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    Lily · angelegt
     

    Fabian, Sie haben Recht, Frauen, die NICHT freiwillig im Sexwork arbeiten, ist durch das Gesetz wohl kaum geholfen.

    Normalen deutschen Prostituierten macht es das Leben unnötig schwer.

    Das ist auch meine Kritik an dem Gesetz. Es behauptet durch seinen sienen Namen als ProstituiertenSchutzGesetz, sich ich um die Prostituierten zu kümmern.

    Dazu wäre es toll gewesen, wenn die Liberalisierung auf Bundesebene durchgreifen würde auf die Länder. Das ProstG ist nämlich nahezu wirkungslos! Die Länder Die haben es nämlich zum größten Teil geschafft, den Sexworker/innen weiter das Leben zu erschweren. Teilweise erhält man keine Gewerbeanmeldung oder nur als "Masseurin". Bayern hat eine eigene Meldepflicht. Über das Bauordnungsrecht wird erheblich erschwert, ein Bordell zu eröffnen, so dass dies meisten nur den großen Investoren möglich ist. Das Vorstandsmitglied Johanna Weber vom Bundesverbans für soziale Dienstleidtungen dokumentiert in ihrem Blog, wie sie seit Jehren versucht, ein Studio zu eröffnen.

    Bitte seien Sie sich bewusst, dass Ihre Erklärung, "den meisten Prostituierten geht es schlecht", einfach eingfach nur Ihre Meinung ist. Dazu gibt es KEINE Erhebungen. Darauf sollten keine Gesetze fußen.

    Bitte erläutern Sie, warum die Polizei angeblich keine Zugriffsmöglichkeiten durch das ProstG haben soll. Polizerecht ist Ländersache. Das ProstG hat Landesrecht unberührt gelassen. Wieso soll die Polizei irgendein irgebdein Gebäude NICHT betreten können, wenn ein Hinweis auf Gefahr im Verzug eingegangen ist? Das ist böse Hetze ohne Rechtskenntnis. Sachkenntnis.

    Wer wirklich an der Menschenrechtslage von Pflegerinnen, Putzkräften, Menschen auf dem Bau und in der Gastronomie etws ändern #ndern möchte, braucht Regularien gegen Menchenhandel und Sklavenarbeit Sklavebarbeit wie die ILO. Aber kein auf den Bereich der Prostitution beschränktes PRostSchutzG.

    Wissen Sie, was mit Menschenhandelsopfern geschieht? Sie werden einfach abgeschoben.

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    Lily · angelegt
     

    Fabian, Sie haben Recht, Frauen, die NICHT freiwillig im Sexwork arbeiten, ist durch das Gesetz wohl kaum geholfen.

    Normalen deutschen Prostituierten macht es das Leben unnötig schwer.

    Das ist auch meine Kritik an dem Gesetz. Es behauptet durch sienen Namen als ProstituiertenSchutzGesetz, ich um die Prostituierten zu kümmern.

    Dazu wäre es toll gewesen, wenn die Liberalisierung auf Bundesebene durchgreifen würde auf die Länder. Die haben es nämlich zum größten Teil geschafft, den Sexworker/innen weiter das Leben zu erschweren. Teilweise erhält man keine Gewerbeanmeldung oder nur als "Masseurin". Bayern hat eine eigene Meldepflicht. Über das Bauordnungsrecht wird erheblich erschwert, ein Bordell zu eröffnen, so dass dies meisten nur den großen Investoren möglich ist. Das Vorstandsmitglied Johanna Weber vom Bundesverbans für soziale Dienstleidtungen dokumentiert in ihrem Blog, wie sie seit Jehren versucht, ein Studio zu eröffnen.

    Bitte seien Sie sich bewusst, dass Ihre Erklärung, "den meisten Prostituierten geht es schlecht", eingfach nur Ihre Meinung ist. Darauf sollten keine Gesetze fußen.

    Bitte erläutern Sie, warum die Polizei angeblich keine Zugriffsmöglichkeiten durch das ProstG haben soll. Polizerecht ist Ländersache. Das ProstG hat Landesrecht unberührt gelassen. Wieso soll die Polizei irgebdein Gebäude NICHT betreten können, wenn ein Hinweis auf Gefahr im Verzug eingegangen ist? Das ist böse Hetze ohne Sachkenntnis.

    Wer wirklich an der Menschenrechtslage von Pflegerinnen, Putzkräften, Menschen auf dem Bau und in der Gastronomie etws #ndern möchte, braucht Regularien gegen Menchenhandel und Sklavebarbeit wie die ILO. Aber kein auf den Bereich der Prostitution beschränktes PRostSchutzG.