Corporate Social Responsibility - Parallelrechtsordnung jenseits von Demokratie und Rechtsstaat? - Historie

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  • Corporate Social Responsibility - Parallelrechtsordnung jenseits von Demokratie und Rechtsstaat?

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    (Foto: rijans | (CC BY-SA 4.0)Die eingestürzten Gebäude der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch (Foto: rijans | (CC BY-SA 4.0)


    Zahlreichen global agierenden Unternehmen wird vorgeworfen signifikante Teile ihrer Umsätze unter Inkaufnahme von Umweltzerstörungen, Korruption und Menschenrechtsverletzungen zu erweitschaften.

    Die in Bangladesch 2013 eingestürzte Textilfabrik Rana Plaza, die Korruptionsvorwürfe beim Welt-Fußballverband FIFA oder Shell Nigeria stehen in der öffentlichen Diskussion nur beispielhaft für Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Ökodumping. Betroffen sind dabei sämtliche Branchen: ob Realwirtschaft, Sportsektor, Ölindustrie oder auch der Finanzmarkt, keine der globalen handelnden Industrien ist gänzlich frei von Menschenrechtsverletzungen. Unter dem Begriff „Corporate Social Responsibility“ wird seit Jahren die (Neu)Konstitution unternehmerischer Verantwortung, die Entwicklung eines globalen Ordnungsrahmens für globales Wirtschaften verhandelt. Die Europäische Kommission definierte die soziale Verantwortung von Unternehmen zuletzt in ihrer „Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR, 2011-14)“ aus dem Jahr 2011 vergleichsweise kurz und abstrakt als,

    „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Konkret gemeint sind „soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange“.

    In der Business and Human Rights Diskussion werden innovative normative Ansätze jenseits des klassischen Völkerrechts verfolgt, deren Basierung auf „Soft law“ und „Multi-Stakeholder“-Foren jedoch Herausforderungen für Demokratie und rechtsstaatliche Gewährleistungen beinhalten.

    In diesem Zusammenhang konnten wir die Rechtsanwältin Dr. Birgit Spießhofer, Expertin im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechtes und auf dem Gebiet unternehmerische Verantwortung für einen Vortrag zum Thema „Corporate Social Responsibility – Parallelrechtsordnung jenseits von Demokratie und Rechtsstaat gewinnen“. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.


    Im Vorfeld des Vortrages stellt der Europäische Salon folgende Fragen zur Diskussion:

    • Wen trifft die größere Verantwortung soziale Standards und Menschenrechte für Arbeiter zu verbessern, insb. für die, die im außereuropäischen Ausland beschäftigt sind?
    • Die Staatengemeinschaft oder die Wirtschaft? Wer ist am Zuge?

    Link

    Europäischer Salon: Alle Diskussionen

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    Zahlreichen global agierenden Unternehmen wird vorgeworfen signifikante Teile ihrer Umsätze unter Inkaufnahme von Umweltzerstörungen, Korruption und Menschenrechtsverletzungen zu erweitschaften.

    Die in Bangladesch 2013 eingestürzte Textilfabrik Rana Plaza, die Korruptionsvorwürfe beim Welt-Fußballverband FIFA oder Shell Nigeria stehen in der öffentlichen Diskussion nur beispielhaft für Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Ökodumping. Betroffen sind dabei sämtliche Branchen: ob Realwirtschaft, Sportsektor, Ölindustrie oder auch der Finanzmarkt, keine der globalen handelnden Industrien ist gänzlich frei von Menschenrechtsverletzungen. Unter dem Begriff „Corporate Social Responsibility“ wird seit Jahren die (Neu)Konstitution unternehmerischer Verantwortung, die Entwicklung eines globalen Ordnungsrahmens für globales Wirtschaften verhandelt. Die Europäische Kommission definierte die soziale Verantwortung von Unternehmen zuletzt in ihrer „Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR, 2011-14)“ aus dem Jahr 2011 vergleichsweise kurz und abstrakt als,

    „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Konkret gemeint sind „soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange“.

    In der Business and Human Rights Diskussion werden innovative normative Ansätze jenseits des klassischen Völkerrechts verfolgt, deren Basierung auf „Soft law“ und „Multi-Stakeholder“-Foren jedoch Herausforderungen für Demokratie und rechtsstaatliche Gewährleistungen beinhalten.

    In diesem Zusammenhang konnten wir die Rechtsanwältin Dr. Birgit Spießhofer, Expertin im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechtes und auf dem Gebiet unternehmerische Verantwortung für einen Vortrag zum Thema „Corporate Social Responsibility – Parallelrechtsordnung jenseits von Demokratie und Rechtsstaat gewinnen“. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.


