Verfolgung Homosexueller - Antwort des BMZ

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) antwortet in einer Stellungnahme auf die Fragestellung der Publixphere-Diskussion "Machterhalt durch Hetze gegen Homosexuelle - Wie umgehen mit Verfolgerstaaten?" (April 2014):

Von Dr. Katharina Spieß (BMZ)

Entwicklungszusammenarbeit mit Staaten, in denen Homosexuelle verfolgt werden

Menschenrechte sind Leitprinzip der deutschen Entwicklungspolitik. Deswegen verfolgt das BMZ einen menschenrechtsbasierten Ansatz in der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Das bedeutet unter anderem, dass benachteiligte Gruppen, darunter sexuelle Minderheiten, vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung geschützt werden müssen und dass die deutsche EZ dazu beiträgt, eine inklusive Entwicklung zu gewährleisten, in der die Rechte aller benachteiligten und diskriminierten Personengruppen gefördert werden.

Die deutsche Entwicklungspolitik steht immer wieder vor der Herausforderung, dass sie mit Staaten zusammenarbeitet, die Menschenrechte verletzen. In vielen Ländern wird die Meinungsfreiheit stark eingeschränkt, die Situation in Gefängnissen ist katastrophal, Verdächtige werden gefoltert, um Geständnisse zu erzwingen, Personengruppen systematisch ausgegrenzt oder benachteiligt. Dies betrifft Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle (LSBTI), aber auch andere Gruppen, wie z. B. Frauen oder Behinderte oder Angehörige einer bestimmten Volksgruppe.

Es ist für die deutsche Entwicklungspolitik nur die schlechteste aller Lösungen, in diesen Fällen die Entwicklungszusammenarbeit einzustellen. Denn dies kann nicht gewollte Auswirkungen haben. Zum einen können dadurch andere Menschenrechte verletzt werden. Wenn z. B. gut funktionierende Gesundheitsprogramme als Reaktion auf Verletzungen der Meinungsfreiheit eingestellt werden, dann schadet dies denjenigen, die vom Gesundheitsprogramm profitieren. Das verletzt das Recht auf Gesundheit.

Zudem besteht gerade bei der Sanktionierung in Reaktion auf die Verschärfung von Anti-Homosexuellengesetzen die Gefahr, dass LSBTI in den betroffenen Ländern noch stärker an den Pranger gestellt werden. Sie werden verantwortlich dafür gemacht, dass Entwicklungszusammenarbeit eingestellt wurde. Aus diesem Grund bitten viele LSBTI-Verbände aus diesen Ländern darum, nicht mit der Beendigung der EZ oder Kürzungen von Mitteln zu reagieren.

Schließlich führt eine Sanktionierung dazu, dass sich die deutsche Entwicklungspolitik wichtiger Einflussmöglichkeiten beraubt. Denn nur im Rahmen der Kooperation mit den Partnerländern können wir einen Dialog über Menschenrechte führen und können sicherstellen, dass auch LSBTI von den Programmen profitieren. Deutsche Entwicklungspolitik wählt einen anderen Weg: Menschenrechte werden im politischen Dialog mit unseren Partnerländern immer wieder angesprochen. In den Programmen der EZ wird ein menschenrechtlicher Ansatz verfolgt. Gerade in Gesundheitsprogrammen wird deswegen sichergestellt, dass die Rechte von LSBTI gestärkt werden.

Ein gutes Beispiel ist unsere Zusammenarbeit mit Kenia. Dort ist Homosexualität illegal, über viele Jahre hat die deutsche Entwicklungszusammenarbeit aber die Gay and Lesbian Coalition darin unterstützt, ihren Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem einzufordern.

Stand: 3.Juni 2014