Wer sind wir? Staatsbürger? EU-Bürger? Weltbürger? Im Bild: die Deutsche Botschaft in Prag. Foto: picture alliance
Ein Beitrag des Europäischen Salons
Wir wollen uns dem Thema „Entgrenzung des Staates und Gewährleistung der Menschenrechte? Perspektiven der europäischen Migrationspolitik“ redaktionsseitig wie folgt nähern.
Ausgangspunkt für die Vorstellung der Entgrenzung eines Staates soll das Staatsvolk sein. Nach der bekannten Drei-Elemente-Lehre des Staatsrechtlers Georg Jellinek besteht ein Staat im Sinne des Völkerrechts aus den drei konstitutiven Elementen Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Traditionellerweise geht das Völkerrecht davon aus, dass es Teil der staatlichen Souveränität ist, über die Vergabe der eigenen Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Davon zu unterscheiden ist der Begriff der Staatsbürgerschaft, welcher materielle Rechtspositionen des Einzelnen bestimmt.
Der Europäische Salon stellt im Hinblick auf die europäische Migrationspolitik folgende Fragen zur Diskussion:
- Welche Merkmale definieren für Euch/Sie den Begriff des Staatsbürgers?
- Welche Auswirkungen hat Migration auf das klassische Verständnis staatsbürgerlicher Rechte und müssen diese in Zukunft partiell auf Drittstaatsangehörige ausgedehnt werden? Bürgerstatus ohne Staatsangehörigkeit?
- Kann die EU-Unionsbürgerschaft Vorbild für eine Form von globaler Weltbürgerschaft sein?