Hallo MisterEDE, klingt zunächst überzeugend.
Ich gebe aber zu bedenken dass schon Kapitalverkehrskontrollen wie sie in Griechenland derzeit bestehen eigentlich nach EU-Recht nicht erlaubt sind. Ganz besonders würde das aber m.E. für Kapitalverkehrssteuern gelten, insbesondere in der Eurozone. Nun könnte man hier allerdings sagen, die EU bricht eh permanent das von ihr selbst gesetzte Recht. Das ist ja inzwischen leider ein valides Argument.
Ob solche Kapitalverkehrssteuern aber praktikabel sind weiß ich auch nicht. Da wären ja mehrere Hundert Beamte den ganzen Tag damit beschäftigt Anträge zu prüfen und dann Firmen oder Privatpersonen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
Was die Lebensmittelimporte anbetrifft, so ist ,soweit ich das weiß, die griechische Nahrungsmittelindustrie seit dem Beitritt des Landes in die Eurozone nicht mehr existent und zwar aus jenen Gründen, die du hier so oft und einleuchtend erläutert hast: Wettbewerbsverzerrung über massives Lohndumping u.a. in Deutschland. Es würde also bei den dann noch mal massiv verteuerten Importen bleiben, was dann wiederum diejenigen bezahlen müssen, die es am wenigsten können.