Mit Studierenden der Freien Universität Berlin haben wir am 15. April 2014 im Rahmen der Vorlesung "Europarecht" über die Drei-Prozent-Sperrklausel diskutiert. Als Vorschau auf den Europäischen Salon können diese Diskussionsbeiträge nun online weiter kommentiert und besprochen werden:
Das BVerfG hat im Februar 2014 die Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Wird die Europawahl damit demokratischer? Oder unterbewertet das BVerfG die Bedeutung des Europaparlaments für die europäische Demokratie?
Auch hier wurden die Standpunkte der bereits Online breit gefächerten Diskussion um die Sperrklausel zur Europawahl deutlich: für den Wegfall der Sperrklausel sprachen sich die Studierenden vor allem wegen der hierdurch besseren Chancen für Minderheiten und mithin für eine breitere Demokratie aus. Auch die Option neuer Fraktionsbildung kam zur Sprache, ebenso wie Überlegungen, ob ein Wegfall der Sperrklausel auch national für den Deutschen Bundestag von Vorteil sein könnte.
Trotzdem wurde die Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes negativ bewertet, das - den Studierenden nach - das Europäische Parlament und dessen Einfluss noch immer unterbewerte. Einige Diskussionsteilnehmer äußerten zusätzlich aufgrund des vermeintlichen 'Rechtsrucks' der Europäer Skepsis gegenüber eines 'Parlaments ohne Schranken'. Radikale, so der O-Ton, hätten es nun leichter in Parlamente und mithin in den Fokus der Öffentlichkeit zu gelangen.
Für problematisch hielten einige Studierende gleichsam die mögliche 'Zersplitterung des Parlaments' und die angebundene Handlungsunfähigkeit bzw. die erodierende Funktionalität und Effektivität. Das Europäische Parlament sei ohnehin bereits deutlich heterogen und nur schwer organisierbar, dennoch, so die Meinung der großen Mehrheit: die 'einigenden Kräfte' im EP seien stark genug, dieser Vereinzelung und möglichen Radikalisierung entgegenzuwirken.