Deutsch als Sprache der Moscheen? - Historie

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  • Deutsch als Sprache der Moscheen?

    von Redaktion, angelegt

    FotoDie Şehitlik-Moschee in Berlin-Neukölln. Die Gebetssprache ist hier vor allem Türkisch. Foto: onnola (CC BY-SA 2.0)

    Braucht Deutschland ein Islam-Gesetz? Sollte in Moscheen deutsch gesprochen werden? Doro fragt euch, was ihr von Ideen der CSU haltet ... *


    Ein Beitrag von Doro

    Unser Grundgesetz § 4 Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html [Grundgesetz § 4]https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html) garantiert die Religionsfreiheit.

    § 4, Art. 1 Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    § 4, Art. 2 Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    Über die Sprache, in der die Religionsausübung stattfinden soll, wird nichts gesagt. Es gibt unzählige religiöse Gemeinschaften in Deutschland , in der sich Menschen mit ausländischem Hintergrund (aus aller Welt) und unterschiedlichem Glauben (katholisch, protestantisch, freikirchlich, jüdisch, buddhistisch etc.) zusammen finden und in ihrer Muttersprache Gottesdienste feiern. Ihnen die deutsche Sprache für ihre Religionsausübung vorzuschreiben, würde das Ende ihrer freien Religionsausübung bedeuten, vielfach auch das Ende ihrer Existenz in Deutschland. Auch kann man ihnen sicher nicht verbieten, von der Religionsgemeinschaft ihres Mutterlandes mit finanziert zu werden. (Ich selbst habe ein Jahr lang im Iran gelebt und war dort Mitglied in der ev. deutschsprachigen Gemeinde in Teheran. Wenn der Iran der Gemeinde Farsi als Sprache vorgeschrieben hätte, hätte die Gemeinde nicht mehr bestehen können. Denn wer von den Deutschen beherrschte schon so perfekt das Farsi? Außerdem wurde die Gemeinde natürlich von der EKD finanziell unterstützt.)

    Der CSU-Generalsekretär Scheuer fordert Deutsch als Sprache der Moscheen. Und er fordert, dass „die Finanzierung von Moscheen oder Islamischen Kindergärten aus dem Ausland, etwa aus der Türkei oder aus Saudi-Arabien“ beendet werden muss. Verstößt seine Forderung gegen das Grundgesetz? Gegen die Gleichbehandlung aller in Deutschland vertretenen Religionsgemeinschaften?

    Ich denke, die Frage ist nicht so einfach mit „Ja“ zu beantworten. Wenn der „Islam zu Deutschland gehört“, dann sind Moschee-Gemeinden nicht mehr wie Auslandsgemeinden zu handhaben, sondern analog zu deutschen Kirchengemeinden und Freikirchen. Nicht mehr als Gemeinden auf Zeit, nicht mehr vom Ausland mitfinanziert und gesteuert, nicht mehr als Gastgemeinden mit ihrem Eigenleben, nicht mehr als Fremdkörper, nicht mehr als Parallelgemeinschaften, sondern sie sind als deutsche islamische Gemeinden zu betrachten. M.E. sollte in ihnen Deutsch gesprochen und gepredigt werden, sie sollten offen sein für deutschsprachige Nicht-Muslime und Jedermann in Deutschland, wie auch die christlichen Gemeinden in Deutschland offen sind für Andersgläubige. Transparent. Wenn der Islam zu Deutschland gehört und aufgrund der Vielzahl der Muslime in Deutschland, wäre es m.E. wünschenswert, dass der deutsche Islam eine Körperschaft des öffentlichen Rechts würde, wie es die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland ist. Dann brauchte es kein Islam-Gesetz.

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    FotoDie FotoIm Bild: die Şehitlik-Moschee in Berlin-Neukölln. Die Gebetssprache ist hier vor allem Türkisch. Foto: onnola (CC BY-SA 2.0)

    Braucht Deutschland ein Islam-Gesetz? Sollte in Moscheen deutsch gesprochen werden? Doro fragt euch, was ihr von Ideen der CSU haltet ...*


    Ein Beitrag von Doro

    Unser [Grundgesetz § 4]https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html) garantiert die Religionsfreiheit.

