Warum ist die Harmonisierung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene so wichtig? - Historie

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  • Warum ist die Harmonisierung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene so wichtig?

    von Community Management , angelegt

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    Ein Beitrag von Gerold Reichenbach

    Im Zuge der Digitalisierung aller Lebenbereiche und weltweit zunehmender Vernetzung ist ein einheitliches starkes Datenschutzrecht auf europäischer Ebene unabdingbar für den künftigen Schutz von Persönlichkeitsrechten. Seine Bedeutung geht aber weit darüber hinaus:

    1. Datenschutz ist auch eine Frage der nationalen Souveränität und Sicherheit.

    International agierende private Wirtschaftsunternehmen wie Google oder Facebook erheben eine unfassbare Menge an privaten Daten, mit dem Ziel, den Bürger als Wirtschaftsobjekt zu kontrollieren und zu beeinflussen. Die Daten und Möglichkeiten sind aber auch für staatliche Stellen und Geheimdienste für ihre eigenen Zwecke interessant. Die USA greift offenkundig, legitimiert durch nationale Sicherheitsgesetze, in vollem Umfang auf diese Daten zu. Das erlaubt ihr an den dort gültigen nationalen Gesetzen zum Persönlichkeitsschutz vorbei die umfassende Kontrolle der Bürger anderer Staaten. Damit ist ein Teil der nationalen Souveränität, der nationalen Abwägung zwischen Bürgerrechtsschutz und Sicherheitspolitik, faktisch ausgehebelt. Der Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung regelt zwar nicht die Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen, wohl aber die Frage des Umgangs privater Unternehmen mit Daten der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Mit einer starken europäischen Datenschutz-Grundverordnung kann Europa die gesetzliche Kontrolle über die Erhebung Verwendung und Weitergabe von Daten wieder zurückerlangen!

    2. In wirtschaftlicher Hinsicht kann ein hohes Datenschutzniveau einen Wettbewerbsvorteil beziehungsweise Wiederherstellung von Wettbewerbsgleichheit bedeuten.

    Starker Datenschutz und Datensicherheit werden sich auf Dauer als Wettbewerbsvorteil erweisen. Durch die umfassende Verankerung des Marktortprinzips in der Datenschutz-Grundverordnung wird diese auf jedes Unternehmen Anwendung finden, das sich unabhängig von einer europäischen Niederlassung mit seinen Angeboten und Dienstleistungen an europäische Bürgerinnen und Bürger richtet. Das würde gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer bedeuten und dazu führen, wenn die europäischen Unternehmen diese Chance nutzen, die bisherige Benachteiligung gegenüber ausländischen Unternehmen, die das für sie geltende Recht quasi durch Standortwahl aussuchen konnten, zu reduzieren. Im Gegensatz dazu würde ein Abschleifen der Verordnung und ihre Anpassung an die gegenwärtigen Geschäftsmodelle die monopolartige Dominanz der amerikanischen Unternehmen weiter zementieren.

  • Warum ist die Harmonisierung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene so wichtig?

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    Ein Beitrag von Gerold Reichenbach

    Im Zuge der Digitalisierung aller Lebenbereiche und weltweit zunehmender Vernetzung ist ein einheitliches starkes Datenschutzrecht auf europäischer Ebene unabdingbar für den künftigen Schutz von Persönlichkeitsrechten. Seine Bedeutung geht aber weit darüber hinaus:

    1. Datenschutz ist auch eine Frage der nationalen Souveränität und Sicherheit.

    International agierende private Wirtschaftsunternehmen wie Google oder Facebook erheben eine unfassbare Menge an privaten Daten, mit dem Ziel, den Bürger als Wirtschaftsobjekt zu kontrollieren und zu beeinflussen. Die Daten und Möglichkeiten sind aber auch für staatliche Stellen und Geheimdienste für ihre eigenen Zwecke interessant. Die USA greift offenkundig, legitimiert durch nationale Sicherheitsgesetze, in vollem Umfang auf diese Daten zu. Das erlaubt ihr an den dort gültigen nationalen Gesetzen zum Persönlichkeitsschutz vorbei die umfassende Kontrolle der Bürger anderer Staaten. Damit ist ein Teil der nationalen Souveränität, der nationalen Abwägung zwischen Bürgerrechtsschutz und Sicherheitspolitik, faktisch ausgehebelt. Der Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung regelt zwar nicht die Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen, wohl aber die Frage des Umgangs privater Unternehmen mit Daten der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Mit einer starken europäischen Datenschutz-Grundverordnung kann Europa die gesetzliche Kontrolle über die Erhebung Verwendung und Weitergabe von Daten wieder zurückerlangen!

