Eine Woche später bewerfen Unbekannte nach Polizeiangaben die Dienststelle Davidwache mit Steinen. Umstritten
bleibt allerdings, ob der Angriff am 28.Dezember so abläuft, wie von der Polizei
dargestellt – etwa ob hierbei ein Beamter schwer verletzt wird. Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch
zeigt sich entsetzt: "Derart zielgerichtete und massive Übergriffe auf Polizeibeamte sind unerträglich.“
Eine „Militarisierung der linksextremistischen Szene“ beobachtet der CDU-Innenexperte Kai Voet van Vormizeele.
Als Reaktion auf die Vorfälle stuft die Polizei am 4. Januar ein Areal in den Bezirken St. Pauli, Altona und Sternschanze als Gefahrengebiet ein. Die Initiative hierzu ergreift die Polizei "ohne politischen Auftrag", wie Innensenator Michael Neumann (SPD) später erklärt. Er habe die Maßnahme allerdings für richtig befunden. Bürgermeister Olaf Scholz habe bei der Entscheidung keine Rolle gespielt.
In der Zone mit rund 50.000 Einwohnern darf die Polizei fortan Passanten ohne Verdacht überprüfen. Nach Polizeiangaben finden Beamte bei den fast 1.000 durchgeführten Kontrollen verbotene Gegenstände wie Feuerwerkskörper und Schlagwerkzeuge. Sie sprechen 195 Aufenthaltsverbote und 14 Platzverweise aus. Außerdem gab es 66 Ingewahrsamnahmen und 5 Festnahmen.
Die ARD zeigt einen Einsatz, bei dem Polizisten einem Mann eine Klobürste abnehmen. Die Klobürste wird daraufhin zum Symbol des Protests. Gegen das Gefahrengebiet gibt es zahlreiche Aktionen, darunter eine Kissenschlacht auf der Reeperbahn.
Nach einer zwischenzeitlichen Verkleinerung hebt die Hamburger Polizei das Gefahrengebiet am 13. Januar wieder auf. Trotzdem rufen rund 50 Initiativen, Verbände und Parteiorganisationen dazu auf, am 18. Januar gegen die Einrichtung von Gefahrengebieten zu demonstrieren. Das Motto: "Ausnahmezustand stoppen! Politische Konflikte politisch lösen!". Die Demonstration mit laut Polizei rund 3.200 Teilnehmern verläuft friedlich.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar will prüfen, ob die Festlegung des Gefahrengebiets datenschutzrechtlich zulässig war. Im Fokus stehen die Lageerkenntnisse der Polizei, mit denen sie die Sonderzone begründet hat. "Es handelt sich bei derartigen Maßnahmen um schwerwiegende polizeiliche Eingriffe, da die Polizei in den Gefahrengebieten ermächtigt ist, die sich darin aufhaltenden Personen weitgehend verdachtsunabhängig zu kontrollieren", so Caspar.
Die Sonderkommission "Davidwache" des Landeskriminalamts soll die umstrittenen Angriffe auf Polizisten am 28.Dezember untersuchen, die ausschlaggebend für die Einrichtung des Gefahrengebiets waren. Einige Zeugen behaupten, es habe keine Stein- und Flaschenwürfe auf die Davidwache gegeben.
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