• Eloquent formuliert. Könnte aber an der praktischen Umsetzung scheitern, weil die meisten Daten mit dem Einverständnis der User gesammelt werden (z.B. Terms of services von Facebook).

  • M.E. muss zwischen Schutz der (personenbezogenen) Daten und Schutz der Persönlichkeit im Internet sorgfältig differenziert werden. Dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung/personenbezogener Daten per se den Vorrang einzuräumen ist bereit aus zweierlei Hinsicht problematisch: Erstens, weil es gleichwertige, konkurrierende Rechte geben kann, die nicht per se nachrangig sein können (z.B. die Meinungs- und Pressefreiheit) und zweitens, weil das Internet als Medium essenziell über den Austausch von Daten funktioniert. Verknüpft man den Persönlichkeitsschutz untrennbar mit dem Datum, wobei das Internet wiederum untrennbar mit dem Austausch von Daten verknüpft ist, werden die Strukturen des Internets gelähmt und zugleich die Persönlichkeit des Einzelnen nur unzuerichend geschützt. Stattdessen sollte sich der Schutz der (personenbezogenen) Daten auf das konzentrieren, was er gewährleisten kann (z.B. Sicherheit durch Verschlüsselung), während der Schutz der in den Daten lagernden (personenbezogenen) Informationen auf anderer Ebene ansetzen muss. Z.B. dadurch, dass man dem Individuum größere Einflussnahme- und Steuerungsmöglichkeiten einräumt. Z.B. hinsichtlich der Frage, wann bestimmte Inhalte/Informationen aus dem Netz verschwinden sollen ("Recht auf Vergessenwerden") und wie dies geschehen muss (z.B. durch Berichtigungs-, Klarstellungs- und/oder Löschansprüche); das Datum ist hier nur mittelbarere anknüpfungspunkt, weil es rein technisch kaum möglich ist, alle Daten mit dem fraglichen Personenbezug restlos aus dem Internet zu löschen.