Vorschlag zur Eigenkapitalanforderung bei Banken: Erhöhung aller Risikogewichte um 25 Prozentpunkte - Historie

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  • Vorschlag zur Eigenkapitalanforderung bei Banken: Erhöhung aller Risikogewichte um 25 Prozentpunkte

    von Community Management , angelegt

    CC BY-ND-NC 2.0 by Matt Thorpe CC BY-ND-NC 2.0 by Matt Thorpe Die Euro- und Bankenmetropole Frankfurt am Main. Foto & Teaser: Matt Thorpe CC BY-ND-NC 2.0


    Ein Beitrag von MisterEde

    Eine Eigenkapitalquote, die unabhängig vom Risikogehalt der Anlagen 5%-8% Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme inklusive außerbilanzieller Risiken vorsieht, habe ich bereits vorgeschlagen.

    Daneben halte ich aber auch die risikoabhängige Eigenkapitalhinterlegungsanforderung, wie sie in den Basel-Regulierungen vorgesehen ist, für sinnvoll. Allerdings muss aus meiner Sicht auch hier die Risikoadjustierung noch einmal überdacht werden, da die aktuelle Ausgestaltung zu Verzerrungen führt.

    Es ist zurzeit sehr attraktiv für Banken ihre Kredite an andere Banken oder Staaten zu vergeben, während es relativ unattraktiv ist, Kredite an kleinere und mittlere Unternehmen zu vergeben. Grund dafür sind die erheblich unterschiedlichen Eigenkapitalanforderungen. Während bei der Kreditvergabe an Euro-Staaten 0% Eigenkapital hinterlegt werden muss, müssen Kredite an Unternehmen mit bis zu 12% Eigenkapital abgesichert werden. Vergleicht man eine Eigenkapitalanforderung von 8% mit einer von 0,8%, dann muss eine Bank 10-mal mehr Eigenkapital für einen Kredit hinterlegen.

    Vorschlag: Keine Eigenkapitalanforderung unter 2% bzw. Erhöhung aller Risikogewichte um 25 Prozentpunkte.

    Um zum einen sicherzustellen, dass es künftig keine Anlagen mehr gibt, die regulatorisch als risikolos gelten, und damit die Relation bei der Eigenkapitalanforderung zwischen niedriger und hoher Eigenkapitalanforderung zurückgeht, schlage ich vor, alle Risikogewichte bei der Berechnung des Kreditrisikos um 25 Prozentpunkte anzuheben. Hat eine Forderung ein Risikogewicht von 25% entspricht dies einer Eigenkapitalanforderung von 2%. Auch wenn sich gleichzeitig die Eigenkapitalanforderung für andere Kredite beispielsweise von 8% auf 10% bzw. von 12% auf 14% erhöht, führt dies zu einem Rückgang der überproportionalen Bevorzugung der bislang als risikolos geltenden Anlagen.

    Beispiel (aktuelle Situation): 1) Ein Kredit an Spanien hat aktuell ein Risikogewicht von 0%. Verleiht eine Bank 100 Euro an Spanien muss sie 0 Euro (0% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 0 Euro. 2) Ein Kredit an ein schlecht bewertetes Unternehmen hat aktuell ein Risikogewicht von 100% bzw. 150%. Verleiht eine Bank 100 Euro an ein solches Unternehmen muss sie 100 Euro (100% mal 100 Euro) bzw. 150 Euro (150% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 8 Euro bzw. 12 Euro.

    Beispiel (Vorschlag): 1) Ein Kredit an Spanien hat dann ein Risikogewicht von 25%. Verleiht eine Bank 100 Euro an Spanien muss sie 25 Euro (25% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 2 Euro. 2) Ein Kredit an ein schlecht bewertetes Unternehmen hat dann ein Risikogewicht von 125% bzw. 175%. Verleiht eine Bank 100 Euro an ein solches Unternehmen muss sie 125 Euro (125% mal 100 Euro) bzw. 175 Euro (175% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 10 Euro bzw. 14 Euro.

