gelöscht
Bin für alles offen
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Bin für alles offen
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Ich setzte voraus: Der Kosovo-Krieg war völkerrechtswidrig, deshalb jede Kriegshandlung ein Kriegsverbrechen (Hintergrund: zwei Dokumentationen des öffentlich-rechtliches Fernsehens mit dem Titel „Alles begann mit einer Lüge“ (gerade die Aussagen von Natogeneralsekretär Robertson, UN-Sondergesandten Holbrooke und den von internationalen Instanzen zur Klärung eingesetzten ermittelnden Kommissaren) und Chomskys Bemerkungen zu den lustlosen internationalen Bemühungen, den Kosovo-Krieg zu verhindern). Die deutsche Regierung, die ihn initiiert hat, das deutsche Parlament, das ihn beschlossen hat und die deutschen Generäle mit ihrer deutschen Parlamentsarmee, die ihn ausgeführt haben, haben sich im Sinne des internationalen Rechts strafbar gemacht.
Wann und Wo wurde die UCK gegründet (in Deutschland?)?
Wer hat ihr Geld, Training, Waffen, Intelligenz (Informationen), beratenden Beistand und logistische Unterstützung zukommen lassen?
Sind Deutschkosovaren des Rotlichtmilieus involviert gewesen und deshalb automatisch auch deutsche Geheimdienste?
Und warum ist es so schwierig, UCK-Chefs vor ein internationales Tribunal zu bekommen?
Warum treten Ermittlerinnen zurück?
Wieso sind die deutschen Gerichte bei der Vorlage dieser Informationen nicht verpflichtet, zu verhandeln, und weisen Klagen ab? Machen sich die Richter strafbar?
Warum sind die deutschen Sicherheitsbehörden (gerade der Verfassungsschutz) nicht verpflichtet einzuschreiten? Machen sie sich strafbar?
Das Verfassungsgericht kann eine Klage gegen einen völkerrechtswidrigen Krieg, den Deutschland mitinitiiert und mitgeführt hat, abweisen oder darf ihn nicht verhandeln? Das Grundgesetz muss doch eine Instanz vorgesehen haben, um völkerrechtswidrige Kriege, die von deutschem Territorium ausgehen, zu verhindern? War das nicht ihr erster (für manche wichtigster) Gedanke, der Geist des Grundgesetzes, die ersten 16 Artikel das Herz, das diesen Geist zum Leben erwecken sollte? Was ist fehlgeschlagen? Wer ist verantwortlich? Der Herr Niemand, der für die mangelnde Strafverfolgung verantwortlich ist, behauptet sicherlich eigentlich nur, dass er sich nicht strafbar macht. Wie Exekutive und Legislative Schuld auf sich geladen haben, so trägt die Judikative die Schuld, es weder verhindert, noch geahndet zu haben. Die Judikative macht sich bis zum heutigen Tag strafbar, bis die Verbrechen geahndet sind.
Ist jedem, dem die Grundrechte zukommen in Deutschland durch das Grundgesetz in Art 20 das Recht (nicht die Pflicht) gegeben, gegen die drei Gewalten (und die Medien?) vorzugehen, wenn die Gewaltenteilung versagt und die Regierung einen völkerrechtswidrigen Krieg anzettelt, dieser durchgeführt und nicht geahndet wird.
Was ist der Drohnenkrieg, den die Amis von deutschem Boden aus führen? Warum dürfen die das? Sehen das geheime Zusatzprotokolle vor? Sind diese grundgesetzwidrig? Deutschland darf mit diesen Zusatzprotokollen die eigene Infrastruktur und den eigenen Luftraum (oder wie kommen die US-Planungsstäbe nach Deutschland) für einen völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg zur Verfügung stellen? Das soll mit dem Grundgesetz vereinbar sein, dessen Geist es ist, jeden zukünftigen von deutschem Boden ausgehenden völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu verhindern? Das hat weder mit Geist, noch mit Herz zu tun, was die deutsche Dreigewaltenteilung einem verbündeten Staat erlaubt.
