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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im November 2011 die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen gekippt. Inzwischen hat der Bundestag, trotz verfassungsrechtlicher Bedenken, die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde beschlossen. Die Alternative wäre der komplette Verzicht auf entsprechende Beschränkungen. Kritiker der Drei-Prozent-Klausel bringen an, dass durch sog. Sperrklauseln kleinere Parteien benachteiligt werden, was letztendlich der Demokratie schade. Befürworter der Drei-Prozent-Klausel argumentieren, dass mit einer solchen Sperrklausel eine Zersplitterung der Parteienlandschaft im Europäischen Parlament verhindert werde.