Europäische Global Player und ihre Lieferketten - freiwillige Kontrolle?! - Historie

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  • Europäische Global Player und ihre Lieferketten - freiwillige Kontrolle?!

    von admin, angelegt

    Europäische Unternehmen sind weltweit tätig und ihre Lieferketten erstrecken sich über eine Vielzahl von Ländern. Insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer sind begehrte Produktionsorte von Unternehmen, da die Lohnkosten bisher noch weit unter europäischem Durchschnitt liegen. Die Geschäftstätigkeit international agierender Firmen hat einen immer größeren Wirkungskreis und Einfluss auf Arbeits- und Lebensbedingungen in den betreffenden Staaten. Mit dem Trend hin zu einer Globalisierung der Wirtschaft treten daher neue Herausforderungen auf – insbesondere mit Hinblick auf den Menschenrechtsschutz.

    Rechtliche Standards? Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

    Nach geltendem Recht gehören private Unternehmen nicht zum Kreis der unmittelbar aus dem Völkerrecht verpflichteten Völkerrechtssubjekte und sind somit auch nicht an die Menschenrechte gebunden – wenn auch einige Unternehmen sich freiwillig zur Einhaltung bestimmter Standards verpflichten. Aus diesem Grund hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2011 Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Diese sind in drei Säulen unterteilt:

    1. Erstens die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen;
    2. zweitens die Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu achten;
    3. drittens der Zugang zu effektiven Rechtsmitteln gegen Menschenrechtsverletzungen.

    Die Bundesregierung, wie auch weitere europäische Regierungen, arbeiten zudem aktuell an einem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese Umsetzung der UN-Leitprinzipien auf nationaler Ebene soll 2016 durch das Bundeskabinett verabschiedet werden.

    Welche Verantwortung für Unternehmen?

    Zwar tragen Nationalstaaten auch noch im heutigen Völkerrecht die größte Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte. Doch dort kommt es immer wieder zu sogenannten accountability gaps, Regelungslücken im System des Menschenrechtsschutzes.

    • Sollten daher auch Unternehmen mehr Verantwortung für ihre globalen Lieferketten übernehmen?

    • Und inwieweit ist dies überhaupt möglich?


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    Europäische Unternehmen sind weltweit tätig und ihre Lieferketten erstrecken sich über eine Vielzahl von Ländern. Insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer sind begehrte Produktionsorte von Unternehmen, da die Lohnkosten bisher noch weit unter europäischem Durchschnitt liegen. Die Geschäftstätigkeit international agierender Firmen hat einen immer größeren Wirkungskreis und Einfluss auf Arbeits- und Lebensbedingungen in den betreffenden Staaten. Mit dem Trend hin zu einer Globalisierung der Wirtschaft treten daher neue Herausforderungen auf – insbesondere mit Hinblick auf den Menschenrechtsschutz.

    Rechtliche Standards? Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

    Nach geltendem Recht gehören private Unternehmen nicht zum Kreis der unmittelbar aus dem Völkerrecht verpflichteten Völkerrechtssubjekte und sind somit auch nicht an die Menschenrechte gebunden – wenn auch einige Unternehmen sich freiwillig zur Einhaltung bestimmter Standards verpflichten. Aus diesem Grund hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2011 Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Diese sind in drei Säulen unterteilt:

    1. Erstens die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen;
    2. zweitens die Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu achten;
    3. drittens der Zugang zu effektiven Rechtsmitteln gegen Menschenrechtsverletzungen.

    Die Bundesregierung, wie auch weitere europäische Regierungen, arbeiten zudem aktuell an einem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese Umsetzung der UN-Leitprinzipien auf nationaler Ebene soll 2016 durch das Bundeskabinett verabschiedet werden.

    Welche Verantwortung für Unternehmen?

    Zwar tragen Nationalstaaten auch noch im heutigen Völkerrecht die größte Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte. Doch dort kommt es immer wieder zu sogenannten accountability gaps, Regelungslücken im System des Menschenrechtsschutzes.

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    Europäische Unternehmen sind weltweit tätig und ihre Lieferketten erstrecken sich über eine Vielzahl von Ländern. Insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer sind begehrte Produktionsorte von Unternehmen, da die Lohnkosten bisher noch weit unter europäischem Durchschnitt liegen. Die Geschäftstätigkeit international agierender Firmen hat einen immer größeren Wirkungskreis und Einfluss auf Arbeits- und Lebensbedingungen in den betreffenden Staaten. Mit dem Trend hin zu einer Globalisierung der Wirtschaft treten daher neue Herausforderungen auf – insbesondere mit Hinblick auf den Menschenrechtsschutz.