    Folge: Für alle Anlagen müssen dann selbst bei völliger Risikolosigkeit 2% Eigenkapital bei der Berechnung der risikoabhängigen Eigenkapitalanforderung angesetzt werden. Selbst wenn die Anforderungen insgesamt ansteigen, würde dies zu einer Verkleinerung der Ratio Führen. Vergleicht man eine Anforderung von 10% mit 2,8%, dann ist die Eigenkapitalanforderung nur noch rund 4-mal so hoch, während sie bei einem Vergleich von 8% und 0,8% gleich 10-mal so hoch ist.

    Ausnahme: Ausgenommen von dieser Regelung sollten Forderungen gegenüber der Nationalbank des Landes sein, in dem die Bank sitzt, in der Euro-Zone die EZB.

    Zur Verzerrung zwischen Staats- und Mittelstandskrediten: Fehlanreize durch eine doppelte Risikobewertung bei der Basel-Regulierung Rechenbeispiele: Rechenbeispiel zur Eigenkapitalanforderung für Banken nach Basel III

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    von Community Management , angelegt

    CC BY-ND-NC 2.0 by Matt ThorpeDie Euro- und Bankenmetropole Frankfurt am Main. Foto & Teaser: Matt Thorpe CC BY-ND-NC 2.0 Link: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/ (CC BY-ND-NC 2.0)


    Ein Beitrag von MisterEde

    Eine Eigenkapitalquote, die unabhängig vom Risikogehalt der Anlagen 5%-8% Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme inklusive außerbilanzieller Risiken vorsieht, habe ich bereits vorgeschlagen.

    Daneben halte ich aber auch die risikoabhängige Eigenkapitalhinterlegungsanforderung, wie sie in den Basel-Regulierungen vorgesehen ist, für sinnvoll. Allerdings muss aus meiner Sicht auch hier die Risikoadjustierung noch einmal überdacht werden, da die aktuelle Ausgestaltung zu Verzerrungen führt.

    Es ist zurzeit sehr attraktiv für Banken ihre Kredite an andere Banken oder Staaten zu vergeben, während es relativ unattraktiv ist, Kredite an kleinere und mittlere Unternehmen zu vergeben. Grund dafür sind die erheblich unterschiedlichen Eigenkapitalanforderungen. Während bei der Kreditvergabe an Euro-Staaten 0% Eigenkapital hinterlegt werden muss, müssen Kredite an Unternehmen mit bis zu 12% Eigenkapital abgesichert werden. Vergleicht man eine Eigenkapitalanforderung von 8% mit einer von 0,8%, dann muss eine Bank 10-mal mehr Eigenkapital für einen Kredit hinterlegen.

    Vorschlag: Keine Eigenkapitalanforderung unter 2% bzw. Erhöhung aller Risikogewichte um 25 Prozentpunkte.

    Um zum einen sicherzustellen, dass es künftig keine Anlagen mehr gibt, die regulatorisch als risikolos gelten, und damit die Relation bei der Eigenkapitalanforderung zwischen niedriger und hoher Eigenkapitalanforderung zurückgeht, schlage ich vor, alle Risikogewichte bei der Berechnung des Kreditrisikos um 25 Prozentpunkte anzuheben. Hat eine Forderung ein Risikogewicht von 25% entspricht dies einer Eigenkapitalanforderung von 2%. Auch wenn sich gleichzeitig die Eigenkapitalanforderung für andere Kredite beispielsweise von 8% auf 10% bzw. von 12% auf 14% erhöht, führt dies zu einem Rückgang der überproportionalen Bevorzugung der bislang als risikolos geltenden Anlagen.

    Beispiel (aktuelle Situation): 1) Ein Kredit an Spanien hat aktuell ein Risikogewicht von 0%. Verleiht eine Bank 100 Euro an Spanien muss sie 0 Euro (0% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 0 Euro. 2) Ein Kredit an ein schlecht bewertetes Unternehmen hat aktuell ein Risikogewicht von 100% bzw. 150%. Verleiht eine Bank 100 Euro an ein solches Unternehmen muss sie 100 Euro (100% mal 100 Euro) bzw. 150 Euro (150% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 8 Euro bzw. 12 Euro.

