Foto & Teaser: rijans, CC-BY SA 4.0
Europäischer Salon: "Wirtschaft und globaler Menschenrechtsschutz - die Verantwortung europäischer Unternehmen"
Im Europäischen Salon beschäftigen wir uns mit dem Thema "Wirtschaft und globaler Menschenrechtsschutz - die Verantwortung europäischer Unternehmen".
Europäisierung und ökonomische Globalisierung haben zahlreichen transnational agierenden Unternehmen in den vergangenen Jahrzehnten einen enormen Zuwachs an wirtschaftlicher und politischer Macht gebracht. Während die Verflechtung der globalen Wirtschaft, auch im Zuge der digitalen Revolution und Entgrenzung stetig zunimmt haben Nationalstaaten und internationale Institutionen mitunter Schwierigkeiten mit dem Markttempo Schritt zu halten. Weite Teile der Produktions- und Lieferketten multinationaler Unternehmen befinden sich in Schwellen- und Entwicklungsländern, deren staatliche Struktur mitunter fragil ist. Dadurch hat die Geschäftstätigkeit multinationaler Unternehmen einen immer größeren Wirkungskreis und stärkeren Einfluss auf Arbeits- und Lebensbedingungen in den betreffenden Staaten. Dadurch wächst auch ihre gesellschaftliche Verantwortung, ihre Corporate Social Responsibility oder ihre Corporate Human Rights Responsibility.
Zur inhaltlichen Ausrichtung finden Sie im Folgenden die Kernfragen, um die sich die Online- und Offline-Diskussion drehen soll.
Wir möchten folgende Fragen mit Ihnen diskutieren:
I.) Aktuelle Entwicklungen und Beispiele
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Welche ethischen und rechtlichen Handlungspflichten lösen weltweite Menschenrechtsverletzungen für Staat und Wirtschaft aus?
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Wie beurteilen Sie die aktuellen Entwicklungen im Bereich „Wirtschaft und Menschenrechte“ – national und international?
Stichworte: Erstellung des Nationalen Aktionsplans für „Unternehmen und Menschenrechte“ der Bundesregierung; Aktuelle CSR-Strategie der Europäischen Kommission; Einfluss des „United Nations Sustainable Development Summit September 2015“ auf die Thematik.
II.) Corporate Social Responsibility (CSR) & Menschenrechte – Zwischen Selbstregulierung, Ko-Regulierung und Soft Law
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Welche menschenrechtlichen Verpflichtungen haben EU-Mitgliedstaaten zur Regulierung der ausländischen Aktivitäten ihrer multinational agierenden Unternehmen (Extraterritoriale Schutzpflichten, Zugang zu Rechtsschutz)?
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Lässt sich das Spannungsverhältnis zwischen staatlichen Menschenrechtsverpflichtungen und multinational agierenden Unternehmen durch sog. Soft-Law-Bestimmungen, internationale Initiativen und Nichtregierungsorganisationen abschwächen? Wie lassen sich die Bestimmungen und Leitsätze völkerrechtlich bewerten?
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Inwiefern verschränken sich privatwirtschaftliche CSR und globale staatliche Nachhaltigkeitspolitik? Droht ggf. eine „Privatisierung der Menschenrechte“?
III.) Ausblick: Nationalstaat – Europäische Union – Weltgemeinschaft, Globale Konstitutionalisierung am Beispiel der CSR-Diskussion
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Können Nationalstaaten im Zeitalter von Globalisierung, Digitalisierung und Privatisierung überhaupt noch einen stabilen institutionellen Rahmen bilden, um menschenrechtlichen [und auch gesellschaftlichen] Herausforderungen zu begegnen?
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Von der politischen Doktrin zu einem internationalen völkerrechtlichen Ordnungsrahmen: Welche Schritte sind auf politischer und institutioneller Ebene notwendig, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu wahren?
Unterhalb finden Sie die Diskussionen des Europäischen Salons zum Thema:
Ihr Europäischer Salon