    Rechtliche Standards? Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

    Nach geltendem Recht gehören private Unternehmen nicht zum Kreis der unmittelbar aus dem Völkerrecht verpflichteten Völkerrechtssubjekte und sind somit auch nicht an die Menschenrechte gebunden – wenn auch einige Unternehmen sich freiwillig zur Einhaltung bestimmter Standards verpflichten. Aus diesem Grund hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2011 Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Diese sind in drei Säulen unterteilt:

    1. Erstens die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen;
    2. zweitens die Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu achten;
    3. drittens der Zugang zu effektiven Rechtsmitteln gegen Menschenrechtsverletzungen.

    Die Bundesregierung, wie auch weitere europäische Regierungen, arbeiten zudem aktuell an einem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese Umsetzung der UN-Leitprinzipien auf nationaler Ebene soll 2016 durch das Bundeskabinett verabschiedet werden.

    Welche Verantwortung für Unternehmen?

    Zwar tragen Nationalstaaten auch noch im heutigen Völkerrecht die größte Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte. Doch dort kommt es immer wieder zu sogenannten accountability gaps, Regelungslücken im System des Menschenrechtsschutzes.

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    Europäische Unternehmen sind weltweit tätig und ihre Lieferketten erstrecken sich über eine Vielzahl von Ländern. Insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer sind begehrte Produktionsorte von Unternehmen, da die Lohnkosten bisher noch weit unter europäischem Durchschnitt liegen. Die Geschäftstätigkeit international agierender Firmen hat einen immer größeren Wirkungskreis und Einfluss auf Arbeits- und Lebensbedingungen in den betreffenden Staaten. Mit dem Trend hin zu einer Globalisierung der Wirtschaft treten daher neue Herausforderungen auf – insbesondere mit Hinblick auf den Menschenrechtsschutz.

    Rechtliche Standards? Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

    Nach geltendem Recht gehören private Unternehmen nicht zum Kreis der unmittelbar aus dem Völkerrecht verpflichteten Völkerrechtssubjekte und sind somit auch nicht an die Menschenrechte gebunden – wenn auch einige Unternehmen sich freiwillig zur Einhaltung bestimmter Standards verpflichten. Aus diesem Grund hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2011 Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Diese sind in drei Säulen unterteilt:

    1. Erstens die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen;
    2. zweitens die Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu achten;
    3. drittens der Zugang zu effektiven Rechtsmitteln gegen Menschenrechtsverletzungen.

    Die Bundesregierung, wie auch weitere europäische Regierungen, arbeiten zudem aktuell an einem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese Umsetzung der UN-Leitprinzipien auf nationaler Ebene soll 2016 durch das Bundeskabinett verabschiedet werden.

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    Zwar tragen Nationalstaaten auch noch im heutigen Völkerrecht die größte Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte. Doch dort kommt es immer wieder zu sogenannten accountability gaps, Regelungslücken im System des Menschenrechtsschutzes.

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  • Europäische Global Player Europäische *Global Player* und ihre Lieferketten

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    Europäische Unternehmen sind weltweit tätig und ihre Lieferketten erstrecken sich über eine Vielzahl von Ländern. Insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer sind begehrte Produktionsorte von Unternehmen, da die Lohnkosten bisher noch weit unter europäischem Durchschnitt liegen. Die Geschäftstätigkeit international agierender Firmen hat einen immer größeren Wirkungskreis und Einfluss auf Arbeits- und Lebensbedingungen in den betreffenden Staaten. Mit dem Trend hin zu einer Globalisierung der Wirtschaft treten daher neue Herausforderungen auf – insbesondere mit Hinblick auf den Menschenrechtsschutz.

    Rechtliche Standards? Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

    Nach geltendem Recht gehören private Unternehmen nicht zum Kreis der unmittelbar aus dem Völkerrecht verpflichteten Völkerrechtssubjekte und sind somit auch nicht an die Menschenrechte gebunden – wenn auch einige Unternehmen sich freiwillig zur Einhaltung bestimmter Standards verpflichten. Aus diesem Grund hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2011 Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Diese sind in drei Säulen unterteilt:

    1. Erstens die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen;
    2. zweitens die Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu achten;
    3. drittens der Zugang zu effektiven Rechtsmitteln gegen Menschenrechtsverletzungen.

    Die Bundesregierung, wie auch weitere europäische Regierungen, arbeiten zudem aktuell an einem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese Umsetzung der UN-Leitprinzipien auf nationaler Ebene soll 2016 durch das Bundeskabinett verabschiedet werden.

    Welche Verantwortung für Unternehmen?