    Beispiel (Vorschlag): 1) Ein Kredit an Spanien hat dann ein Risikogewicht von 25%. Verleiht eine Bank 100 Euro an Spanien muss sie 25 Euro (25% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 2 Euro. 2) Ein Kredit an ein schlecht bewertetes Unternehmen hat dann ein Risikogewicht von 125% bzw. 175%. Verleiht eine Bank 100 Euro an ein solches Unternehmen muss sie 125 Euro (125% mal 100 Euro) bzw. 175 Euro (175% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 10 Euro bzw. 14 Euro.

    Folge: Für alle Anlagen müssen dann selbst bei völliger Risikolosigkeit 2% Eigenkapital bei der Berechnung der risikoabhängigen Eigenkapitalanforderung angesetzt werden. Selbst wenn die Anforderungen insgesamt ansteigen, würde dies zu einer Verkleinerung der Ratio Führen. Vergleicht man eine Anforderung von 10% mit 2,8%, dann ist die Eigenkapitalanforderung nur noch rund 4-mal so hoch, während sie bei einem Vergleich von 8% und 0,8% gleich 10-mal so hoch ist.

    Ausnahme: Ausgenommen von dieser Regelung sollten Forderungen gegenüber der Nationalbank des Landes sein, in dem die Bank sitzt, in der Euro-Zone die EZB.

    Zur Verzerrung zwischen Staats- und Mittelstandskrediten: Fehlanreize durch eine doppelte Risikobewertung bei der Basel-Regulierung Rechenbeispiele: Rechenbeispiel zur Eigenkapitalanforderung für Banken nach Basel III

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    Eine Eigenkapitalquote, die unabhängig vom Risikogehalt der Anlagen 5%-8% Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme inklusive außerbilanzieller Risiken vorsieht, habe ich bereits vorgeschlagen.

    Daneben halte ich aber auch die risikoabhängige Eigenkapitalhinterlegungsanforderung, wie sie in den Basel-Regulierungen vorgesehen ist, für sinnvoll. Allerdings muss aus meiner Sicht auch hier die Risikoadjustierung noch einmal überdacht werden, da die aktuelle Ausgestaltung zu Verzerrungen führt.

    Es ist zurzeit sehr attraktiv für Banken ihre Kredite an andere Banken oder Staaten zu vergeben, während es relativ unattraktiv ist, Kredite an kleinere und mittlere Unternehmen zu vergeben. Grund dafür sind die erheblich unterschiedlichen Eigenkapitalanforderungen. Während bei der Kreditvergabe an Euro-Staaten 0% Eigenkapital hinterlegt werden muss, müssen Kredite an Unternehmen mit bis zu 12% Eigenkapital abgesichert werden. Vergleicht man eine Eigenkapitalanforderung von 8% mit einer von 0,8%, dann muss eine Bank 10-mal mehr Eigenkapital für einen Kredit hinterlegen.

    Vorschlag: Keine Eigenkapitalanforderung unter 2% bzw. Erhöhung aller Risikogewichte um 25 Prozentpunkte.

    Um zum einen sicherzustellen, dass es künftig keine Anlagen mehr gibt, die regulatorisch als risikolos gelten, und damit die Relation bei der Eigenkapitalanforderung zwischen niedriger und hoher Eigenkapitalanforderung zurückgeht, schlage ich vor, alle Risikogewichte bei der Berechnung des Kreditrisikos um 25 Prozentpunkte anzuheben. Hat eine Forderung ein Risikogewicht von 25% entspricht dies einer Eigenkapitalanforderung von 2%. Auch wenn sich gleichzeitig die Eigenkapitalanforderung für andere Kredite beispielsweise von 8% auf 10% bzw. von 12% auf 14% erhöht, führt dies zu einem Rückgang der überproportionalen Bevorzugung der bislang als risikolos geltenden Anlagen.

    Beispiel (aktuelle Situation): 1) Ein Kredit an Spanien hat aktuell ein Risikogewicht von 0%. Verleiht eine Bank 100 Euro an Spanien muss sie 0 Euro (0% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 0 Euro. 2) Ein Kredit an ein schlecht bewertetes Unternehmen hat aktuell ein Risikogewicht von 100% bzw. 150%. Verleiht eine Bank 100 Euro an ein solches Unternehmen muss sie 100 Euro (100% mal 100 Euro) bzw. 150 Euro (150% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 8 Euro bzw. 12 Euro.