    Im Vorfeld des Vortrages stellt der Europäische Salon folgende Fragen zur Diskussion:

    • Wen trifft die größere Verantwortung soziale Standards und Menschenrechte für Arbeiter zu verbessern, insb. für die, die im außereuropäischen Ausland beschäftigt sind?
    • Die Staatengemeinschaft oder die Wirtschaft? Wer ist am Zuge?

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    Europäischer Salon: Alle Diskussionen Link: https://publixphere.net/i/salon/proposal

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    Zahlreichen global agierenden Unternehmen wird vorgeworfen signifikante Teile ihrer Umsätze unter Inkaufnahme von Umweltzerstörungen, Korruption und Menschenrechtsverletzungen zu erweitschaften.

    Die in Bangladesch 2013 eingestürzte Textilfabrik Rana Plaza, die Korruptionsvorwürfe beim Welt-Fußballverband FIFA oder Shell Nigeria stehen in der öffentlichen Diskussion nur beispielhaft für Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Ökodumping. Betroffen sind dabei sämtliche Branchen: ob Realwirtschaft, Sportsektor, Ölindustrie oder auch der Finanzmarkt, keine der globalen handelnden Industrien ist gänzlich frei von Menschenrechtsverletzungen. Unter dem Begriff „Corporate Social Responsibility“ wird seit Jahren die (Neu)Konstitution unternehmerischer Verantwortung, die Entwicklung eines globalen Ordnungsrahmens für globales Wirtschaften verhandelt. Die Europäische Kommission definierte die soziale Verantwortung von Unternehmen zuletzt in ihrer „Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR, 2011-14)“ aus dem Jahr 2011 vergleichsweise kurz und abstrakt als,

    „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Konkret gemeint sind „soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange“.

    In der Business and Human Rights Diskussion werden innovative normative Ansätze jenseits des klassischen Völkerrechts verfolgt, deren Basierung auf „Soft law“ und „Multi-Stakeholder“-Foren jedoch Herausforderungen für Demokratie und rechtsstaatliche Gewährleistungen beinhalten.

    In diesem Zusammenhang konnten wir die Rechtsanwältin Dr. Birgit Spießhofer, Expertin im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechtes und auf dem Gebiet unternehmerische Verantwortung für einen Vortrag zum Thema „Corporate Social Responsibility – Parallelrechtsordnung jenseits von Demokratie und Rechtsstaat gewinnen“. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.


    Im Vorfeld des Vortrages stellt der Europäische Salon folgende Fragen zur Diskussion:

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    „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Konkret gemeint sind „soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange“.

    In der Business and Human Rights Diskussion werden innovative normative Ansätze jenseits des klassischen Völkerrechts verfolgt, deren Basierung auf „Soft law“ und „Multi-Stakeholder“-Foren jedoch Herausforderungen für Demokratie und rechtsstaatliche Gewährleistungen beinhalten.

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    Die in Bangladesch 2013 eingestürzte Textilfabrik Rana Plaza, die Korruptionsvorwürfe beim Welt-Fußballverband FIFA oder Shell Nigeria stehen in der öffentlichen Diskussion nur beispielhaft für Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Ökodumping. Betroffen sind dabei sämtliche Branchen: ob Realwirtschaft, Sportsektor, Ölindustrie oder auch der Finanzmarkt, keine der globalen handelnden Industrien ist gänzlich frei von Menschenrechtsverletzungen. Unter dem Begriff „Corporate Social Responsibility“ wird seit Jahren die (Neu)Konstitution unternehmerischer Verantwortung, die Entwicklung eines globalen Ordnungsrahmens für globales Wirtschaften verhandelt. Die Europäische Kommission definierte die soziale Verantwortung von Unternehmen zuletzt in ihrer „Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR, 2011-14)“ aus dem Jahr 2011 vergleichsweise kurz und abstrakt als,

    „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Konkret gemeint sind „soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange“.

    In der Business and Human Rights Diskussion werden innovative normative Ansätze jenseits des klassischen Völkerrechts verfolgt, deren Basierung auf „Soft law“ und „Multi-Stakeholder“-Foren jedoch Herausforderungen für Demokratie und rechtsstaatliche Gewährleistungen beinhalten.

    In diesem Zusammenhang konnten wir die Rechtsanwältin Dr. Birgit Spießhofer, Expertin im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechtes und auf dem Gebiet unternehmerische Verantwortung für einen Vortrag zum Thema „Corporate Social Responsibility – Parallelrechtsordnung jenseits von Demokratie und Rechtsstaat gewinnen“. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.


