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Mechanismus zum Grundwerteschutz in der EU: Wirksames Instrument oder heiße Luft?


Platz der Grundrechte Der Platz der Grundrechte in Karlsruhe CC BY-NC-ND/tbee

Die Forderung des Europäischen Parlaments nach einem Kopenhagen-Mechanismus, verbunden mit der Einführung einer Kopenhagen-Kommission, also einer Kontrollinstanz, die die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien und dabei insbesondere der Werte auch nach dem Beitritt überwacht, wird vielfach diskutiert. Dabei sehen Befürworter ihn als Lösung für bestehende Lücken im Rechtsschutzsystem. Kritiker wiederum stellen die Sinnhaftigkeit der Einführung einer neuen Institution zum Schutz der Werte in Frage und verweisen auf die bestehenden Handlungsmöglichkeiten der EU.

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Kommentare

  • @ Kritiker, die auf die bestehenden Handlungsmöglichkeiten verweisen: gerade diese haben aber in der Vergangenheit und auch im aktuellen Fall "Ungarn" keine Wirkung gezeigt. Das Verfahren nach Art. 7 EUV ist noch nie angewendet worden - wird es jemals einen Fall geben, in dem dieses "scharfe Schwert" gezogen wird? Das Verfahren wird zum Teil als "nuclear option" bezeichnet ... steht damit nicht seine Anwendungsberechtigung schon komplett in Frage? Deswegen ist es umso wichtiger, Alternativen zu diskutieren und zu schaffen... ob es sich bei diesen Alternativen nur um heiße Luft handelt, wird die Praxis zeigen - einen Versuch ist es aber wert! Zu den diskutierten Alternativen gehört auch die Rechtsstaatsinitiative, die von mehreren EU-Außenministern angeregt wurde.

  • Neuer sehr interessanter Vorschlag zum Grundwerteschutz von Kim Lane Scheppele auf dem Verfassungsblog: "System-Vertragsverletzungsverfahren" => mehr hierzu

    Der Vorschlag Scheppeles knüpft an die Schwächen des Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 258 EUV im Rahmen des Grundwerteschutzes, die einmal mehr im Falle Ungarns deutlich geworden sind.

    Nicht nur einzelne Verstöße gegen die Verträge sollen dem neuen, besonderen Verfahren zugrunde liegen, sondern vielmehr eine Gesamtschau an Verstößen, um systematische Verletzungen aufzudecken und in ihrem Falle der Kommission eine effektive Handlungsmöglichkeit zu geben.

  • Was muss denn noch passieren, damit überhaupt mal ein Procedere eingeleitet wird? Bei jeder staatlichen Mini-Beihilfe ist die Kommission extrem penibel und strengt noch das sinnloseste Verfahren an. Nur beim Grundrechteschutz ist wieder keiner zuständig