es in der Stellungnahme.

Uli Hoeneß, Präsident des FC Bayern, ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden (13. März 2014). Zwar hatte sich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung im Januar 2013 selbst angezeigt, allerdings stufte das Landgericht München die Selbstanzeige als ungültig ein. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Uli Hoeneß gab in einer Erklärung bekannt, auf eine Revision gegen das Urteil zu verzichten. "Das entspricht meinem Verständnis von Anstand, Haltung und persönlicher Verantwortung", so Hoeneß. "Steuerhinterziehung war der Fehler meines Lebens. Den Konsequenzen dieses Fehlers stelle ich mich." Zugleich trat Hoeneß von seinen Ämtern als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern München zurück. Auch die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein. Den Strafverteidiger Rainer Pohlen verwundert der Ablauf des Prozesses und die Milde des Urteils. "Anders als viele andere Kommentatoren habe ich nicht den Eindruck, dass der Prozess gegen Hoeneß den Beweis geliefert hat, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Im Gegenteil."

Zunächst war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass Hoeneß bei Finanzgeschäften über Schweizer Konten 3,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hat. Im Prozess stellte sich aber heraus: es waren 27,2 Millionen Euro. Am ersten Prozesstag legte Hoeneß ein Geständnis ab (Erklärung im Volltext). Hoeneß erklärte: "Mit ist klar, dass mir nur absolute Steuerehrlichkeit hilft. (...). Ich bin froh, dass jetzt alles transparent auf dem Tisch liegt. Mein Fehlverhalten bedauere ich zutiefst. Sämtliche Steuern werde ich natürlich zahlen. Ich werde alles dafür tun, dass dieses für mich bedrückende Kapitel abgeschlossen wird." Hoeneß sagte, er habe mit seinem Geld bei der Zürcher Vontobel-Bank spekuliert: "Ich habe gezockt und war verrückt". Insgesamt habe er aber keinen Gewinn gemacht: "Ich musste leider feststellen, dass sich die Spekulationen in dem fraglichen Zeitraum unter dem Strich nicht gelohnt haben." Zu seiner Verteidigung führt Hoeneß sein soziales Engagement an: "Ich bin aber kein Sozialschmarotzer, ich habe fünf Millionen an soziale Einrichtungen gegeben, 50 Millionen Steuern gezahlt."

André Schmitz-Schwarzkopf - in der Kurzform meist André Schmitz genannt - verlor im Zuge einer Steueraffäre Anfang 2014 sein Amt als Berliner Kulturstaats-Sekretär. Schmitz (SPD) hatte über ein Konto in der Schweiz 22.000 Euro Steuern hinterzogen. Das Verfahren wurde bereits 2012 nach einer Nachversteuerung und gegen Zahlung einer Geldbuße von 5000 Euro eingestellt. Öffentlich wurde der Fall erst Anfang 2014. Obwohl Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) offenbar schon 2012 von dem Vorgang wusste, hielt er Schmitz im Amt und leitete auch kein Disziplinarverfahren ein. [weniger anzeigen]


Was ist Steuerhinterziehung?

Das deutsche Steuerstrafrecht kennt im Grunde nur ein zentrales Vergehen: die Steuerhinterziehung (siehe § 370 AO). Sie liegt bereits vor, wenn Bürger ihre Steuern verspätet oder nicht in voller Höhe zahlen.

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In schweren Fällen verschweigen die Täter jahrzehntelang hohe Einkommen oder fälschen Dokumente, um dem Fiskus Steuern vorzuenthalten. Bei Steuerhinterziehung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Allerdings werden Gefängnisstrafen nur in schweren Fällen verhängt. Wenn der Schaden für den Fiskus unter 50.000 Euro liegt, bleibt es bei Geldstrafen. Ab 100.000 Euro ist mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wer mehr als eine Million Euro hinterzieht entgeht einer Freiheitsstrafe nur noch, wenn besonders mildernde Umstände vorliegen.

Unabhängig von der Strafverfolgung drohen berufliche Folgen. Zuletzt bestätigte das Arbeitsgericht Kiel: Steuerhinterziehung kann eine Kündigung rechtfertigen.

Nach fünf Jahren ist Steuerhinterziehung in der Regel strafrechtlich verjährt. Nur in besonderen Fällen kann die Frist zehn Jahre betragen. Eine umstrittene Besonderheit des Steuerrechtstrafrechts ist die Regelung zur strafbefreienden Selbstanzeige. [weniger anzeigen]


Was regelt die strafbefreiende Selbstanzeige?

Steuerhinterziehung ist hierzulande das einzige Vergehen, bei dem Täter unter bestimmten Voraussetzungen einer Bestrafung entgehen können, indem sie sich selbst anzeigen.