Sind Kosovo-Krieg und „war on terror“ beide also „völkerrechtlich umstritten“? Trotzdem spürt jeder Mensch, der diesen Punkt im Licht des internationalen Rechts sieht und zu sich und seinem Umfeld ehrlich ist, dass der Punkt falsch ist. Natürlich ist Deutschland für die Drohnentoten mit verantwortlich. Ebenso muss der Irakkrieg mit all seinen Folgen und Konsequenzen gedacht werden. Wie genau ist Deutschland wieder nach Afghanistan gekommen? In Syrien fliegen wahrscheinlich genau jetzt deutsche Soldaten ihre Missionen. Und wer genau die SIcherheitskräfte alles sind, die in Mali unterwegs sind und was sie tun, wer weiß; vielleicht töten sie Touarek, die einen eigenen Staat fordern.
Ist Art. 20 GG nicht eben genau so zu verstehen: Wenn Deutschland einen völkerrechtswidrigen Krieg führt, dann hat jede und jeder Deutsche das Recht, die Waffe in die Hand zu nehmen. Denn ist nicht die Verhinderung jeglichen weiteren völkerrechtswidrigen Krieges der eigentliche Sinn und Zweck und tiefgründige Geist des Grundgesetzes? Liefert das Grundgesetz keine Mittel dazu an die Hand, wenn die Regierenden einen völkerrechtswidrigen Krieg vom Zaun brechen und führen und niemand ihn verhindert? Wer verhindert den völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg? Art 20 GG? Ein Gesetz kann ohne Menschen, die es zum Leben erwecken, einen Krieg verhindern? Die drei Gewalten unternehmen nichts?
Ich meine folgende Fragen ernst und hoffe, jemand kennt eine Antwort oder jemanden, der eine Antwort kennt:
Wie begründen die Gerichte ihre Nichtzuständigkeit bei diesen Fragen?
Wie begründen die Sicherheitsbehörden, dass sie nicht ermitteln müssen?
Darf jemand, dem die Grundrechte zukommen, Gewalt gegen Sachen oder Personen als Mittel zum Zweck benutzen? Und wenn ja, was gegen wen? Gegen alles und 83000000-1?
Dürfte jemand, dem die Grundrechte zukommen, Joschka Fischer in Haft nehmen, weil niemand anderes es tut?
Dürfte jemand, dem die Grundrechte zukommen, Bundeskanzlerin Merkel stoppen, auch mit Waffengewalt und bis hin zum Tod, um sicherzustellen, dass der „war on terror“ zumindest nicht von deutschem Territorium aus geführt wird, weil niemand anderes es tut?
Wäre dieser jemand ein Terrorist, wenn er solches tun würde, obwohl niemand anderes es tut?
Oder wäre dieser jemand ein Freiheitskämpfer, weil niemand anderes es tut?
Bin ich ein Terrorist, wenn sich jemand durch diese Zeilen veranlasst sieht, gegen Sachen oder Personen gewalttätig zu werden?
Mache ich mich des Terrorismus verdächtig?
Muss es einen deutschen Mc Carthy geben, der das Verbot solcher Fragen durchsetzt?
Gibt es einen perfideren Mc Carthy, weil alle die Antworten kennen und keiner diese Fragen stellt, manchmal, weil sie einfach selbst nicht weiter wissen, manchmal, weil es der Karriere nicht gut tut?
Wer diskutiert Fragen um die Notwendigkeit und hinreichenden Begründbarkeit der Inhaftierung des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers in einem medialen Rahmen?
Spürt jeder politisch interessierte Mensch, zumindest alle Medienschaffenden, die im Bereich „Politik“ arbeiten, die Wahrheit in diesen Sätzen?
Wer spürt nicht auch das Gute, die Gerechtigkeit und das eigene Wissen in diesen Sätzen?
Seit wann erfassen die elektronischen Sinne der Geheimdienste diese Zeilen?