    2. In wirtschaftlicher Hinsicht kann ein hohes Datenschutzniveau einen Wettbewerbsvorteil beziehungsweise Wiederherstellung von Wettbewerbsgleichheit bedeuten.

    Starker Datenschutz und Datensicherheit werden sich auf Dauer als Wettbewerbsvorteil erweisen. Durch die umfassende Verankerung des Marktortprinzips in der Datenschutz-Grundverordnung wird diese auf jedes Unternehmen Anwendung finden, das sich unabhängig von einer europäischen Niederlassung mit seinen Angeboten und Dienstleistungen an europäische Bürgerinnen und Bürger richtet. Das würde gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer bedeuten und dazu führen, wenn die europäischen Unternehmen diese Chance nutzen, die bisherige Benachteiligung gegenüber ausländischen Unternehmen, die das für sie geltende Recht quasi durch Standortwahl aussuchen konnten, zu reduzieren. Im Gegensatz dazu würde ein Abschleifen der Verordnung und ihre Anpassung an die gegenwärtigen Geschäftsmodelle die monopolartige Dominanz der amerikanischen Unternehmen weiter zementieren.

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    Im Zuge der Digitalisierung aller Lebenbereiche und weltweit zunehmender Vernetzung ist ein einheitliches starkes Datenschutzrecht auf europäischer Ebene unabdingbar für den künftigen Schutz von Persönlichkeitsrechten. Seine Bedeutung geht aber weit darüber hinaus:

    1. Datenschutz ist auch eine Frage der nationalen Souveränität und Sicherheit.

    International agierende private Wirtschaftsunternehmen wie Google oder Facebook erheben eine unfassbare Menge an privaten Daten, mit dem Ziel, den Bürger als Wirtschaftsobjekt zu kontrollieren und zu beeinflussen. Die Daten und Möglichkeiten sind aber auch für staatliche Stellen und Geheimdienste für ihre eigenen Zwecke interessant. Die USA greift offenkundig, legitimiert durch nationale Sicherheitsgesetze, in vollem Umfang auf diese Daten zu. Das erlaubt ihr an den dort gültigen nationalen Gesetzen zum Persönlichkeitsschutz vorbei die umfassende Kontrolle der Bürger anderer Staaten. Damit ist ein Teil der nationalen Souveränität, der nationalen Abwägung zwischen Bürgerrechtsschutz und Sicherheitspolitik, faktisch ausgehebelt. Der Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung regelt zwar nicht die Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen, wohl aber die Frage des Umgangs privater Unternehmen mit Daten der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Mit einer starken europäischen Datenschutz-Grundverordnung kann Europa die gesetzliche Kontrolle über die Erhebung Verwendung und Weitergabe von Daten wieder zurückerlangen!

    2. In wirtschaftlicher Hinsicht kann ein hohes Datenschutzniveau einen Wettbewerbsvorteil beziehungsweise Wiederherstellung von Wettbewerbsgleichheit bedeuten.

    Starker Datenschutz und Datensicherheit werden sich auf Dauer als Wettbewerbsvorteil erweisen. Durch die umfassende Verankerung des Marktortprinzips in der Datenschutz-Grundverordnung wird diese auf jedes Unternehmen Anwendung finden, das sich unabhängig von einer europäischen Niederlassung mit seinen Angeboten und Dienstleistungen an europäische Bürgerinnen und Bürger richtet. Das würde gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer bedeuten und dazu führen, wenn die europäischen Unternehmen diese Chance nutzen, die bisherige Benachteiligung gegenüber ausländischen Unternehmen, die das für sie geltende Recht quasi durch Standortwahl aussuchen konnten, zu reduzieren. Im Gegensatz dazu würde ein Abschleifen der Verordnung und ihre Anpassung an die gegenwärtigen Geschäftsmodelle die monopolartige Dominanz der amerikanischen Unternehmen weiter zementieren.

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    1. Datenschutz ist auch eine Frage der nationalen Souveränität und Sicherheit.

    International agierende private Wirtschaftsunternehmen wie Google oder Facebook erheben eine unfassbare Menge an privaten Daten, mit dem Ziel, den Bürger als Wirtschaftsobjekt zu kontrollieren und zu beeinflussen. Die Daten und Möglichkeiten sind aber auch für staatliche Stellen und Geheimdienste für ihre eigenen Zwecke interessant. Die USA greift offenkundig, legitimiert durch nationale Sicherheitsgesetze, in vollem Umfang auf diese Daten zu. Das erlaubt ihr an den dort gültigen nationalen Gesetzen zum Persönlichkeitsschutz vorbei die umfassende Kontrolle der Bürger anderer Staaten. Damit ist ein Teil der nationalen Souveränität, der nationalen Abwägung zwischen Bürgerrechtsschutz und Sicherheitspolitik, faktisch ausgehebelt. Der Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung regelt zwar nicht die Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen, wohl aber die Frage des Umgangs privater Unternehmen mit Daten der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Mit einer starken europäischen Datenschutz-Grundverordnung kann Europa die gesetzliche Kontrolle über die Erhebung Verwendung und Weitergabe von Daten wieder zurückerlangen!