    § 4, Art. 1 Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    Art. 2 Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    Über die Sprache, in der die Religionsausübung stattfinden soll, wird nichts gesagt. Es gibt unzählige religiöse Gemeinschaften in Deutschland , in der sich Menschen mit ausländischem Hintergrund (aus aller Welt) und unterschiedlichem Glauben (katholisch, protestantisch, freikirchlich, jüdisch, buddhistisch etc.) zusammen finden und in ihrer Muttersprache Gottesdienste feiern. Ihnen die deutsche Sprache für ihre Religionsausübung vorzuschreiben, würde das Ende ihrer freien Religionsausübung bedeuten, vielfach auch das Ende ihrer Existenz in Deutschland. Auch kann man ihnen sicher nicht verbieten, von der Religionsgemeinschaft ihres Mutterlandes mit finanziert zu werden. (Ich selbst habe ein Jahr lang im Iran gelebt und war dort Mitglied in der ev. deutschsprachigen Gemeinde in Teheran. Wenn der Iran der Gemeinde Farsi als Sprache vorgeschrieben hätte, hätte die Gemeinde nicht mehr bestehen können. Denn wer von den Deutschen beherrschte schon so perfekt das Farsi? Außerdem wurde die Gemeinde natürlich von der EKD finanziell unterstützt.)

    Der CSU-Generalsekretär Scheuer fordert Deutsch als Sprache der Moscheen. Und er fordert, dass „die Finanzierung von Moscheen oder Islamischen Kindergärten aus dem Ausland, etwa aus der Türkei oder aus Saudi-Arabien“ beendet werden muss. Verstößt seine Forderung gegen das Grundgesetz? Gegen die Gleichbehandlung aller in Deutschland vertretenen Religionsgemeinschaften?

    Ich denke, die Frage ist nicht so einfach mit „Ja“ zu beantworten. Wenn der „Islam zu Deutschland gehört“, dann sind Moschee-Gemeinden nicht mehr wie Auslandsgemeinden zu handhaben, sondern analog zu deutschen Kirchengemeinden und Freikirchen. Nicht mehr als Gemeinden auf Zeit, nicht mehr vom Ausland mitfinanziert und gesteuert, nicht mehr als Gastgemeinden mit ihrem Eigenleben, nicht mehr als Fremdkörper, nicht mehr als Parallelgemeinschaften, sondern sie sind als deutsche islamische Gemeinden zu betrachten. M.E. sollte in ihnen Deutsch gesprochen und gepredigt werden, sie sollten offen sein für deutschsprachige Nicht-Muslime und Jedermann in Deutschland, wie auch die christlichen Gemeinden in Deutschland offen sind für Andersgläubige. Transparent. Wenn der Islam zu Deutschland gehört und aufgrund der Vielzahl der Muslime in Deutschland, wäre es m.E. wünschenswert, dass der deutsche Islam eine Körperschaft des öffentlichen Rechts würde, wie es die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland ist. Dann brauchte es kein Islam-Gesetz.

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    FotoIm Bild: die Şehitlik-Moschee Link: https://de.wikipedia.org/wiki/%C5%9Eehitlik-Moschee in Berlin-Neukölln. Die Gebetssprache ist hier vor allem Türkisch. in Berlin-Neukölln. Foto: onnola (CC BY-SA 2.0)

    Braucht Deutschland ein Islam-Gesetz? Sollte in Moscheen deutsch gesprochen werden? Doro fragt euch, was ihr von Ideen der CSU haltet ...* Diese Fragen wirft Doro auf...


    Ein Beitrag von Doro

    Unser [Grundgesetz § 4]https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html) garantiert die Religionsfreiheit.

    § 4, Art. 1 Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    Art. 2 Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    Über die Sprache, in der die Religionsausübung stattfinden soll, wird nichts gesagt. Es gibt unzählige religiöse Gemeinschaften in Deutschland , in der sich Menschen mit ausländischem Hintergrund (aus aller Welt) und unterschiedlichem Glauben (katholisch, protestantisch, freikirchlich, jüdisch, buddhistisch etc.) zusammen finden und in ihrer Muttersprache Gottesdienste feiern. Ihnen die deutsche Sprache für ihre Religionsausübung vorzuschreiben, würde das Ende ihrer freien Religionsausübung bedeuten, vielfach auch das Ende ihrer Existenz in Deutschland. Auch kann man ihnen sicher nicht verbieten, von der Religionsgemeinschaft ihres Mutterlandes mit finanziert zu werden. (Ich selbst habe ein Jahr lang im Iran gelebt und war dort Mitglied in der ev. deutschsprachigen Gemeinde in Teheran. Wenn der Iran der Gemeinde Farsi als Sprache vorgeschrieben hätte, hätte die Gemeinde nicht mehr bestehen können. Denn wer von den Deutschen beherrschte schon so perfekt das Farsi? Außerdem wurde die Gemeinde natürlich von der EKD finanziell unterstützt.)