    Beispiel (Vorschlag): 1) Ein Kredit an Spanien hat dann ein Risikogewicht von 25%. Verleiht eine Bank 100 Euro an Spanien muss sie 25 Euro (25% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 2 Euro. 2) Ein Kredit an ein schlecht bewertetes Unternehmen hat dann ein Risikogewicht von 125% bzw. 175%. Verleiht eine Bank 100 Euro an ein solches Unternehmen muss sie 125 Euro (125% mal 100 Euro) bzw. 175 Euro (175% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 10 Euro bzw. 14 Euro.

    Folge: Für alle Anlagen müssen dann selbst bei völliger Risikolosigkeit 2% Eigenkapital bei der Berechnung der risikoabhängigen Eigenkapitalanforderung angesetzt werden. Selbst wenn die Anforderungen insgesamt ansteigen, würde dies zu einer Verkleinerung der Ratio Führen. Vergleicht man eine Anforderung von 10% mit 2,8%, dann ist die Eigenkapitalanforderung nur noch rund 4-mal so hoch, während sie bei einem Vergleich von 8% und 0,8% gleich 10-mal so hoch ist.

    Ausnahme: Ausgenommen von dieser Regelung sollten Forderungen gegenüber der Nationalbank des Landes sein, in dem die Bank sitzt, in der Euro-Zone die EZB.

    Zur Verzerrung zwischen Staats- und Mittelstandskrediten: Fehlanreize durch eine doppelte Risikobewertung bei der Basel-Regulierung Rechenbeispiele: Rechenbeispiel zur Eigenkapitalanforderung für Banken nach Basel III

  • Vorschlag zur Eigenkapitalanforderung bei Banken: Erhöhung aller Risikogewichte um 25 Prozentpunkte

    von Community Management , angelegt

    CC BY-ND-NC 2.0 by Matt ThorpeDie Euro- und Bankenmetropole Frankfurt am Main. CC BY-ND-NC 2.0 by Matt Thorpe Foto & Teaser: Matt Thorpe (CC BY-ND-NC 2.0)


    Eine Eigenkapitalquote, die unabhängig vom Risikogehalt der Anlagen 5%-8% Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme inklusive außerbilanzieller Risiken vorsieht, habe ich bereits vorgeschlagen.

    Daneben halte ich aber auch die risikoabhängige Eigenkapitalhinterlegungsanforderung, wie sie in den Basel-Regulierungen vorgesehen ist, für sinnvoll. Allerdings muss aus meiner Sicht auch hier die Risikoadjustierung noch einmal überdacht werden, da die aktuelle Ausgestaltung zu Verzerrungen führt.

    Es ist zurzeit sehr attraktiv für Banken ihre Kredite an andere Banken oder Staaten zu vergeben, während es relativ unattraktiv ist, Kredite an kleinere und mittlere Unternehmen zu vergeben. Grund dafür sind die erheblich unterschiedlichen Eigenkapitalanforderungen. Während bei der Kreditvergabe an Euro-Staaten 0% Eigenkapital hinterlegt werden muss, müssen Kredite an Unternehmen mit bis zu 12% Eigenkapital abgesichert werden. Vergleicht man eine Eigenkapitalanforderung von 8% mit einer von 0,8%, dann muss eine Bank 10-mal mehr Eigenkapital für einen Kredit hinterlegen.

    Vorschlag: Keine Eigenkapitalanforderung unter 2% bzw. Erhöhung aller Risikogewichte um 25 Prozentpunkte.

    Um zum einen sicherzustellen, dass es künftig keine Anlagen mehr gibt, die regulatorisch als risikolos gelten, und damit die Relation bei der Eigenkapitalanforderung zwischen niedriger und hoher Eigenkapitalanforderung zurückgeht, schlage ich vor, alle Risikogewichte bei der Berechnung des Kreditrisikos um 25 Prozentpunkte anzuheben. Hat eine Forderung ein Risikogewicht von 25% entspricht dies einer Eigenkapitalanforderung von 2%. Auch wenn sich gleichzeitig die Eigenkapitalanforderung für andere Kredite beispielsweise von 8% auf 10% bzw. von 12% auf 14% erhöht, führt dies zu einem Rückgang der überproportionalen Bevorzugung der bislang als risikolos geltenden Anlagen.