    Im Vorfeld des Vortrages stellt der Europäische Salon folgende Fragen zur Diskussion:

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    Die in Bangladesch 2013 eingestürzte Textilfabrik Rana Plaza, die Korruptionsvorwürfe beim Welt-Fußballverband FIFA oder Shell Nigeria stehen in der öffentlichen Diskussion nur beispielhaft für Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Ökodumping. Betroffen sind dabei sämtliche Branchen: ob Realwirtschaft, Sportsektor, Ölindustrie oder auch der Finanzmarkt, keine der globalen handelnden Industrien ist gänzlich frei von Menschenrechtsverletzungen. Unter dem Begriff „Corporate Social Responsibility“ wird seit Jahren die (Neu)Konstitution unternehmerischer Verantwortung, die Entwicklung eines globalen Ordnungsrahmens für globales Wirtschaften verhandelt. Die Europäische Kommission definierte die soziale Verantwortung von Unternehmen zuletzt in ihrer „Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR, 2011-14)“ aus dem Jahr 2011 vergleichsweise kurz und abstrakt als,

    „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Konkret gemeint sind „soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange“.

    In der Business and Human Rights Diskussion werden innovative normative Ansätze jenseits des klassischen Völkerrechts verfolgt, deren Basierung auf „Soft law“ und „Multi-Stakeholder“-Foren jedoch Herausforderungen für Demokratie und rechtsstaatliche Gewährleistungen beinhalten.

    In diesem Zusammenhang konnten wir die Rechtsanwältin Dr. Birgit Spießhofer, Expertin im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechtes und auf dem Gebiet unternehmerische Verantwortung für einen Vortrag zum Thema „Corporate Social Responsibility – Parallelrechtsordnung jenseits von Demokratie und Rechtsstaat gewinnen“. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.


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    Die in Bangladesch 2013 eingestürzte Textilfabrik Rana Plaza, die Korruptionsvorwürfe beim Welt-Fußballverband FIFA oder Shell Nigeria stehen in der öffentlichen Diskussion nur beispielhaft für Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Ökodumping. Betroffen sind dabei sämtliche Branchen: ob Realwirtschaft, Sportsektor, Ölindustrie oder auch der Finanzmarkt, keine der globalen handelnden Industrien ist gänzlich frei von Menschenrechtsverletzungen. Unter dem Begriff „Corporate Social Responsibility“ wird seit Jahren die (Neu)Konstitution unternehmerischer Verantwortung, die Entwicklung eines globalen Ordnungsrahmens für globales Wirtschaften verhandelt. Die Europäische Kommission definierte die soziale Verantwortung von Unternehmen zuletzt in ihrer „Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR, 2011-14)“ aus dem Jahr 2011 vergleichsweise kurz und abstrakt als,

    „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Konkret gemeint sind „soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange“.

    In der Business and Human Rights Diskussion werden innovative normative Ansätze jenseits des klassischen Völkerrechts verfolgt, deren Basierung auf „Soft law“ und „Multi-Stakeholder“-Foren jedoch Herausforderungen für Demokratie und rechtsstaatliche Gewährleistungen beinhalten.

    In diesem Zusammenhang konnten wir die Rechtsanwältin Dr. Birgit Spießhofer, Expertin im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechtes und auf dem Gebiet unternehmerische Verantwortung für einen Vortrag zum Thema „Corporate Social Responsibility – Parallelrechtsordnung jenseits von Demokratie und Rechtsstaat gewinnen“. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.


    Im Vorfeld des Vortrages stellt der Europäische Salon folgende Fragen zur Diskussion: Wen trifft die größere Verantwortung soziale Standards und Menschenrechte für Arbeiter zu verbessern, insb. für die, die im außereuropäischen Ausland beschäftigt sind? Die Staatengemeinschaft oder die Wirtschaft? Wer ist am Zuge?


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    Die in Bangladesch 2013 eingestürzte Textilfabrik Rana Plaza, die Korruptionsvorwürfe beim Welt-Fußballverband FIFA oder Shell Nigeria stehen in der öffentlichen Diskussion nur beispielhaft für Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Ökodumping. Betroffen sind dabei sämtliche Branchen: ob Realwirtschaft, Sportsektor, Ölindustrie oder auch der Finanzmarkt, keine der globalen handelnden Industrien ist gänzlich frei von Menschenrechtsverletzungen. Unter dem Begriff „Corporate Social Responsibility“ wird seit Jahren die (Neu)Konstitution unternehmerischer Verantwortung, die Entwicklung eines globalen Ordnungsrahmens für globales Wirtschaften verhandelt. Die Europäische Kommission definierte die soziale Verantwortung von Unternehmen zuletzt in ihrer „Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR, 2011-14)“ aus dem Jahr 2011 vergleichsweise kurz und abstrakt als,

    „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Konkret gemeint sind „soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange“.

    In der Business and Human Rights Diskussion werden innovative normative Ansätze jenseits des klassischen Völkerrechts verfolgt, deren Basierung auf „Soft law“ und „Multi-Stakeholder“-Foren jedoch Herausforderungen für Demokratie und rechtsstaatliche Gewährleistungen beinhalten.

