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Ein Beitrag von MisterEde
Für Banken sollen folgende Grundsätze gelten: Hat eine Bank weniger als 5% Eigenkapital, darf die Bankenaufsicht geeignete Maßnahmen beschließen, um Gefahren für das Bankwesen abzuwenden. Hat eine Bank in drei aufeinanderfolgenden Jahren weniger als 7% Eigenkapital, darf die Bankenaufsicht geeignete Maßnahmen beschließen, um das Eigenkapital der Bank auf 7% zu erhöhen. Für Systemrelevante Banken erhöht sich die Anforderung um einen weiteren Prozentpunkt auf 6% bzw. 8% Eigenkapitalanforderung.
Natürlich müssen auch die Aktiva ordentlich bewertet werden, z.B. müssen Risiken aus verbundenen Unternehmen abgebildet werden oder z.B. die Verpflichtungen aus dem Derivate-Handel. Mir geht es hier aber in erster Linie um die Eigenkapitalanforderungen.