    Zwar tragen Nationalstaaten auch noch im heutigen Völkerrecht die größte Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte. Doch dort kommt es immer wieder zu sogenannten accountability gaps, Regelungslücken im System des Menschenrechtsschutzes.

    • Sollten daher auch Unternehmen mehr Verantwortung für ihre globalen Lieferketten übernehmen?

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    Europäische Unternehmen sind weltweit tätig und ihre Lieferketten erstrecken sich über eine Vielzahl von Ländern. Insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer sind begehrte Produktionsorte von Unternehmen, da die Lohnkosten bisher noch weit unter europäischem Durchschnitt liegen. Die Geschäftstätigkeit international agierender Firmen hat einen immer größeren Wirkungskreis und Einfluss auf Arbeits- und Lebensbedingungen in den betreffenden Staaten. Mit dem Trend hin zu einer Globalisierung der Wirtschaft treten daher neue Herausforderungen auf – insbesondere mit Hinblick auf den Menschenrechtsschutz.

    Rechtliche Standards? Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

    Nach geltendem Recht gehören private Unternehmen nicht zum Kreis der unmittelbar aus dem Völkerrecht verpflichteten Völkerrechtssubjekte und sind somit auch nicht an die Menschenrechte gebunden – wenn auch einige Unternehmen sich freiwillig zur Einhaltung bestimmter Standards verpflichten. Aus diesem Grund hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2011 Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Diese sind in drei Säulen unterteilt:

    1. Erstens die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen;
    2. zweitens die Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu achten;
    3. drittens der Zugang zu effektiven Rechtsmitteln gegen Menschenrechtsverletzungen.

    Die Bundesregierung, wie auch weitere europäische Regierungen, arbeiten zudem aktuell an einem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese Umsetzung der UN-Leitprinzipien auf nationaler Ebene soll 2016 durch das Bundeskabinett verabschiedet werden.

    Welche Verantwortung für Unternehmen?

    Zwar tragen Nationalstaaten auch noch im heutigen Völkerrecht die größte Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte. Doch dort kommt es immer wieder zu sogenannten accountability gaps, Regelungslücken im System des Menschenrechtsschutzes.

    • Sollten daher auch Unternehmen mehr Verantwortung für ihre globalen Lieferketten übernehmen?

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    Europäische Unternehmen sind weltweit tätig und ihre Lieferketten erstrecken sich über eine Vielzahl von Ländern. Insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer sind begehrte Produktionsorte von Unternehmen, da die Lohnkosten bisher noch weit unter europäischem Durchschnitt liegen. Die Geschäftstätigkeit international agierender Firmen hat einen immer größeren Wirkungskreis und Einfluss auf Arbeits- und Lebensbedingungen in den betreffenden Staaten. Mit dem Trend hin zu einer Globalisierung der Wirtschaft treten daher neue Herausforderungen auf – insbesondere mit Hinblick auf den Menschenrechtsschutz.

    Rechtliche Standards? Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

    Nach geltendem Recht gehören private Unternehmen nicht zum Kreis der unmittelbar aus dem Völkerrecht verpflichteten Völkerrechtssubjekte und sind somit auch nicht an die Menschenrechte gebunden – wenn auch einige Unternehmen sich freiwillig zur Einhaltung bestimmter Standards verpflichten. Aus diesem Grund hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2011 Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Diese sind in drei Säulen unterteilt:

    (1)
    1. Erstens die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen;
    2. (2)
    3. zweitens die Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu achten;
    4. (3)
    5. drittens der Zugang zu effektiven Rechtsmitteln gegen Menschenrechtsverletzungen.

    Die Bundesregierung, wie auch weitere europäische Regierungen, arbeiten zudem aktuell an einem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese Umsetzung der UN-Leitprinzipien auf nationaler Ebene soll 2016 durch das Bundeskabinett verabschiedet werden.

    Welche Verantwortung für Unternehmen?

    Zwar tragen Nationalstaaten auch noch im heutigen Völkerrecht die größte Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte. Doch dort kommt es immer wieder zu sogenannten accountability gaps, Regelungslücken im System des Menschenrechtsschutzes.

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  • Europäische Global Player und ihre Lieferketten Verantwortung europäischer Unternehmen für globale Lieferketten?

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    Rechtliche Standards? Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

    Nach geltendem Recht gehören private Unternehmen nicht zum Kreis der unmittelbar aus dem Völkerrecht verpflichteten Völkerrechtssubjekte und sind somit auch nicht an die Menschenrechte gebunden – wenn auch einige Unternehmen sich freiwillig zur Einhaltung bestimmter Standards verpflichten. Aus diesem Grund hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2011 Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Diese sind in drei Säulen unterteilt:

    (1) Erstens die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen; (2) zweitens die Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu achten; (3) drittens der Zugang zu effektiven Rechtsmitteln gegen Menschenrechtsverletzungen.

