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in Schleswig-Holstein wird zur Zeit die Frage eines Gottesbezugs in der Präambel der neuen Landes-verfassung diskutiert. Die alte Landesverfassung von 1950 hatte ihn nicht. Am 8.10.2014 entschied sich der Landtag mehrheitlich dagegen, ihn in die neue Verfassung aufzunehmen.
Daraufhin hat sich eine Volksinitiative gebildet, unterstützt u.a. von ev. und kath. Christen, Mitgliedern im Landesverband der jüdischen Gemeinden und Mitgliedern der SCHURA, mit dem Slogan: FÜR GOTT IN SCHLESWIG-HOLSTEIN
Die SCHURA, die Islamische Religionsgemeinschaft Schleswig-Holstein e.V.
bringt dazu eine interessante Stellungnahme
aus ihrer Sicht:
Doro
Hallo BastianB,
in Schleswig-Holstein wird zur Zeit die Frage eines Gottesbezugs in der Präambel der neuen Landes-verfassung diskutiert. Die alte Landesverfassung von 1950 hatte ihn nicht. Am 8.10.2014 entschied sich der Landtag mehrheitlich dagegen, ihn in die neue Verfassung aufzunehmen.
Daraufhin hat sich eine Volksinitiative gebildet, unterstützt u.a. von ev. und kath. Christen, Mitgliedern im Landesverband der jüdischen Gemeinden und Mitgliedern der SCHURA, mit dem Slogan: FÜR GOTT IN SCHLESWIG-HOLSTEIN
Die SCHURA, die Islamische Religionsgemeinschaft Schleswig-Holstein e.V. bringt dazu eine interessante Stellungnahme aus ihrer Sicht:
schura-sh.de: Die islamische Religionsgemeinschaft Schleswig-Holstein unterstützt die Volksinitiative „Für Gott in Schleswig-Holstein“