    Beispiel (aktuelle Situation): 1) Ein Kredit an Spanien hat aktuell ein Risikogewicht von 0%. Verleiht eine Bank 100 Euro an Spanien muss sie 0 Euro (0% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 0 Euro. 2) Ein Kredit an ein schlecht bewertetes Unternehmen hat aktuell ein Risikogewicht von 100% bzw. 150%. Verleiht eine Bank 100 Euro an ein solches Unternehmen muss sie 100 Euro (100% mal 100 Euro) bzw. 150 Euro (150% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 8 Euro bzw. 12 Euro.

    Beispiel (Vorschlag): 1) Ein Kredit an Spanien hat dann ein Risikogewicht von 25%. Verleiht eine Bank 100 Euro an Spanien muss sie 25 Euro (25% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 2 Euro. 2) Ein Kredit an ein schlecht bewertetes Unternehmen hat dann ein Risikogewicht von 125% bzw. 175%. Verleiht eine Bank 100 Euro an ein solches Unternehmen muss sie 125 Euro (125% mal 100 Euro) bzw. 175 Euro (175% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 10 Euro bzw. 14 Euro.

    Folge: Für alle Anlagen müssen dann selbst bei völliger Risikolosigkeit 2% Eigenkapital bei der Berechnung der risikoabhängigen Eigenkapitalanforderung angesetzt werden. Selbst wenn die Anforderungen insgesamt ansteigen, würde dies zu einer Verkleinerung der Ratio Führen. Vergleicht man eine Anforderung von 10% mit 2,8%, dann ist die Eigenkapitalanforderung nur noch rund 4-mal so hoch, während sie bei einem Vergleich von 8% und 0,8% gleich 10-mal so hoch ist.

    Ausnahme: Ausgenommen von dieser Regelung sollten Forderungen gegenüber der Nationalbank des Landes sein, in dem die Bank sitzt, in der Euro-Zone die EZB.

    Zur Verzerrung zwischen Staats- und Mittelstandskrediten: Fehlanreize durch eine doppelte Risikobewertung bei der Basel-Regulierung Rechenbeispiele: Rechenbeispiel zur Eigenkapitalanforderung für Banken nach Basel III

  • Vorschlag zur Eigenkapitalanforderung bei Banken: Erhöhung aller Risikogewichte um 25 Prozentpunkte

    von Community Management , angelegt

    CC BY-ND-NC 2.0 by Matt ThorpeFoto & Teaser: Matt Thorpe (CC BY-ND-NC 2.0)


    Eine Eigenkapitalquote, die unabhängig vom Risikogehalt der Anlagen 5%-8% Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme inklusive außerbilanzieller Risiken vorsieht, habe ich bereits vorgeschlagen.

    Daneben halte ich aber auch die risikoabhängige Eigenkapitalhinterlegungsanforderung, wie sie in den Basel-Regulierungen vorgesehen ist, für sinnvoll. Allerdings muss aus meiner Sicht auch hier die Risikoadjustierung noch einmal überdacht werden, da die aktuelle Ausgestaltung zu Verzerrungen führt.

    Es ist zurzeit sehr attraktiv für Banken ihre Kredite an andere Banken oder Staaten zu vergeben, während es relativ unattraktiv ist, Kredite an kleinere und mittlere Unternehmen zu vergeben. Grund dafür sind die erheblich unterschiedlichen Eigenkapitalanforderungen. Während bei der Kreditvergabe an Euro-Staaten 0% Eigenkapital hinterlegt werden muss, müssen Kredite an Unternehmen mit bis zu 12% Eigenkapital abgesichert werden. Vergleicht man eine Eigenkapitalanforderung von 8% mit einer von 0,8%, dann muss eine Bank 10-mal mehr Eigenkapital für einen Kredit hinterlegen.