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Die Selbstanzeige ist in § 371 der Abgabenordnung geregelt. Das Prinzip geht bis ins Jahr 1919 zurück. Für die strafbefreiende Selbstanzeige bedarf es einer Korrektur der Tathandlung. So müssen die Betreffenden falsche oder unvollständige Angaben berichtigen, und die hinterzogenen Steuern nachzahlen – plus sechs Prozent Zinsen. Bleibt die Selbstanzeige unvollständig – werden also beispielsweise bestimmte Schwarzgelder weiterhin verschwiegen – ist sie im Ganzen unwirksam.

Ab 50.000 Euro Schaden wird die strafbefreiende Selbstanzeige kostspieliger. Das Strafverfahren wird nur dann eingestellt, wenn der Steuerbetrüger noch einmal zusätzlich fünf Prozent der hinterzogenen Steuern an den Fiskus zahlt.

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist auch eine Frage des Timings. Wenn beispielsweise das Finanzamt bereits eine Prüfung angekündigt hat, kommt sie zu spät. Auch wenn die Behörden die Tat zumindest teilweise schon entdeckt haben und der Steuerhinterzieher davon erfährt, ist die Selbstanzeige unwirksam.

2013 zeigten sich nach Angaben der Finanzministerien aller 16 Bundesländer mehr als 24.000 Bürger selbst wegen Steuerhinterziehung an – die Rangliste führen Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern an. Das ist eine Verdreifachung gegenüber 2012. Experten gehen davon aus, dass sich der „Boom“ der Selbstanzeigen auch 2014 fortsetzt. Seit dem Jahr 2010 beliefen sich die Einnahmen des Staates im Rahmen von etwa 60 000 Selbstanzeigen auf rund 3,5 Milliarden Euro.

Die Bundesländer haben sich im Grundsatz auf eine Verschärfung der Regeln geeinigt. So soll der Strafzuschlag bei Nachzahlungen auf zehn Prozent verdoppelt werden. Auch soll die Steuerhinterziehung in Selbstanzeigen künftig über die vergangenen zehn Jahre offen gelegt werden – bisher waren es fünf Jahre. Die Finanzminister der Länder wollen bis Mai ihre endgültigen Vorschläge. [weniger anzeigen]


Sollte es mehr Steuerfahnder geben?

Die SPD fordert, die Finanzämter im Kampf gegen Steuerhinterziehung zu stärken. Die Personalausstattung ist allerdings Sache der Länder - und die stehen vor einem Problem.

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Immer wieder zur Debatte steht, die Zahl der Steuerfahnder zu erhöhen, um Steuerhinterziehern auf die Spur zu kommen. Bereits im Herbst 2013 sagte Thomas Eigenthaler, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft: „Wir bräuchten im Minimum 11.000 bis 15.000 Leute zusätzlich“. Die Länder sparten hier fahrlässig, denn jeder Prüfer bringe ein Vielfaches dessen, was er koste. Die Steuer-Gewerkschaft vertritt die Interessen der Mitarbeiter in den Finanzverwaltungen. Aktuell drängt auch die SPD auf eine Stärkung der Finanzbehörden in den einzelnen Bundesländern.

Allerdings lohnt es sich speziell für die finanzstarken Länder wie Bayern und Baden-Württemberg nicht unbedingt, zusätzliches Personal für die Steuerfahndung einzustellen. Der Grund: sie tragen zwar die Personalkosten, müssen aber die Mehreinnahmen fast vollständig an ärmere Bundesländer abgeben. Verantwortlich ist der Länderfinanzausgleich. „Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form beeinträchtigt die Effizienz der Steuerverwaltung in den Ländern erheblich“, sagt Martin Altemeyer-Bartscher, der für das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) eine Studie zum Thema mitverfasst hat. [weniger anzeigen]


Welchen Schaden richtet Steuerhinterziehung an?

Wie viel Geld dem Staat durch Steuerhinterziehung verloren geht, lässt sich naturgemäß nur schwer abschätzen. Schließlich fehlt eine solide Datengrundlage. Einige Organisationen probieren es trotzdem - mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

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Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft schätzt den jährlichen Einnahmeausfall für den deutschen Staat auf rund 40 bis 50 Milliarden Euro. Das internationale Netzwerk Steuergerechtigkeit rechnet dagegen mit jährlichen Verluste für Deutschland von 215 Milliarden Dollar (159 Milliarden Euro) an.

Die EU-Kommission schätzt schätzt, dass dem deutschen Staat durch Steuerhinterziehung und Steuervermeidung jährlich rund 160 Milliarden Euro verloren gehen. Mit Steuervermeidung etwa internationale Konzernstrukturen gemeint, bei der die zu versteuernden Gewinne ausschließlich in Steueroasen anfallen

Im Vagen bleibt, wie viel unversteuertes Geld deutsche Bürger im Ausland deponiert haben. Der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Thomas Eigenthaler schätzt, dass Deutsche mehr als 400 Milliarden Euro Schwarzgeld im Ausland deponiert haben. Allerdings bleibt unklar, wie diese Zahl zustande kommt.