    Die Bundesregierung, wie auch weitere europäische Regierungen, arbeiten zudem aktuell an einem Deutsche Bundesregierung erarbeitet aktuell einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese Umsetzung der UN-Leitprinzipien auf nationaler Ebene soll 2016 durch das Bundeskabinett verabschiedet werden.

    Welche Verantwortung für Unternehmen?

    Zwar tragen Nationalstaaten auch noch im heutigen Völkerrecht die größte Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte. Doch dort kommt es immer wieder zu sogenannten accountability gaps, Regelungslücken im System des Menschenrechtsschutzes.

    • Sollten daher auch Unternehmen mehr Verantwortung für ihre globalen Lieferketten übernehmen?

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  • Verantwortung europäischer Unternehmen für globale Lieferketten?

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    Europäische Unternehmen sind weltweit tätig, ihre Lieferketten erstrecken sich über eine Vielzahl von Ländern. Insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer sind begehrte Produktionsorte von Unternehmen, da die Lohnkosten bisher noch weit unter europäischem Durchschnitt liegen. Die Geschäftstätigkeit international agierender Firmen hat einen immer größeren Wirkungskreis und Einfluss auf Arbeits- und Lebensbedingungen in den betreffenden Staaten. Mit dem Trend hin zu einer Globalisierung der Wirtschaft treten daher neue Herausforderungen auf – insbesondere mit Hinblick auf den Menschenrechtsschutz.

    UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

    Nach geltendem Recht gehören private Unternehmen nicht zum Kreis der unmittelbar aus dem Völkerrecht verpflichteten Völkerrechtssubjekte und sind somit auch nicht an die Menschenrechte gebunden – wenn auch einige Unternehmen sich freiwillig zur Einhaltung bestimmter Standards verpflichten. Aus diesem Grund hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2011 Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Diese sind in drei Säulen unterteilt: Erstens die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen; zweitens die Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu achten; drittens der Zugang zu effektiven Rechtsmitteln gegen Menschenrechtsverletzungen. Die Deutsche Bundesregierung erarbeitet aktuell einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese Umsetzung der UN-Leitprinzipien auf nationaler Ebene soll 2016 durch das Bundeskabinett verabschiedet werden.

    Welche Verantwortung für Unternehmen?

    Zwar tragen Nationalstaaten auch noch im heutigen Völkerrecht die größte Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte. Doch dort kommt es immer wieder zu sogenannten accountability gaps, Regelungslücken im System des Menschenrechtsschutzes.

    • Sollten **Sollten daher auch Unternehmen mehr Verantwortung für ihre globalen Lieferketten übernehmen?

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  • Verantwortung europäischer Unternehmen für globale Lieferketten?

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    Europäische Unternehmen sind weltweit tätig, ihre Lieferketten erstrecken sich über eine Vielzahl von Ländern. Insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer sind begehrte Produktionsorte von Unternehmen, da die Lohnkosten bisher noch weit unter europäischem Durchschnitt liegen. Die Geschäftstätigkeit international agierender Firmen hat einen immer größeren Wirkungskreis und Einfluss auf Arbeits- und Lebensbedingungen in den betreffenden Staaten. Mit dem Trend hin zu einer Globalisierung der Wirtschaft treten daher neue Herausforderungen auf – insbesondere mit Hinblick auf den Menschenrechtsschutz.

    UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

    Nach geltendem Recht gehören private Unternehmen nicht zum Kreis der unmittelbar aus dem Völkerrecht verpflichteten Völkerrechtssubjekte und sind somit auch nicht an die Menschenrechte gebunden – wenn auch einige Unternehmen sich freiwillig zur Einhaltung bestimmter Standards verpflichten. Aus diesem Grund hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2011 Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Diese sind in drei Säulen unterteilt: Erstens die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen; zweitens die Verantwortung von Unternehmen, die Menschenrechte zu achten; drittens der Zugang zu effektiven Rechtsmitteln gegen Menschenrechtsverletzungen. Die Deutsche Bundesregierung erarbeitet aktuell einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese Umsetzung der UN-Leitprinzipien auf nationaler Ebene soll 2016 durch das Bundeskabinett verabschiedet werden.

    Welche Verantwortung für Unternehmen?

    Zwar tragen Nationalstaaten auch noch im heutigen Völkerrecht die größte Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte. Doch dort kommt es immer wieder zu sogenannten accountability gaps, Regelungslücken im System des Menschenrechtsschutzes.

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