Vorratsdatenspeicherung: Sind IP-Adressen personenbezogene Daten? - Historie

1-5 von 5
Sortieren:
  • Vorratsdatenspeicherung: Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?

    von Community Management , angelegt

    Foto: Alejandro Escamilla (CC Zero) Foto: Alejandro Escamilla (CC Zero) Viele Menschen sind im Grunde immer online. Was verraten die IP-Daten? Foto: Alejandro Escamilla (CC0 1.0)

    Kann jemand MisterEde weiterhelfen? Ab wann sind IP-Adressen „personenbezogene Daten“?


    Ein Beitrag von MisterEde

    Mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010 stellt das BVerfG in Absatz 206 klar, „strikt verboten ist lediglich die Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten und noch nicht bestimmbaren Zwecken.“

    (Urteil des Verfassungsgerichts)

    Nun ist meine Frage, sind IP-Adressen, sofern daraus auf die dahinterstehende Person geschlossen werden kann, nicht auch personenbezogene Daten so wie Telefonnummern oder Anschriften. Wenn dem so ist, dann müsste das doch heißen, dass es von staatlicher Seite keine Aufzeichnung oder Verpflichtung zur Aufzeichnung geben darf, wenn die IP-Adressen fest vergeben werden, also einem Haushalt zugeordnet werden können.

    Und bei rotierenden IP-Adressen, bei denen man dann nur eine Zahl hat, dürften entsprechend dann die Betreiber nicht verpflichtet werden, festzuhalten, wer wann welche IP nutzt.

    Kann mir daher vielleicht jemand erklären, ab wann IP-Adressen als „personenbezogene Daten“ verstanden werden?

    Aber auch ganz generell komme ich mit der Thematik nicht ganz klar. personenbezogene Daten sind doch alle Daten, die auf die Identität einer Person schließen lassen. Wie aber kann eine Datensammlung denn helfen, wenn das Wesentliche, nämlich alles woraus man die Identität ableiten kann, nicht gespeichert werden darf?

    Was also verstehe ich falsch oder habe ich übersehen? Über sachdienliche Hinweise würde ich mich freuen ;D

  • Vorratsdatenspeicherung: Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?

    von Redaktion, angelegt

    Foto: Alejandro Escamilla (CC Zero)Viele Menschen sind im Grunde immer online. Was verraten die IP-Daten? Foto: Alejandro Escamilla (CC0 1.0)

    Kann *Kann jemand MisterEde weiterhelfen? Ab wann sind IP-Adressen „personenbezogene Daten“?


    Ein Beitrag von MisterEde

    Mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010 stellt das BVerfG in Absatz 206 klar, „strikt verboten ist lediglich die Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten und noch nicht bestimmbaren Zwecken.“

    (Urteil des Verfassungsgerichts)

    Nun ist meine Frage, sind IP-Adressen, sofern daraus auf die dahinterstehende Person geschlossen werden kann, nicht auch personenbezogene Daten so wie Telefonnummern oder Anschriften. Wenn dem so ist, dann müsste das doch heißen, dass es von staatlicher Seite keine Aufzeichnung oder Verpflichtung zur Aufzeichnung geben darf, wenn die IP-Adressen fest vergeben werden, also einem Haushalt zugeordnet werden können.

    Und bei rotierenden IP-Adressen, bei denen man dann nur eine Zahl hat, dürften entsprechend dann die Betreiber nicht verpflichtet werden, festzuhalten, wer wann welche IP nutzt.

    Kann mir daher vielleicht jemand erklären, ab wann IP-Adressen als „personenbezogene Daten“ verstanden werden?

    Aber auch ganz generell komme ich mit der Thematik nicht ganz klar. personenbezogene Daten sind doch alle Daten, die auf die Identität einer Person schließen lassen. Wie aber kann eine Datensammlung denn helfen, wenn das Wesentliche, nämlich alles woraus man die Identität ableiten kann, nicht gespeichert werden darf?

    Was also verstehe ich falsch oder habe ich übersehen? Über sachdienliche Hinweise würde ich mich freuen ;D

  • Vorratsdatenspeicherung: Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?

    von Redaktion, angelegt

    Foto: Alejandro Escamilla (CC Zero)Viele Menschen sind im Grunde immer online. Was verraten die IP-Daten? Foto: Alejandro Escamilla Link: https://unsplash.com/ (CC0 1.0 Link: http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/ )

    *Kann jemand MisterEde Link: https://publixphere.net/i/publixphere-de/user/MisterEde weiterhelfen? Ab wann sind IP-Adressen „personenbezogene Daten“?