Haben sich mit gewissen Worten die Algorithmen verändert?
Ich setzte voraus: Der Kosovo-Krieg war völkerrechtswidrig, deshalb jede Kriegshandlung ein Kriegsverbrechen (Hintergrund: zwei Dokumentationen des öffentlich-rechtliches Fernsehens mit dem Titel „Alles begann mit einer Lüge“ (gerade die Aussagen von Natogeneralsekretär Robertson, UN-Sondergesandten Holbrooke und den von internationalen Instanzen zur Klärung eingesetzten ermittelnden Kommissaren) und Chomskys Bemerkungen zu den lustlosen internationalen Bemühungen, den Kosovo-Krieg zu verhindern). Die deutsche Regierung, die ihn initiiert hat, das deutsche Parlament, das ihn beschlossen hat und die deutschen Generäle mit ihrer deutschen Parlamentsarmee, die ihn ausgeführt haben, haben sich im Sinne des internationalen Rechts strafbar gemacht.
Wann und Wo wurde die UCK gegründet (in Deutschland?)?
Wer hat ihr Geld, Training, Waffen, Intelligenz (Informationen), beratenden Beistand und logistische Unterstützung zukommen lassen?
Sind Deutschkosovaren des Rotlichtmilieus involviert gewesen und deshalb automatisch auch deutsche Geheimdienste?
Und warum ist es so schwierig, UCK-Chefs vor ein internationales Tribunal zu bekommen?
Warum treten Ermittlerinnen zurück?
Wieso sind die deutschen Gerichte bei der Vorlage dieser Informationen nicht verpflichtet, zu verhandeln, und weisen Klagen ab? Machen sich die Richter strafbar?
Warum sind die deutschen Sicherheitsbehörden (gerade der Verfassungsschutz) nicht verpflichtet einzuschreiten? Machen sie sich strafbar?
Das Verfassungsgericht kann eine Klage gegen einen völkerrechtswidrigen Krieg, den Deutschland mitinitiiert und mitgeführt hat, abweisen oder darf ihn nicht verhandeln? Das Grundgesetz muss doch eine Instanz vorgesehen haben, um völkerrechtswidrige Kriege, die von deutschem Territorium ausgehen, zu verhindern? War das nicht ihr erster (für manche wichtigster) Gedanke, der Geist des Grundgesetzes, die ersten 16 Artikel das Herz, das diesen Geist zum Leben erwecken sollte? Was ist fehlgeschlagen? Wer ist verantwortlich? Der Herr Niemand, der für die mangelnde Strafverfolgung verantwortlich ist, behauptet sicherlich eigentlich nur, dass er sich nicht strafbar macht. Wie Exekutive und Legislative Schuld auf sich geladen haben, so trägt die Judikative die Schuld, es weder verhindert, noch geahndet zu haben. Die Judikative macht sich bis zum heutigen Tag strafbar, bis die Verbrechen geahndet sind.
Ist jedem, dem die Grundrechte zukommen in Deutschland durch das Grundgesetz in Art 20 das Recht (nicht die Pflicht) gegeben, gegen die drei Gewalten (und die Medien?) vorzugehen, wenn die Gewaltenteilung versagt und die Regierung einen völkerrechtswidrigen Krieg anzettelt, dieser durchgeführt und nicht geahndet wird.
Was ist der Drohnenkrieg, den die Amis von deutschem Boden aus führen? Warum dürfen die das? Sehen das geheime Zusatzprotokolle vor? Sind diese grundgesetzwidrig? Deutschland darf mit diesen Zusatzprotokollen die eigene Infrastruktur und den eigenen Luftraum (oder wie kommen die US-Planungsstäbe nach Deutschland) für einen völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg zur Verfügung stellen? Das soll mit dem Grundgesetz vereinbar sein, dessen Geist es ist, jeden zukünftigen von deutschem Boden ausgehenden völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu verhindern? Das hat weder mit Geist, noch mit Herz zu tun, was die deutsche Dreigewaltenteilung einem verbündeten Staat erlaubt.
