• Natürlich muss das EU-Verhandlungsteam ein gewisses Maß an Diskretion haben können. Solange die EU eigene Positionen abklärt, sollten die Verhandler der anderen Seite nicht darüber Bescheid wissen. Aber: Das gilt nicht für alle Dokumente, die den USA übergeben wurden. Alles, was bereits in gemeinsamen Runden mit den amerikanischen Verhandlern besprochen wurde, kann, soll und muss der Bevölkerung auf beiden Seiten des Atlantiks zugänglich gemacht werden. Dem ist aber nicht so: Die einzigen Beteiligten, die durch eine direkte Wahl von den europäischen Bürgern legitimiert sind, nämlich die Abgeordneten des europäischen Parlaments, erhalten zeitlich begrenzt Zugang zum TTIP-Leseraum, einem Hochsicherheitsbereich, in dem sie unter Aufsicht Einblick in die Dokumente nehmen dürfen. Dazu müssen sie eine Sicherheitserklärung unterzeichnen und strenge Regeln einhalten. Nach vielen Beschwerden ist es nun erlaubt, handschriftliche Notizen anzufertigen. Dazu dürfen sie aber kein eigenes Papier mitbringen, sondern erhalten eines mit speziellen Wassermarken. Unter diesen Umständen davon zu sprechen, dass genügend Kanäle vorhanden seien, um Parlamente und Öffentlichkeit über die Verhandlungen zu informieren, halte ich für infam.

    • BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
      +2

      Mit unserem Statement wollen wir sagen: Der BDI erkennt ausdrücklich an, dass die Europäische Kommission bereits wichtige Maßnahmen ergriffen hat, um die Transparenz der TTIP-Verhandlungen zu erhöhen. Trotzdem besteht noch viel Spielraum für mehr Transparenz. Wir haben dazu im November 10 Maßnahmen für mehr Transparenz vorgeschlagen, die Sie hier finden.