    Ein Beitrag von MisterEde Link: https://publixphere.net/i/publixphere-de/user/MisterEde

    Mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010 stellt das BVerfG in Absatz 206 klar, „strikt verboten ist lediglich die Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten und noch nicht bestimmbaren Zwecken.“

    (Urteil des Verfassungsgerichts)

    Nun ist meine Frage, sind IP-Adressen, sofern daraus auf die dahinterstehende Person geschlossen werden kann, nicht auch personenbezogene Daten so wie Telefonnummern oder Anschriften. Wenn dem so ist, dann müsste das doch heißen, dass es von staatlicher Seite keine Aufzeichnung oder Verpflichtung zur Aufzeichnung geben darf, wenn die IP-Adressen fest vergeben werden, also einem Haushalt zugeordnet werden können.

    Und bei rotierenden IP-Adressen, bei denen man dann nur eine Zahl hat, dürften entsprechend dann die Betreiber nicht verpflichtet werden, festzuhalten, wer wann welche IP nutzt.

    Kann mir daher vielleicht jemand erklären, ab wann IP-Adressen als „personenbezogene Daten“ verstanden werden?

    Aber auch ganz generell komme ich mit der Thematik nicht ganz klar. personenbezogene Daten sind doch alle Daten, die auf die Identität einer Person schließen lassen. Wie aber kann eine Datensammlung denn helfen, wenn das Wesentliche, nämlich alles woraus man die Identität ableiten kann, nicht gespeichert werden darf?

    Was also verstehe ich falsch oder habe ich übersehen? Über sachdienliche Hinweise würde ich mich freuen ;D

  • Vorratsdatenspeicherung: Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?

    von MisterEde, angelegt

    Mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010 stellt das BVerfG in Absatz 206 klar, „strikt verboten ist lediglich die Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten und noch nicht bestimmbaren Zwecken.“

    (Urteil des Verfassungsgerichts Link: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/03/rs20100302_1bvr025608.html )

    ((Urteil des Verfassungsgerichts)[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/03/rs20100302_1bvr025608.html])

    Nun ist meine Frage, sind IP-Adressen, sofern daraus auf die dahinterstehende Person geschlossen werden kann, nicht auch personenbezogene Daten so wie Telefonnummern oder Anschriften. Wenn dem so ist, dann müsste das doch heißen, dass es von staatlicher Seite keine Aufzeichnung oder Verpflichtung zur Aufzeichnung geben darf, wenn die IP-Adressen fest vergeben werden, also einem Haushalt zugeordnet werden können. Und bei rotierenden IP-Adressen, bei denen man dann nur eine Zahl hat, dürften entsprechend dann die Betreiber nicht verpflichtet werden, festzuhalten, wer wann welche IP nutzt.

    Kann mir daher vielleicht jemand erklären, ab wann IP-Adressen als „personenbezogene Daten“ verstanden werden?

    Aber auch ganz generell komme ich mit der Thematik nicht ganz klar. personenbezogene Daten sind doch alle Daten, die auf die Identität einer Person schließen lassen. Wie aber kann eine Datensammlung denn helfen, wenn das Wesentliche, nämlich alles woraus man die Identität ableiten kann, nicht gespeichert werden darf?

    Was also verstehe ich falsch oder habe ich übersehen? Über sachdienliche Hinweise würde ich mich freuen ;D

  • Vorratsdatenspeicherung: Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?

    von MisterEde, angelegt

    Mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010 stellt das BVerfG in Absatz 206 klar, „strikt verboten ist lediglich die Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten und noch nicht bestimmbaren Zwecken.“

    ((Urteil des Verfassungsgerichts)[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/03/rs20100302_1bvr025608.html])

    Nun ist meine Frage, sind IP-Adressen, sofern daraus auf die dahinterstehende Person geschlossen werden kann, nicht auch personenbezogene Daten so wie Telefonnummern oder Anschriften. Wenn dem so ist, dann müsste das doch heißen, dass es von staatlicher Seite keine Aufzeichnung oder Verpflichtung zur Aufzeichnung geben darf, wenn die IP-Adressen fest vergeben werden, also einem Haushalt zugeordnet werden können. Und bei rotierenden IP-Adressen, bei denen man dann nur eine Zahl hat, dürften entsprechend dann die Betreiber nicht verpflichtet werden, festzuhalten, wer wann welche IP nutzt.

    Kann mir daher vielleicht jemand erklären, ab wann IP-Adressen als „personenbezogene Daten“ verstanden werden?

    Aber auch ganz generell komme ich mit der Thematik nicht ganz klar. personenbezogene Daten sind doch alle Daten, die auf die Identität einer Person schließen lassen. Wie aber kann eine Datensammlung denn helfen, wenn das Wesentliche, nämlich alles woraus man die Identität ableiten kann, nicht gespeichert werden darf?

    Was also verstehe ich falsch oder habe ich übersehen? Über sachdienliche Hinweise würde ich mich freuen ;D