• Worin unterscheidet sich dies vom EU-Google-Urteil? Gilt dies nicht auch für Italien?

  • S.o. Ein Recht, Daten rückstandsfrei aus dem Internet zu entfernen, ist bereits praktisch kaum realisierbar. Es ist m.E. aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht aber auch nicht dergestalt notwendig, wenn anderweitig gewährleistet ist, dass das Individuum hinreichende Einflussnahmemöglichkeiten darauf hat, seine Wahrnehmung und Persönlichkeit zu steuern. Ansprüche auf Löschung bestimmter Inhalte können dort eine Möglichkeit sein.