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    MisterEde · angelegt
     

    Hallo nemo,

    danke für die Antwort und die Einschätzung. Richtig, es verstößt gegen den Grundgedanken der Kapitalverkehrsfreiheit und auch des Binnenmarktes, sollte also ein absolutes Notinstrument sein. Dagegen muss man aber zu Gute halten, dass der Euro zuvor auch zu Gunsten der Importeure verzerrt, weshalb diese Verzerrung durch die Kapitalverkehrssteuer nur vorrübergehend ausgeglichen würde. Ein Grexit hätte Übrigens dieselbe Wirkung durch die Währungsabwertung, allerdings mit dem großen Risiko, dass es nicht bei 12% bleiben würde.

    Praktikabel halte ich das sogar mit relativ geringem Aufwand, wie eben die Kapitalverkehrskontrollen auch. Die meisten Griechen werden keine Ausnahmegenehmigung brauchen, weil es nur für ein paar zehntausende relevant ist, regelmäßig Geld ins Ausland zu überweisen. Und Unternehmen bekommen einfach gesonderte Bankkonten, um Geldeingänge aus dem Ausland zu verbuchen. Diese Gelder, die ja dann nach Griechenland fließen, können dann ohne Kapitalverkehrssteuer wieder ins Ausland überwiesen werden. Und wenn das Endprodukt nicht billiger ist als die Vorprodukte, gibt es für die Exportwirtschaft keinen Nachteil, tendenziell sogar eher einen Vorteil.

    Insgesamt schlage ich mit 12% einen relativ mäßigen Steuersatz vor, der aber bei 50, 60 Mrd. Euro Importen pro Jahr, selbst wenn man Teile der Importe heraus rechnet, schnell mal 4, 5 Mrd. in den Haushalt spült. Dazu käme noch der Geldabfluss. Alleine die Vorstellung man hätte diese Regel im Februar eingeführt als die ELA-Kredite ausarteten, wären bei einem Geldabfluss von 60 Mrd. ein Betrag von 7,2 Mrd. in die griechische Staatskasse gespült worden. Man hätte jetzt einen Haushaltsüberschuss in Griechenland verkünden können oder eben das Geld wäre gar nicht erst abgeflossen.

    Nahrungsmittelproduktion: Es gibt ja durchaus griechische Produzenten, die aber kaum mit den Importen mithalten können. Wenn diese nun wüssten, für die nächsten 2 Jahre kann ich meine Produktion hochfahren, dann brauchen sie Arbeitskräfte oder müssen vielleicht ein wenig investieren. So kommt wieder etwas Schwung in die griechische Wirtschaft. Gleichzeitig ist durch die Kapitalverkehrssteuer aber eben auch gewährleistet, dass Energie oder Medizinprodukte trotzdem importiert werden können, und zwar nicht mit einer völlig abgewerteten Drachme, sondern einem Aufschlag von 12%, der dann auch z.B. durch Zuschüsse an die Krankenkassen etwas ausgeglichen werden kann, was bei einer Drachme ohne Kapitalverkehrssteuer nicht der Fall wäre – denn hierdurch würden ja keine Einnahmen generiert.