    2. In wirtschaftlicher Hinsicht kann ein hohes Datenschutzniveau einen Wettbewerbsvorteil beziehungsweise Wiederherstellung von Wettbewerbsgleichheit bedeuten.

    Starker Datenschutz und Datensicherheit werden sich auf Dauer als Wettbewerbsvorteil erweisen. Durch die umfassende Verankerung des Marktortprinzips in der Datenschutz-Grundverordnung wird diese auf jedes Unternehmen Anwendung finden, das sich unabhängig von einer europäischen Niederlassung mit seinen Angeboten und Dienstleistungen an europäische Bürgerinnen und Bürger richtet. Das würde gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer bedeuten und dazu führen, wenn die europäischen Unternehmen diese Chance nutzen, die bisherige Benachteiligung gegenüber ausländischen Unternehmen, die das für sie geltende Recht quasi durch Standortwahl aussuchen konnten, zu reduzieren. Im Gegensatz dazu würde ein Abschleifen der Verordnung und ihre Anpassung an die gegenwärtigen Geschäftsmodelle die monopolartige Dominanz der amerikanischen Unternehmen weiter zementieren.

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    1. Datenschutz ist auch eine Frage der nationalen Souveränität und Sicherheit.

    International agierende private Wirtschaftsunternehmen wie Google oder Facebook erheben eine unfassbare Menge an privaten Daten, mit dem Ziel, den Bürger als Wirtschaftsobjekt zu kontrollieren und zu beeinflussen. Die Daten und Möglichkeiten sind aber auch für staatliche Stellen und Geheimdienste für ihre eigenen Zwecke interessant. Die USA greift offenkundig, legitimiert durch nationale Sicherheitsgesetze, in vollem Umfang auf diese Daten zu. Das erlaubt ihr an den dort gültigen nationalen Gesetzen zum Persönlichkeitsschutz vorbei die umfassende Kontrolle der Bürger anderer Staaten. Damit ist ein Teil der nationalen Souveränität, der nationalen Abwägung zwischen Bürgerrechtsschutz und Sicherheitspolitik, faktisch ausgehebelt. Der Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung regelt zwar nicht die Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen, wohl aber die Frage des Umgangs privater Unternehmen mit Daten der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Mit einer starken europäischen Datenschutz-Grundverordnung kann Europa die gesetzliche Kontrolle über die Erhebung Verwendung und Weitergabe von Daten wieder zurückerlangen!

    2. In wirtschaftlicher Hinsicht kann ein hohes Datenschutzniveau einen Wettbewerbsvorteil beziehungsweise Wiederherstellung von Wettbewerbsgleichheit bedeuten.

    Starker Datenschutz und Datensicherheit werden sich auf Dauer als Wettbewerbsvorteil erweisen. Durch die umfassende Verankerung des Marktortprinzips in der Datenschutz-Grundverordnung wird diese auf jedes Unternehmen Anwendung finden, das sich unabhängig von einer europäischen Niederlassung mit seinen Angeboten und Dienstleistungen an europäische Bürgerinnen und Bürger richtet. Das würde gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer bedeuten und dazu führen, wenn die europäischen Unternehmen diese Chance nutzen, die bisherige Benachteiligung gegenüber ausländischen Unternehmen, die das für sie geltende Recht quasi durch Standortwahl aussuchen konnten, zu reduzieren. Im Gegensatz dazu würde ein Abschleifen der Verordnung und ihre Anpassung an die gegenwärtigen Geschäftsmodelle die monopolartige Dominanz der amerikanischen Unternehmen weiter zementieren.

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    Im Zuge der Digitalisierung aller Lebenbereiche und weltweit zunehmender Vernetzung ist ein einheitliches starkes Datenschutzrecht auf europäischer Ebene unabdingbar für den künftigen Schutz von Persönlichkeitsrechten. Seine Bedeutung geht aber weit darüber hinaus:

    1. Datenschutz ist auch eine Frage der nationalen Souveränität und Sicherheit.

    International agierende private Wirtschaftsunternehmen wie Google oder Facebook erheben eine unfassbare Menge an privaten Daten, mit dem Ziel, den Bürger als Wirtschaftsobjekt zu kontrollieren und zu beeinflussen. Die Daten und Möglichkeiten sind aber auch für staatliche Stellen und Geheimdienste für ihre eigenen Zwecke interessant. Die USA greift offenkundig, legitimiert durch nationale Sicherheitsgesetze, in vollem Umfang auf diese Daten zu. Das erlaubt ihr an den dort gültigen nationalen Gesetzen zum Persönlichkeitsschutz vorbei die umfassende Kontrolle der Bürger anderer Staaten. Damit ist ein Teil der nationalen Souveränität, der nationalen Abwägung zwischen Bürgerrechtsschutz und Sicherheitspolitik, faktisch ausgehebelt. Der Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung regelt zwar nicht die Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen, wohl aber die Frage des Umgangs privater Unternehmen mit Daten der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Mit einer starken europäischen Datenschutz-Grundverordnung kann Europa die gesetzliche Kontrolle über die Erhebung Verwendung und Weitergabe von Daten wieder zurückerlangen!

    2. In wirtschaftlicher Hinsicht kann ein hohes Datenschutzniveau einen Wettbewerbsvorteil beziehungsweise Wiederherstellung von Wettbewerbsgleichheit bedeuten.

    Starker Datenschutz und Datensicherheit werden sich auf Dauer als Wettbewerbsvorteil erweisen. Durch die umfassende Verankerung des Marktortprinzips in der Datenschutz-Grundverordnung wird diese auf jedes Unternehmen Anwendung finden, das sich unabhängig von einer europäischen Niederlassung mit seinen Angeboten und Dienstleistungen an europäische Bürgerinnen und Bürger richtet. Das würde gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer bedeuten und dazu führen, wenn die europäischen Unternehmen diese Chance nutzen, die bisherige Benachteiligung gegenüber ausländischen Unternehmen, die das für sie geltende Recht quasi durch Standortwahl aussuchen konnten, zu reduzieren. Im Gegensatz dazu würde ein Abschleifen der Verordnung und ihre Anpassung an die gegenwärtigen Geschäftsmodelle die monopolartige Dominanz der amerikanischen Unternehmen weiter zementieren.

  • **Warum ist die Harmonisierung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene so wichtig?**

    von Gerold Reichenbach MdB, SPD , angelegt

    Im Zuge der Digitalisierung aller Lebenbereiche und weltweit zunehmender Vernetzung ist ein einheitliches starkes Datenschutzrecht auf europäischer Ebene unabdingbar für den künftigen Schutz von Persönlichkeitsrechten. Seine Bedeutung geht aber weit darüber hinaus:

    1. Datenschutz ist auch eine Frage der nationalen Souveränität und Sicherheit.

    International agierende private Wirtschaftsunternehmen wie Google oder Facebook erheben eine unfassbare Menge an privaten Daten, mit dem Ziel, den Bürger als Wirtschaftsobjekt zu kontrollieren und zu beeinflussen. Die Daten und Möglichkeiten sind aber auch für staatliche Stellen und Geheimdienste für ihre eigenen Zwecke interessant. Die USA greift offenkundig, legitimiert durch nationale Sicherheitsgesetze, in vollem Umfang auf diese Daten zu. Das erlaubt ihr an den dort gültigen nationalen Gesetzen zum Persönlichkeitsschutz vorbei die umfassende Kontrolle der Bürger anderer Staaten. Damit ist ein Teil der nationalen Souveränität, der nationalen Abwägung zwischen Bürgerrechtsschutz und Sicherheitspolitik, faktisch ausgehebelt. Der Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung regelt zwar nicht die Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen, wohl aber die Frage des Umgangs privater Unternehmen mit Daten der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Mit einer starken europäischen Datenschutz-Grundverordnung kann Europa die gesetzliche Kontrolle über die Erhebung Verwendung und Weitergabe von Daten wieder zurückerlangen!

    2. In wirtschaftlicher Hinsicht kann ein hohes Datenschutzniveau einen Wettbewerbsvorteil beziehungsweise Wiederherstellung von Wettbewerbsgleichheit bedeuten.

    Starker Datenschutz und Datensicherheit werden sich auf Dauer als Wettbewerbsvorteil erweisen. Durch die umfassende Verankerung des Marktortprinzips in der Datenschutz-Grundverordnung wird diese auf jedes Unternehmen Anwendung finden, das sich unabhängig von einer europäischen Niederlassung mit seinen Angeboten und Dienstleistungen an europäische Bürgerinnen und Bürger richtet. Das würde gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer bedeuten und dazu führen, wenn die europäischen Unternehmen diese Chance nutzen, die bisherige Benachteiligung gegenüber ausländischen Unternehmen, die das für sie geltende Recht quasi durch Standortwahl aussuchen konnten, zu reduzieren. Im Gegensatz dazu würde ein Abschleifen der Verordnung und ihre Anpassung an die gegenwärtigen Geschäftsmodelle die monopolartige Dominanz der amerikanischen Unternehmen weiter zementieren.