    Vorschlag: Keine Eigenkapitalanforderung unter 2% bzw. Erhöhung aller Risikogewichte um 25 Prozentpunkte.

    Um zum einen sicherzustellen, dass es künftig keine Anlagen mehr gibt, die regulatorisch als risikolos gelten, und damit die Relation bei der Eigenkapitalanforderung zwischen niedriger und hoher Eigenkapitalanforderung zurückgeht, schlage ich vor, alle Risikogewichte bei der Berechnung des Kreditrisikos um 25 Prozentpunkte anzuheben. Hat eine Forderung ein Risikogewicht von 25% entspricht dies einer Eigenkapitalanforderung von 2%. Auch wenn sich gleichzeitig die Eigenkapitalanforderung für andere Kredite beispielsweise von 8% auf 10% bzw. von 12% auf 14% erhöht, führt dies zu einem Rückgang der überproportionalen Bevorzugung der bislang als risikolos geltenden Anlagen.

    Beispiel (aktuelle Situation): 1) Ein Kredit an Spanien hat aktuell ein Risikogewicht von 0%. Verleiht eine Bank 100 Euro an Spanien muss sie 0 Euro (0% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 0 Euro. 2) Ein Kredit an ein schlecht bewertetes Unternehmen hat aktuell ein Risikogewicht von 100% bzw. 150%. Verleiht eine Bank 100 Euro an ein solches Unternehmen muss sie 100 Euro (100% mal 100 Euro) bzw. 150 Euro (150% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 8 Euro bzw. 12 Euro.

    Beispiel (Vorschlag): 1) Ein Kredit an Spanien hat dann ein Risikogewicht von 25%. Verleiht eine Bank 100 Euro an Spanien muss sie 25 Euro (25% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 2 Euro. 2) Ein Kredit an ein schlecht bewertetes Unternehmen hat dann ein Risikogewicht von 125% bzw. 175%. Verleiht eine Bank 100 Euro an ein solches Unternehmen muss sie 125 Euro (125% mal 100 Euro) bzw. 175 Euro (175% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 10 Euro bzw. 14 Euro.

    Folge: Für alle Anlagen müssen dann selbst bei völliger Risikolosigkeit 2% Eigenkapital bei der Berechnung der risikoabhängigen Eigenkapitalanforderung angesetzt werden. Selbst wenn die Anforderungen insgesamt ansteigen, würde dies zu einer Verkleinerung der Ratio Führen. Vergleicht man eine Anforderung von 10% mit 2,8%, dann ist die Eigenkapitalanforderung nur noch rund 4-mal so hoch, während sie bei einem Vergleich von 8% und 0,8% gleich 10-mal so hoch ist.

    Ausnahme: Ausgenommen von dieser Regelung sollten Forderungen gegenüber der Nationalbank des Landes sein, in dem die Bank sitzt, in der Euro-Zone die EZB.

    Zur Verzerrung zwischen Staats- und Mittelstandskrediten: Fehlanreize durch eine doppelte Risikobewertung bei der Basel-Regulierung Rechenbeispiele: Rechenbeispiel zur Eigenkapitalanforderung für Banken nach Basel III

  • Vorschlag zur Eigenkapitalanforderung bei Banken: Erhöhung aller Risikogewichte um 25 Prozentpunkte

    von Community Management , angelegt

    Eine Eigenkapitalquote, die unabhängig vom Risikogehalt der Anlagen 5%-8% Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme inklusive außerbilanzieller Risiken vorsieht, habe ich bereits vorgeschlagen.

    Daneben halte ich aber auch die risikoabhängige Eigenkapitalhinterlegungsanforderung, wie sie in den Basel-Regulierungen vorgesehen ist, für sinnvoll. Allerdings muss aus meiner Sicht auch hier die Risikoadjustierung noch einmal überdacht werden, da die aktuelle Ausgestaltung zu Verzerrungen führt.