Sind Kosovo-Krieg und „war on terror“ beide also „völkerrechtlich umstritten“? Trotzdem spürt jeder Mensch, der diesen Punkt im Licht des internationalen Rechts sieht und zu sich und seinem Umfeld ehrlich ist, dass der Punkt falsch ist. Natürlich ist Deutschland für die Drohnentoten mit verantwortlich. Ebenso muss der Irakkrieg mit all seinen Folgen und Konsequenzen gedacht werden. Wie genau ist Deutschland wieder nach Afghanistan gekommen? In Syrien fliegen wahrscheinlich genau jetzt deutsche Soldaten ihre Missionen. Und wer genau die SIcherheitskräfte alles sind, die in Mali unterwegs sind und was sie tun, wer weiß; vielleicht töten sie Touarek, die einen eigenen Staat fordern.
Ist Art. 20 GG nicht eben genau so zu verstehen: Wenn Deutschland einen völkerrechtswidrigen Krieg führt, dann hat jede und jeder Deutsche das Recht, die Waffe in die Hand zu nehmen. Denn ist nicht die Verhinderung jeglichen weiteren völkerrechtswidrigen Krieges der eigentliche Sinn und Zweck und tiefgründige Geist des Grundgesetzes? Liefert das Grundgesetz keine Mittel dazu an die Hand, wenn die Regierenden einen völkerrechtswidrigen Krieg vom Zaun brechen und führen und niemand ihn verhindert? Wer verhindert den völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg? Art 20 GG? Ein Gesetz kann ohne Menschen, die es zum Leben erwecken, einen Krieg verhindern? Die drei Gewalten unternehmen nichts?
Ich meine folgende Fragen ernst und hoffe, jemand kennt eine Antwort oder jemanden, der eine Antwort kennt:
Wie begründen die Gerichte ihre Nichtzuständigkeit bei diesen Fragen?
Wie begründen die Sicherheitsbehörden, dass sie nicht ermitteln müssen?
Darf jemand, dem die Grundrechte zukommen, Gewalt gegen Sachen oder Personen als Mittel zum Zweck benutzen? Und wenn ja, was gegen wen? Gegen alles und 83000000-1?
Dürfte jemand, dem die Grundrechte zukommen, Joschka Fischer in Haft nehmen, weil niemand anderes es tut?
Dürfte jemand, dem die Grundrechte zukommen, Bundeskanzlerin Merkel stoppen, auch mit Waffengewalt und bis hin zum Tod, um sicherzustellen, dass der „war on terror“ zumindest nicht von deutschem Territorium aus geführt wird, weil niemand anderes es tut?
Wäre dieser jemand ein Terrorist, wenn er solches tun würde, obwohl niemand anderes es tut?
Oder wäre dieser jemand ein Freiheitskämpfer, weil niemand anderes es tut?
Bin ich ein Terrorist, wenn sich jemand durch diese Zeilen veranlasst sieht, gegen Sachen oder Personen gewalttätig zu werden?
Mache ich mich des Terrorismus verdächtig?
Muss es einen deutschen Mc Carthy geben, der das Verbot solcher Fragen durchsetzt?
Gibt es einen perfideren Mc Carthy, weil alle die Antworten kennen und keiner diese Fragen stellt, manchmal, weil sie einfach selbst nicht weiter wissen, manchmal, weil es der Karriere nicht gut tut?
Wer diskutiert Fragen um die Notwendigkeit und hinreichenden Begründbarkeit der Inhaftierung des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers in einem medialen Rahmen?
Spürt jeder politisch interessierte Mensch, zumindest alle Medienschaffenden, die im Bereich „Politik“ arbeiten, die Wahrheit in diesen Sätzen?
Wer spürt nicht auch das Gute, die Gerechtigkeit und das eigene Wissen in diesen Sätzen?
Seit wann erfassen die elektronischen Sinne der Geheimdienste diese Zeilen?
Haben sich mit gewissen Worten die Algorithmen verändert?