-
Ist dies ein Statement für End-to-End-Encryption? Ein neueres Problem von End-to-End-Encryption ist offenbar, dass die Verschlüsselung zwar funktioniert, aber die Unsicherheit darin besteht, dass die Kommunikation oder die Daten nach der Entschlüsselung auf dem Computer abgegriffen werden.
-
Das Recht auf Anonymität muss (auch) im Internet umfänglich gewährleistet werden. Auch im "echten" Leben ist kein Mensch verpflichtet, sich den Personalausweis ständig an die Stirn zu kleben und jedem Rede und Antwort zu seiner Person zu geben. Nichts anderes hat für das Internet zu gelten, auch wenn dies den Sicherheitsbelangen mehr abverlangt. Allerdings ist das auch im reellen Leben nicht anders, auch hier müssen Sicherheitsbehörden Verdächte und Straftäter zumeist erst aus der Anonymität herausholen.
Thavisi
Dieser Teil ist etwas schwierig. Grunsätzlich ist das Recht auf Anonymität zwar eine gute Idee. Aber echte Anonymität ist im Internet natürlich extrem schwer umzusetzen (oder gar nicht). Was genau ist hier gemeint? Verschlüsselung der E-Mail Kommunikation via End-to-End Encryption? Oder Anonymisierung der Internet-Verbindung beim Browsen via z.B. das Tor-Netzwerk? Vielleicht sollte der Begriff Anonymität entsprechend ersetzt werden.
Je konkreter man darüber nachdenkt, desto kritischer werden dann auch die vorgeschlagenen "Einschränkungen" im zweiten und dritten Paragraph. Das Gute an End-to-end encryption ist z.B. gerade, dass technisch wirklich nur Sender und Adressat auf die Nachricht zugreifen können und der Schlüssel eben auch für mögliche Ausnahmefälle niemand anderem bekannt ist. Sobald man nach möglichen Einschränkungen ruft, erlaubt man den Einbau von sog. "Backdoors" in Anonymisierungsprodukte. Und diese erlauben es nicht nur den Strafverfolgungsbehörden, die Anonymität der Nutzer aufzuheben, sondern auch Unternehmen und Hackern.
Wer Anonymität im Internet tatsächlich unterstützen will, sollte die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden auf das gezielte Abreifen von entschlüsselter Kommunkation von den Rechnern des Senders oder Adressaten beschränken (natürlich nach richterlicher Genehmigung). Das ist im Recht #6 oben sowieso auch schon geregelt. Recht auf Anonymität im selben Atemzug mit Einschränkungen zu fordern, ist intuitiv nachvollziehbar, aber aufgrund der technischen Möglichkeiten eher kontraproduktiv.