Das Bundesfinanzministerium zeigt sich mit Blick auf die zahlreichen Schätzungen sehr skeptisch. „Zu nicht entdeckten Fällen von Steuerhinterziehung liegen naturgemäß keine Daten vor", so ein Sprecher. "Wegen der fehlenden Datenbasis werden Schätzungen zu Ausfällen durch Steuerhinterziehung insgesamt vom Bundesfinanzministerium nicht vorgenommen."Der Steuerrechtler Klaus Tipke (Universität Köln) kritisert, die Politik agiere beim Thema Steuerbetrug mit Phantasiezahlen. [weniger anzeigen]


Worum geht es beim Ankauf von Steuer-CDs?

Deutschen Finanzämtern fällt es oft schwer, Geldtransfers in Steueroasen zu überprüfen. Ein Weg, Steuerhinterziehern auf die Spur zu kommen, ist der staatliche Ankauf von Bankdaten.

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2006 kauften Behörden erstmals CDs mit Daten über Auslandskonten von rund 800 deutschen Steuerpflichtigen. Für die CDs erhielt ein früherer Mitarbeiter der LGT-Finanzgruppe in Liechtenstein rund 4,6 Millionen Euro. Die Daten offenbarten unter anderem, dass der ehemalige Deutsche Post-Chefs Klaus Zumwinkel knapp 970.000 Euro Steuern hinterzogen hatte. 2009 verurteile ein Gericht Zumwinkel zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Inzwischen ist der Ankauf von Bankdaten – vor allem aus der Schweiz – gängige Praxis (siehe Chronologie auf Focus Online). Die Kosten der CD-Käufe tragen Bund und Länder gemeinsam.

Finanzbehörden haben von vermehrten Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung berichtet, nachdem der Kauf von „Steuer-CDs“ bekannt wurde. Darin sieht unter anderem Nordrhein-Westfalen (NRW) den großen Erfolg dieser Praxis. Die Auswertung der Selbstanzeigen habe NRW bislang zusätzliche Einnahmen von insgesamt mehr als 670 Millionen Euro gebracht, erklärte das Finanzministerium im April 2013. „Bis wir auf internationaler Ebene zu einem wirksamen automatischen Informationsaustausch kommen, ist dieses Instrument unverzichtbar“, so Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). Bislang verweigern einige Länder einen automatischen Informationsaustausch mit deutschen Finanzbehörden, etwa die Schweiz und Liechtenstein.

Allerdings hat der Schweizer Bundesrat Mitte 2013 angekündigt, im Rahmen der OECD aktiv an der Entwicklung eines globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch zur "Sicherung der Steuerkonformität ausländischer Vermögensverwaltungskunden" mitzuarbeiten. Zuvor war ein geplantes Steuerabkommen mit Deutschland gescheitert. Auch Liechtenstein will sich dem automatischen Informationsaustausch künftig nicht mehr verweigern. [weniger anzeigen]


Worum geht es beim Steuerabkommen mit der Schweiz?

Ein geplantes Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist 2013 gescheitert. SPD-Politiker erwägen nun einen neuen Anlauf...

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Jahrzehntelang galt die Schweiz als sicherer Hafen für unversteuerte Gelder aus Deutschland. Thomas Eigenthaler, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, schätzt, dass in der Schweiz 150 Milliarden Euro Schwarzgeld aus Deutschland liegen.

Seit 2011 verhandelten Deutschland und die Schweiz ein bilaterales Abkommen, um die Steuerhinterziehung über Schweizer Konten zu beenden. Das komplexe Abkommen sah unter anderem eine anonyme und endgültige Nachversteuerung von Schwarzgeld vor – zu Sätzen zwischen 21 und 41 Prozent. Auch sollte die Zusammenarbeit zwischen deutschen und Schweizer Behörden die künftige Steuerhinterziehung verhindern. Zwar billigte das Schweizer Parlament das Abkommen, in Deutschland scheitert es allerdings 2013 am Widerstand von SPD und Grünen im Bundesrat.

Im Zuge des Steuerprozesses gegen den ehemaligen FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß forderten SPD-Politiker allerdings eine Neuaufnahme der Verhandlungen. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte nach dem Urteil: "Hoeneß-Richter Heindl hat es auf den Punkt gebracht: Steuerhinterziehung ist ein Vorsatzdelikt. Dagegen helfen keine schwammigen Regeln, sondern nur ein weltweit flächendeckender Informationsaustausch zwischen Banken und Steuerbehörden. Wirklich lückenlose Absprachen mit der Schweiz wären ein wichtiger Meilenstein dahin." Der SPD-Vizevorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel will "einen neuen, aber engagierten Anlauf für ein Steuerabkommen mit der Schweiz". [weniger anzeigen]


Zuletzt aktualisiert am 2.April 2014