    Es ist zurzeit sehr attraktiv für Banken ihre Kredite an andere Banken oder Staaten zu vergeben, während es relativ unattraktiv ist, Kredite an kleinere und mittlere Unternehmen zu vergeben. Grund dafür sind die erheblich unterschiedlichen Eigenkapitalanforderungen. Während bei der Kreditvergabe an Euro-Staaten 0% Eigenkapital hinterlegt werden muss, müssen Kredite an Unternehmen mit bis zu 12% Eigenkapital abgesichert werden. Vergleicht man eine Eigenkapitalanforderung von 8% mit einer von 0,8%, dann muss eine Bank 10-mal mehr Eigenkapital für einen Kredit hinterlegen.

    Vorschlag: Keine Eigenkapitalanforderung unter 2% bzw. Erhöhung aller Risikogewichte um 25 Prozentpunkte.

    Um zum einen sicherzustellen, dass es künftig keine Anlagen mehr gibt, die regulatorisch als risikolos gelten, und damit die Relation bei der Eigenkapitalanforderung zwischen niedriger und hoher Eigenkapitalanforderung zurückgeht, schlage ich vor, alle Risikogewichte bei der Berechnung des Kreditrisikos um 25 Prozentpunkte anzuheben. Hat eine Forderung ein Risikogewicht von 25% entspricht dies einer Eigenkapitalanforderung von 2%. Auch wenn sich gleichzeitig die Eigenkapitalanforderung für andere Kredite beispielsweise von 8% auf 10% bzw. von 12% auf 14% erhöht, führt dies zu einem Rückgang der überproportionalen Bevorzugung der bislang als risikolos geltenden Anlagen.

    Beispiel (aktuelle Situation): 1) Ein Kredit an Spanien hat aktuell ein Risikogewicht von 0%. Verleiht eine Bank 100 Euro an Spanien muss sie 0 Euro (0% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 0 Euro. 2) Ein Kredit an ein schlecht bewertetes Unternehmen hat aktuell ein Risikogewicht von 100% bzw. 150%. Verleiht eine Bank 100 Euro an ein solches Unternehmen muss sie 100 Euro (100% mal 100 Euro) bzw. 150 Euro (150% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 8 Euro bzw. 12 Euro.

    Beispiel (Vorschlag): 1) Ein Kredit an Spanien hat dann ein Risikogewicht von 25%. Verleiht eine Bank 100 Euro an Spanien muss sie 25 Euro (25% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 2 Euro. 2) Ein Kredit an ein schlecht bewertetes Unternehmen hat dann ein Risikogewicht von 125% bzw. 175%. Verleiht eine Bank 100 Euro an ein solches Unternehmen muss sie 125 Euro (125% mal 100 Euro) bzw. 175 Euro (175% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 10 Euro bzw. 14 Euro.

    Folge: Für alle Anlagen müssen dann selbst bei völliger Risikolosigkeit 2% Eigenkapital bei der Berechnung der risikoabhängigen Eigenkapitalanforderung angesetzt werden. Selbst wenn die Anforderungen insgesamt ansteigen, würde dies zu einer Verkleinerung der Ratio Führen. Vergleicht man eine Anforderung von 10% mit 2,8%, dann ist die Eigenkapitalanforderung nur noch rund 4-mal so hoch, während sie bei einem Vergleich von 8% und 0,8% gleich 10-mal so hoch ist.

    Ausnahme: Ausgenommen von dieser Regelung sollten Forderungen gegenüber der Nationalbank des Landes sein, in dem die Bank sitzt, in der Euro-Zone die EZB.

    Zur Verzerrung zwischen Staats- und Mittelstandskrediten: Fehlanreize durch eine doppelte Risikobewertung bei der Basel-Regulierung Rechenbeispiele: Rechenbeispiel zur Eigenkapitalanforderung für Banken nach Basel III

  • Vorschlag zur Eigenkapitalanforderung bei Banken: Erhöhung aller Risikogewichte um 25 Prozentpunkte

    von MisterEde, angelegt

    Eine Eigenkapitalquote, die unabhängig vom Risikogehalt der Anlagen 5%-8% Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme inklusive außerbilanzieller Risiken vorsieht, habe ich bereits vorgeschlagen.

