Schützenausmarsch auf dem Schützenfest in Hannover. Foto: Picture Alliance
Ein Beitrag von Doro
Auslöser für meinen Diskussionsanstoß ist der Fall des "33-jährigen türkisch-stämmigen Muslim Mithat Gedik, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist. Er wurde jüngst zum Schützenkönig im westfälischen Werl-Sönnern gekürt. Nach dem Willen des BHDS (Bund Historischer Deutscher Schützenbruderschaften) soll der Mann den Titel wieder abgeben, weil die Schützenbruderschaft in Werl laut ihrer Satzung eine "Vereinigung von christlichen Menschen" sei (zitiert aus TAGESSPIEGEL vom 5.8.14, S. 1).
Engstirnig? Provinziell? Islamfeindlich?
Es betrifft unser Vereins- bzw. Verbandsrecht. Dürfen Verbände oder Vereine konfessionell oder religionszugehörig ausgrenzen? Müssen Vereine und Verbände im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes z.B. offen sein für einen Moslem als Vorsitzenden eines evangelischen Gemeindekirchenrats oder als Vorsitzenden eines katholischen Gemeinderats? Oder umgekehrt: müßte ein DITIB-Landesverband einen Christen als Vorsitzenden akzeptieren? Es geht nicht darum, dass Andersgläubige nicht Gäste sein dürften. Alle christlichen Kirchen und muslimischen Religionsgemeinschaften praktizieren bei uns die Gastfreundschaft, Begegnungen, Tage der Offenen Tür etc. Es geht um die Mitgliedschaft und um Funktionen im Verband.
Oder verstoßen Kirchen und Religionsgemeinschaften mit ihrem Recht" sui generis" generell gegen unser Grundgesetz?