    Der CSU-Generalsekretär Scheuer fordert Link: http://www.welt.de/politik/deutschland/article154288868/CSU-fordert-Islam-Gesetz-fuer-Deutschland.html Deutsch als Sprache der Moscheen. Und er fordert, dass „die Finanzierung von Moscheen oder Islamischen Kindergärten aus dem Ausland, etwa aus der Türkei oder aus Saudi-Arabien“ beendet werden muss. Verstößt seine Forderung gegen das Grundgesetz? Gegen die Gleichbehandlung aller in Deutschland vertretenen Religionsgemeinschaften?

    Ich denke, die Frage ist nicht so einfach mit „Ja“ zu beantworten. Wenn der „Islam zu Deutschland gehört“, dann sind Moschee-Gemeinden nicht mehr wie Auslandsgemeinden zu handhaben, sondern analog zu deutschen Kirchengemeinden und Freikirchen. Nicht mehr als Gemeinden auf Zeit, nicht mehr vom Ausland mitfinanziert und gesteuert, nicht mehr als Gastgemeinden mit ihrem Eigenleben, nicht mehr als Fremdkörper, nicht mehr als Parallelgemeinschaften, sondern sie sind als deutsche islamische Gemeinden zu betrachten. M.E. sollte in ihnen Deutsch gesprochen und gepredigt werden, sie sollten offen sein für deutschsprachige Nicht-Muslime und Jedermann in Deutschland, wie auch die christlichen Gemeinden in Deutschland offen sind für Andersgläubige. Transparent. Wenn der Islam zu Deutschland gehört und aufgrund der Vielzahl der Muslime in Deutschland, wäre es m.E. wünschenswert, dass der deutsche Islam eine Körperschaft des öffentlichen Rechts würde, wie es die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland ist. Dann brauchte es kein Islam-Gesetz.

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    FotoIm Bild: die Şehitlik-Moschee in Berlin-Neukölln. Foto: onnola Link: https://www.flickr.com/photos/30845644@N04/7541309246/in/photolist-dPvwRU-9K7NLH-dkYaZg-cupbvd-6HdtMT-y9hXn-9ctwh1-dchEhu-63tZJW-cupdss-yCYVC-cv2tQh-csZWoQ-cupcNj-7tFCN8-ctHYwu-cupceW-csZXwL-cupeed-ctHSDE-cupaV5-cv2om7-ctHTwA-cupakq-cv2pB9-5HbkMn-dmky3S-cupeYb-ctHQJG-cv2rhU-csZX3J-cupfGY-ctHREE-ctHQ3C-csZXXf-p1r3Lp-cv2sqh-p1r16W-ct12m5-csZZe3-ctHW7s-cuphgm-cv2qaQ-cv2p3S-ct11w5-yCXn1-csZZQ7-ctHXC9-p1qdg1-9cqsmi/ (CC BY-SA 2.0 Link: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/ )

    Braucht Deutschland ein Islam-Gesetz? Sollte in Moscheen deutsch gesprochen werden? Diese Fragen wirft Doro auf...


    Ein Beitrag von Doro Link: https://publixphere.net/i/publixphere-de/user/Doro

    Unser [Grundgesetz § 4]https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html) Unser Grundgesetz § 4 garantiert die Religionsfreiheit.

    § 4, Art. 1 Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    Art. 2 Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    Über die Sprache, in der die Religionsausübung stattfinden soll, wird nichts gesagt. Es gibt unzählige religiöse Gemeinschaften in Deutschland , in der sich Menschen mit ausländischem Hintergrund (aus aller Welt) und unterschiedlichem Glauben (katholisch, protestantisch, freikirchlich, jüdisch, buddhistisch etc.) zusammen finden und in ihrer Muttersprache Gottesdienste feiern. Ihnen die deutsche Sprache für ihre Religionsausübung vorzuschreiben, würde das Ende ihrer freien Religionsausübung Religions- ausübung bedeuten, vielfach auch das Ende ihrer Existenz in Deutschland. Auch kann man ihnen sicher nicht verbieten, von der Religionsgemeinschaft ihres Mutterlandes mit finanziert zu werden. (Ich selbst habe ein Jahr lang im Iran gelebt und war dort Mitglied in der ev. deutschsprachigen Gemeinde in Teheran. Wenn der Iran der Gemeinde Farsi als Sprache vorgeschrieben hätte, hätte die Gemeinde nicht mehr bestehen können. Denn wer von den Deutschen beherrschte schon so perfekt das Farsi? Außerdem wurde die Gemeinde natürlich von der EKD finanziell unterstützt.)

