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Dieser Teil ist etwas schwierig. Grunsätzlich ist das Recht auf Anonymität zwar eine gute Idee. Aber echte Anonymität ist im Internet natürlich extrem schwer umzusetzen (oder gar nicht). Was genau ist hier gemeint? Verschlüsselung der E-Mail Kommunikation via End-to-End Encryption? Oder Anonymisierung der Internet-Verbindung beim Browsen via z.B. das Tor-Netzwerk? Vielleicht sollte der Begriff Anonymität entsprechend ersetzt werden.
Je konkreter man darüber nachdenkt, desto kritischer werden dann auch die vorgeschlagenen "Einschränkungen" im zweiten und dritten Paragraph. Das Gute an End-to-end encryption ist z.B. gerade, dass technisch wirklich nur Sender und Adressat auf die Nachricht zugreifen können und der Schlüssel eben auch für mögliche Ausnahmefälle niemand anderem bekannt ist. Sobald man nach möglichen Einschränkungen ruft, erlaubt man den Einbau von sog. "Backdoors" in Anonymisierungsprodukte. Und diese erlauben es nicht nur den Strafverfolgungsbehörden, die Anonymität der Nutzer aufzuheben, sondern auch Unternehmen und Hackern.
Wer Anonymität im Internet tatsächlich unterstützen will, sollte die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden auf das gezielte Abreifen von entschlüsselter Kommunkation von den Rechnern des Senders oder Adressaten beschränken (natürlich nach richterlicher Genehmigung). Das ist im Recht #6 oben sowieso auch schon geregelt. Recht auf Anonymität im selben Atemzug mit Einschränkungen zu fordern, ist intuitiv nachvollziehbar, aber aufgrund der technischen Möglichkeiten eher kontraproduktiv.
Thavisi
Dieser Teil ist etwas schwierig. Grunsätzlich ist das Recht auf Anonymität zwar eine gute Idee. Aber echte Anonymität ist im Internet natürlich extrem schwer umzusetzen (oder gar nicht). Was genau ist hier gemeint? Verschlüsselung der E-Mail Kommunikation via End-to-End Encryption? Oder Anonymisierung der Internet-Verbindung beim Browsen via z.B. das Tor-Netzwerk? Vielleicht sollte der Begriff Anonymität entsprechend ersetzt werden.
Je konkreter man darüber nachdenkt, desto kritischer werden dann auch die vorgeschlagenen "Einschränkungen" im zweiten und dritten Paragraph. Das Gute an End-to-end encryption ist z.B. gerade, dass technisch wirklich nur Sender und Adressat auf die Nachricht zugreifen können und der Schlüssel eben auch für mögliche Ausnahmefälle niemand anderem bekannt ist. Sobald man nach möglichen Einschränkungen ruft, erlaubt man den Einbau von sog. "Backdoors" in Anonymisierungsprodukte. Und diese erlauben es nicht nur den Strafverfolgungsbehörden, die Anonymität der Nutzer aufzuheben, sondern auch Unternehmen und Hackern.
Wer Anonymität im Internet tatsächlich unterstützen will, sollte die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden auf das gezielte Abreifen von entschlüsselter Kommunkation von den Rechnern des Senders oder Adressaten beschränken (natürlich nach richterlicher Genehmigung). Das ist im Recht #6 oben sowieso auch schon geregelt. Recht auf Anonymität im selben Atemzug mit Einschränkungen zu fordern, ist intuitiv nachvollziehbar, aber aufgrund der technischen Möglichkeiten eher kontraproduktiv.