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Ein Beitrag von treffpunkteuropa.de Viel öffentliches Aufsehen hat das „Burka-Urteil“, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 1. Juli 2014 gefällt hat, nicht erregt. Fussballfieber, der Einmarsch der Isis, der Ukraine-Konflikt und die NSA-Affaire bestimmten das Tagesgeschehen. Dabei ist das Urteil wegweisend, inwieweit ein europäischer Staat zum Wohl der Allgemeinheit in die Persönlichkeitsrechte eines Individuums eingreifen darf.
Wir wollen mit euch diskutieren. Wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seinen ureigenen Prinzipien - nämlich dem Schutz der unveräußerlichen Rechte für jeden - noch gerecht? Oder haben die Richter die Interessen eines Staates über das Recht der persönlichen, religiösen Entfaltung eines Individuums gestellt? Inwieweit darf sich der Staat zum Schutze der Allgemeinheit in die Persönlichkeitsrechte der Individuen einmischen? Und welche Wirkung wird das Urteil auf andere Religionen haben?
Zum Hintergrundartikel auf treffpunkteuropa.de geht es hier: http://www.treffpunkteuropa.de/burka-verbot-in-frankreich-strassburg-luftet-den-rechtlichen-schleier