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Ist das verabschiedete Asyl-Gesetzespaket ein Schritt in die richtige Richtung?


Foto: dpa 21292204Syrische Flüchtlinge auf der Durchreise in Wien, sie wollen beschleunigten Schutz. Foto: Josh Zakary (CC BY-NC 4.0)


Der Bundestag hat am 15. Oktobter 2015 das seit Wochen diskutierte und umstrittene Asyl-Gesetzespaket mit deutlicher Mehrheit (600 Stimmen abgegeben, 475 Ja-Stimmen, 68 Nein-Stimmen und 57 Enthaltungen) verabschiedet. Passieren die Regelungen am Freitag auch den Bundesrat, so gelten bereits ab November 2015 eine Reihe von Verschärfungen und Leistungskürzungen im Bereich des Asylrechts. Die Grundlage des Gesetzespakets bildeten die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015.

Neben Angela Merkel (Regierungserklärung) verteidigte auch Thomas De Maizière die Neuregelungen des Asylrechts in den vergangenen Wochen wiederholt mit Nachdruck (u.a. hier). Mit dem Gesetzespaket zum Asylrecht treffe die Regierung "dringend gebotene, aber auch harte Entscheidungen". Das vom Bundeskabinett bereits am 29.10.2015 verabschiedete Asylpaket, welches auch das verwaltungssprachlich klingende Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beinhaltet, wurde zuletzt am 01.10. und am 15.10.2015 im Bundestag diskutiert - Eile scheint geboten. Im September 2015 waren nach Informationen der Tagesschau mit 246.630 Flüchtlingen so viele hilfesuchende Menschen in Deutschland angekommen wie seit Jahrzehnten nicht mehr innerhalb eines einzigen Monats. Nicht nur aus diesem Grund seien Änderungen an den bestehenden nationalen Asylgesetzen dringend geboten.

Scharfe Kritik an den Gesetzesvorhaben kommt hingegen sowohl aus der Opposition als auch von diversen Nichtregierungsorganisationen. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl bezeichnet den Entwurf als klar verfassungswidrig - Quintessenz: "Die Menschenwürde sei migrationspolitisch nicht zu relativieren".

Im Großen und Ganzen umfasst das Asylpaket folgende fünf Aspekte:

  1. Zügige Ordnung und Beschleunigung der Asylverfahren
  2. Integration der schutzbedürftigen Flüchtlinge
  3. Abbau von Fehlanreizen und die konsequente Rückführung von denjenigen, die kein Bleiberecht haben
  4. Abbau von Bürokratie/Rechtsregeln, die dabei im Wege stehen, Flüchtlinge zügig und winterfest unterzubringen
  5. Hilfe des Bundes für Länder und Kommunen

Zugleich hatten sich auch die Außenminister der G7-Staaten und weiterer Länder im September im Rahmen der UN-Vollversammlung in New York darauf verständigt der internationalen Flüchtlingshilfe 1,6 Milliarden Dollar zur Verfügung zu stellen. Allein der deutsche Anteile solle um 100 Millionen Euro steigen.

Insofern bewegt sich in Europa einiges auf dem Gebiet der Flüchtlingsrechts sowohl in finanzieller, politischer und rechtlicher Hinsicht als auch auf verschiedenen institutionellen Ebenen.

Die grundsätzlichen und perspektivischen Fragen des Europäischen Salons lauten in diesem Kontext:

  • Ist das vom Bundestag verabschiedete Gesetzespaket mit nationalen Maßnahmen zum Asylrecht ein Schritt in die richtige Richtung?

  • Und inwieweit helfen die nationalen Gesetzesänderungen bei der Bewältigung der europäischen und globalen Flüchtlingskrise? Sind die "Verschärfungen" zum jetzigen Zeitpunkt angebracht?


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