• Grundlegend ist die Ausrichtung der Entscheidungen auf den Bürgerwillen.

    Dabei gibt es grundsätzlich das Problem, dass EU Entscheidungen von der Kommission aus den EU-vertraglichen Grundlagen und Prinzipien abgeleitet sind, bei denen gewissermaßen der Bürger angehört und berücksichtigt wird, vor allem aber der "Stakeholder".

    Deutschlands Verfassung ist nicht final. Niemand kann genau sagen, was das Ziel Deutschlands als Staat ist. Die Europäische Union dagegen besteht aus Zielkatalogen, Programmatiken wie der "Vollendung des Binnenmarktes" Und da spielen zum Beispiel Begriffe wie Competitiveness/Wettbewerbsstärke eine große Rolle, mit denen die Bürger gar nicht viel anfangen können.

    Nun ist es prinzipiell extrem wichtig, dass ein Gemeinwesen offen gegenüber den vielfältigen gesellschaftlichen Kräften ist und die Inhalte der Politik von den Repräsentanten des Wählers in seinem Sinne bestimmt werden. Die Europäische Institutionen haben bislang keine Vorstellung von "Volk", nur von Stakeholdern (Interessengruppen). Es hängt daher viel daran, die Institutionen besser zu erden.