wenn die ungarischen Behörden es Menschen an der Grenze verweigern würden, einen Asylantrag in Ungarn zu stellen, dann wäre das ein Verstoß gegen EU-Recht. Davon habe ich aber noch nichts gehört.

Das wäre mir auch neu, weshalb ich ja nicht Ungarn, sondern Deutschland kritisiere.

Die bestehenden inner-europäischen Gesetze erstmal wiederherzustellen finde ich allerdings im ersten Schritt nur normal.

Das finde ich auch. Aber geschlossene Binnengrenzen entsprechen aus meiner Sicht nicht den Regeln der EU, im Gegensatz zu offenen Grenzen, die durch Schengen vereinbart sind. Deshalb bricht Deutschland mit seinem nationalistischen Alleingang die Regeln.

Flüchtlinge: Bundesregierung schafft Rechtsstaat ab (14.09.2015)