Hallo Fabian,
ich würde mich auch lieber einigen. Aber die möglichkeit sehe ich bei uns leider nicht;)
Diebstahl und Menschenhandel sind IMMER wider unsere Rechtsordnung, einvernehlicher Sex hingegen nicht (außer bei Minderjährigen evtl.). Daher sehe ich absolut nicht, dass das BVerfG da tätig werden würde, ist denn etwas anhängig?
Für mich ist Sex gegen Geld absolut nicht gewalttätig, sondern eine Vereinbarung wie jede andere Arbeit gegen Geld auch, mit allen Gehaltsabstufungen natürlich.
Das ist aber eben der Punkt. Manche Menschen finden das unvorstellbar. Das respektiere ich auch. Ich fände es unvorstellbar, Tiere im Akkord zu schlachten, Tierversuche durchzuführen, Frauenarzt, Proktologe oder gar Zahnarzt zu sein oder dne ganzen Tag in einem Einkaufszentrum drinenn zu arbeiten.
Aber ich käme nie auf die Idee, meinen Ekel auf andere zu übertragen und zu behaupten, das könne dann auch niemand anderes machen.
Das ist mein Punkt: Unsere subjektiven Befindlichkeiten zu Tätigkeiten, die jeden Tag x-fach passieren, sollte nicht Grundlage für ein Gesetz sein, sondern richtige wissenschaftliche Forschung. Und die existiert zu Prostitution NICHT.
Auch als Mann können Sie jede beliebige Prostituerte aufsuchen, sie nach ihrem Stundensatz fragen und (vermutlich) mit ihr über ihre Arbeit sprechen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich so ein eigenes Bild machen würden.
Vielleicht klappt es dann ja mit einer Einigung:-)