    Daneben halte ich aber auch die risikoabhängige Eigenkapitalhinterlegungsanforderung, wie sie in den Basel-Regulierungen vorgesehen ist, für sinnvoll. Allerdings muss aus meiner Sicht auch hier die Risikoadjustierung noch einmal überdacht werden, da die aktuelle Ausgestaltung zu Verzerrungen führt.

    Es ist zurzeit sehr attraktiv für Banken ihre Kredite an andere Banken oder Staaten zu vergeben, während es relativ unattraktiv ist, Kredite an kleinere und mittlere Unternehmen zu vergeben. Grund dafür sind die erheblich unterschiedlichen Eigenkapitalanforderungen. Während bei der Kreditvergabe an Euro-Staaten 0% Eigenkapital hinterlegt werden muss, müssen Kredite an Unternehmen mit bis zu 12% Eigenkapital abgesichert werden. Vergleicht man eine Eigenkapitalanforderung von 8% mit einer von 0,8%, dann muss eine Bank 10-mal mehr Eigenkapital für einen Kredit hinterlegen.

    Vorschlag: Keine Eigenkapitalanforderung unter 2% bzw. Erhöhung aller Risikogewichte um 25 Prozentpunkte.

    Um zum einen sicherzustellen, dass es künftig keine Anlagen mehr gibt, die regulatorisch als risikolos gelten, und damit die Relation bei der Eigenkapitalanforderung zwischen niedriger und hoher Eigenkapitalanforderung zurückgeht, schlage ich vor, alle Risikogewichte bei der Berechnung des Kreditrisikos um 25 Prozentpunkte anzuheben. Hat eine Forderung ein Risikogewicht von 25% entspricht dies einer Eigenkapitalanforderung von 2%. Auch wenn sich gleichzeitig die Eigenkapitalanforderung für andere Kredite beispielsweise von 8% auf 10% bzw. von 12% auf 14% erhöht, führt dies zu einem Rückgang der überproportionalen Bevorzugung der bislang als risikolos geltenden Anlagen.

    Beispiel (aktuelle Situation): 1) Ein Kredit an Spanien hat aktuell ein Risikogewicht von 0%. Verleiht eine Bank 100 Euro an Spanien muss sie 0 Euro (0% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 0 Euro. 2) Ein Kredit an ein schlecht bewertetes Unternehmen hat aktuell ein Risikogewicht von 100% bzw. 150%. Verleiht eine Bank 100 Euro an ein solches Unternehmen muss sie 100 Euro (100% mal 100 Euro) bzw. 150 Euro (150% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 8 Euro bzw. 12 Euro.

    Beispiel (Vorschlag): 1) Ein Kredit an Spanien hat dann ein Risikogewicht von 25%. Verleiht eine Bank 100 Euro an Spanien muss sie 25 Euro (25% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 2 Euro. 2) Ein Kredit an ein schlecht bewertetes Unternehmen hat dann ein Risikogewicht von 125% bzw. 175%. Verleiht eine Bank 100 Euro an ein solches Unternehmen muss sie 125 Euro (125% mal 100 Euro) bzw. 175 Euro (175% mal 100 Euro) mit 8% Eigenkapital hinterlegen, also 10 Euro bzw. 14 Euro.

    Folge: Für alle Anlagen müssen dann selbst bei völliger Risikolosigkeit 2% Eigenkapital bei der Berechnung der risikoabhängigen Eigenkapitalanforderung angesetzt werden. Selbst wenn die Anforderungen insgesamt ansteigen, würde dies zu einer Verkleinerung der Ratio Führen. Vergleicht man eine Anforderung von 10% mit 2,8%, dann ist die Eigenkapitalanforderung nur noch rund 4-mal so hoch, während sie bei einem Vergleich von 8% und 0,8% gleich 10-mal so hoch ist.

    Ausnahme: Ausgenommen von dieser Regelung sollten Forderungen gegenüber der Nationalbank des Landes sein, in dem die Bank sitzt, in der Euro-Zone die EZB.

    Zur Verzerrung zwischen Staats- und Mittelstandskrediten: Fehlanreize durch eine doppelte Risikobewertung bei der Basel-Regulierung Rechenbeispiele: Rechenbeispiel zur Eigenkapitalanforderung für Banken nach Basel III