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An dieser Stelle bin ich doch eher bei Rakaba. Müller schreibt, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat und ich glaube er irrt. Das GG ist das höchststehende Recht in Deutschland. Alles was sich nicht mit dem GG vereinbaren lässt, ist in Deutschland nichtig. Gefährdet irgendeine EU-Regel die verfassungsmäßige Ordnung, so darf sie nicht angewendet werden!
Ich stimme Rakaba auch insoweit zu, als dass ich mit meiner Kritik womöglich über das Ziel hinausgeschossen bin. Die vorübergehende Einführung von Grenzkontrollen dürfte in sehr engen Grenzen zulässig sein, weil nach meiner Einschätzung die öffentliche Ordnung tatsächlich gefährdet war.
MisterEde
An dieser Stelle bin ich doch eher bei Rakaba. Müller schreibt, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat und ich glaube er irrt. Das GG ist das höchststehende Recht in Deutschland. Alles was sich nicht mit dem GG vereinbaren lässt, ist in Deutschland nichtig. Gefährdet irgendeine EU-Regel die verfassungsmäßige Ordnung, so darf sie nicht angewendet werden!
Ich stimme Rakaba auch insoweit zu, als dass ich mit meiner Kritik womöglich über das Ziel hinausgeschossen bin. Die vorübergehende Einführung von Grenzkontrollen dürfte in sehr engen Grenzen zulässig sein, weil nach meiner Einschätzung die öffentliche Ordnung tatsächlich gefährdet war.