    In diesem Zusammenhang konnten wir die Rechtsanwältin Dr. Birgit Spießhofer, Expertin im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechtes und auf dem Gebiet unternehmerische Verantwortung für einen Vortrag zum Thema „Corporate Social Responsibility – Parallelrechtsordnung jenseits von Demokratie und Rechtsstaat gewinnen“. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.


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    Die in Bangladesch 2013 eingestürzte Textilfabrik Rana Plaza, die Korruptionsvorwürfe beim Welt-Fußballverband FIFA oder Shell Nigeria stehen in der öffentlichen Diskussion nur beispielhaft für Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Ökodumping. Betroffen sind dabei sämtliche Branchen: ob Realwirtschaft, Sportsektor, Ölindustrie oder auch der Finanzmarkt, keine der globalen handelnden Industrien ist gänzlich frei von Menschenrechtsverletzungen. Unter dem Begriff „Corporate Social Responsibility“ wird seit Jahren die (Neu)Konstitution unternehmerischer Verantwortung, die Entwicklung eines globalen Ordnungsrahmens für globales Wirtschaften verhandelt. Die Europäische Kommission definierte die soziale Verantwortung von Unternehmen zuletzt in ihrer „Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR, 2011-14)“ aus dem Jahr 2011 vergleichsweise kurz und abstrakt als,

    „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Konkret gemeint sind „soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange“.

    In der Business and Human Rights Diskussion werden innovative normative Ansätze jenseits des klassischen Völkerrechts verfolgt, deren Basierung auf „Soft law“ und „Multi-Stakeholder“-Foren jedoch Herausforderungen für Demokratie und rechtsstaatliche Gewährleistungen beinhalten.

    In diesem Zusammenhang konnten wir die Rechtsanwältin Dr. Birgit Spießhofer, Expertin im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechtes und auf dem Gebiet unternehmerische Verantwortung für einen Vortrag zum Thema „Corporate Social Responsibility – Parallelrechtsordnung jenseits von Demokratie und Rechtsstaat gewinnen“. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.


    Im Vorfeld des Vortrages stellt der Europäische Salon folgende Fragen zur Diskussion: Wen trifft die größere Verantwortung soziale Standards und Menschenrechte für Arbeiter zu verbessern, insb. für die, die im außereuropäischen Ausland beschäftigt sind? Die Staatengemeinschaft oder die Wirtschaft? Wer ist am Zuge?


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    Zahlreichen global agierenden Unternehmen wird vorgeworfen signifikante Teile ihrer Umsätze unter Inkaufnahme von Umweltzerstörungen, Korruption und Menschenrechtsverletzungen zu erweitschaften.

    Die in Bangladesch 2013 eingestürzte Textilfabrik Rana Plaza, die Korruptionsvorwürfe beim Welt-Fußballverband FIFA oder Shell Nigeria stehen in der öffentlichen Diskussion nur beispielhaft für Menschenrechtsverletzungen, Korruption und Ökodumping. Betroffen sind dabei sämtliche Branchen: ob Realwirtschaft, Sportsektor, Ölindustrie oder auch der Finanzmarkt, keine der globalen handelnden Industrien ist gänzlich frei von Menschenrechtsverletzungen. Unter dem Begriff „Corporate Social Responsibility“ wird seit Jahren die (Neu)Konstitution unternehmerischer Verantwortung, die Entwicklung eines globalen Ordnungsrahmens für globales Wirtschaften verhandelt. Die Europäische Kommission definierte die soziale Verantwortung von Unternehmen zuletzt in ihrer „Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR, 2011-14)“ aus dem Jahr 2011 vergleichsweise kurz und abstrakt als,

    „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Konkret gemeint sind „soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange“.

    In der Business and Human Rights Diskussion werden innovative normative Ansätze jenseits des klassischen Völkerrechts verfolgt, deren Basierung auf „Soft law“ und „Multi-Stakeholder“-Foren jedoch Herausforderungen für Demokratie und rechtsstaatliche Gewährleistungen beinhalten.

    In diesem Zusammenhang konnten wir die Rechtsanwältin Dr. Birgit Spießhofer, Expertin im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechtes und auf dem Gebiet unternehmerische Verantwortung für einen Vortrag zum Thema „Corporate Social Responsibility – Parallelrechtsordnung jenseits von Demokratie und Rechtsstaat gewinnen“. Hier finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung.


    Im Vorfeld des Vortrages stellt der Europäische Salon folgende Fragen zur Diskussion: Wen trifft die größere Verantwortung soziale Standards und Menschenrechte für Arbeiter zu verbessern, insb. für die, die im außereuropäischen Ausland beschäftigt sind? Die Staatengemeinschaft oder die Wirtschaft? Wer ist am Zuge?


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