In der Präambel unseres Grundgesetzes heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“
Zum Verständnis ist der Wille und die Ausgangslage der Verfassungsväter heranzuziehen. 1948/49 stand der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee noch unter dem Schock des Versagens der Weimarer Republik, die ein totalitäres „gottloses“ System legal an die Macht zu gelangen, ermöglicht hatte. „Man hatte erlebt, wie in kürzester Zeit will-kürliche Machthaber ohne Rückbindung an eine höhere sittliche Instanz ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin getrieben hatten...dieses sollte sich nicht noch einmal wiederholen.“ https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/43a790/pdf/gig.pdf?sequence=1&isAllowed=y
Es bedurfte noch eine kurze Zeit der Diskussionen, bis sich der Parlamentarische Rat mit den Stimmen der CDU, und mehrheitlich auch der FDP und SPD auf die o.g. Gottesformel im GG verständigten.
Warum der Bezug auf Gott? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Fragen:
1. Ist die Würde des Menschen nur aus der geglaubten Existenz eines höheren Wesens (Gott) begründbar?
2. Ist die Würde des Menschen aus dem Naturrecht begründbar?
3. Ist die Würde des Menschen aus der reinen Vernunft (I.Kant) be-
gründbar?
4. Sind die 10 Gebote des Alten Testaments, ablösbar von der jüdisch-christlichen Tradition, allen Menschen universal innewohnende Gewissensaxiome, auch ohne Gott?
5. Dass der Mensch ohne alle Vorleistungen, Stand, Rang, Namen, Geschlecht, Hautfarbe, körperlicher Verfassung usw. ein von Gott geliebter und gewollter Mensch ist, ist im Sinne der Jesus-Tradition christliches Axiom geworden. Sind die Grundrechte auch ohne das christliche Menschenbild im Sinne eines allgemeinen Weltethos denkbar?
6. Wie geht es deutschen Muslimen mit der christlich-jüdisch geprägten Gottesformel im Grundgesetz? dem christlich-jüdisch geprägten Gottesbezug im Grundgesetz?