    Der CSU-Generalsekretär Scheuer fordert Deutsch als Sprache der Moscheen. Und er fordert, dass „die Finanzierung von Moscheen oder Islamischen Kindergärten aus dem Ausland, etwa aus der Türkei oder aus Saudi-Arabien“ beendet werden muss. Verstößt seine Forderung gegen das Grundgesetz? Gegen die Gleichbehandlung aller in Deutschland vertretenen Religionsgemeinschaften?

    Ich denke, die Frage ist nicht so einfach mit „Ja“ zu beantworten. Wenn der „Islam zu Deutschland gehört“, dann sind Moschee-Gemeinden nicht mehr wie Auslandsgemeinden zu handhaben, sondern analog zu deutschen Kirchengemeinden und Freikirchen. Nicht mehr als Gemeinden auf Zeit, nicht mehr vom Ausland mitfinanziert und gesteuert, nicht mehr als Gastgemeinden mit ihrem Eigenleben, nicht mehr als Fremdkörper, Fremd- körper, nicht mehr als Parallelgemeinschaften, sondern sie sind als deutsche islamische Gemeinden zu betrachten. M.E. sollte in ihnen Deutsch gesprochen und gepredigt werden, sie sollten offen sein für deutschsprachige Nicht-Muslime und Jedermann in Deutschland, wie auch die christlichen Gemeinden in Deutschland offen sind für Andersgläubige. Transparent. Wenn der Islam zu Deutschland gehört und aufgrund der Vielzahl der Muslime in Deutschland, wäre es m.E. wünschenswert, dass der deutsche Islam eine Körperschaft des öffentlichen Rechts würde, wie es die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland ist. Dann brauchte es kein Islam-Gesetz.

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    Unser Grundgesetz § 4 garantiert die Religionsfreiheit. § 4, Art. 1 Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Art. 2 Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    Über die Sprache, in der die Religionsausübung stattfinden soll, wird nichts gesagt. Es gibt unzählige religiöse Gemeinschaften in Deutschland , in der sich Menschen mit ausländischem Hintergrund (aus aller Welt) und unterschiedlichem Glauben (katholisch, protestantisch, freikirchlich, jüdisch, buddhistisch etc.) zusammen finden und in ihrer Muttersprache Gottesdienste feiern. Ihnen die deutsche Sprache für ihre Religionsausübung vorzuschreiben, würde das Ende ihrer freien Religions- ausübung bedeuten, vielfach auch das Ende ihrer Existenz in Deutschland. Auch kann man ihnen sicher nicht verbieten, von der Religionsgemeinschaft ihres Mutterlandes mit finanziert zu werden. (Ich selbst habe ein Jahr lang im Iran gelebt und war dort Mitglied in der ev. deutschsprachigen Gemeinde in Teheran. Wenn der Iran der Gemeinde Farsi als Sprache vorgeschrieben hätte, hätte die Gemeinde nicht mehr bestehen können. Denn wer von den Deutschen beherrschte schon so perfekt das Farsi? Außerdem wurde die Gemeinde natürlich von der EKD finanziell unterstützt.)

    Der CSU-Generalsekretär Scheuer fordert Deutsch als Sprache der Moscheen. Und er fordert, dass „die Finanzierung von Moscheen oder Islamischen Kindergärten aus dem Ausland, etwa aus der Türkei oder aus Saudi-Arabien“ beendet werden muss. Verstößt seine Forderung gegen das Grundgesetz? Gegen die Gleichbehandlung aller in Deutschland vertretenen Religionsgemeinschaften? Ich denke, die Frage ist nicht so einfach mit „Ja“ zu beantworten. Wenn der „Islam zu Deutschland gehört“, dann sind Moschee-Gemeinden nicht mehr wie Auslandsgemeinden zu handhaben, sondern analog zu deutschen Kirchengemeinden und Freikirchen. Nicht mehr als Gemeinden auf Zeit, nicht mehr vom Ausland mitfinanziert und gesteuert, nicht mehr als Gastgemeinden mit ihrem Eigenleben, nicht mehr als Fremd- körper, nicht mehr als Parallelgemeinschaften, sondern sie sind als deutsche islamische Gemeinden zu betrachten. M.E. sollte in ihnen Deutsch gesprochen und gepredigt werden, sie sollten offen sein für deutschsprachige Nicht-Muslime und Jedermann in Deutschland, wie auch die christlichen Gemeinden in Deutschland offen sind für Andersgläubige. Transparent. Wenn der Islam zu Deutschland gehört und aufgrund der Vielzahl der Muslime in Deutschland, wäre es m.E. wünschenswert, dass der deutsche Islam eine Körperschaft des öffentlichen Rechts würde, wie es die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland ist. Dann brauchte es kein Islam-Gesetz.

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