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    MisterEde · angelegt
     

    Hallo Manuel Müller Link: https://publixphere.net/i/publixphere-de/user/ManuelMueller Der (europäische) Föderalist

    Hallo @ManuelMüller

    der Vorrang von Europarecht gegenüber einfachem nationalem Recht ist völlig unstrittig.

    Das ist richtig, der Rest aber wirklich nicht. Solange es keine europäische Verfassung gibt, die durch Volksabstimmung in Deutschland angenommen wurde, ist das GG die einzige Verfassung, die in Deutschland existiert. Alles europäische Recht muss sich daher am GG messen lassen, ausnahmslos und uneingeschränkt! Gibt es einen gleichwertigen Schutz auf europäischer Ebene, ist das natürlich hinfällig, aber nicht, weil das GG dann untergeordnet wäre, sondern weil das GG durch das europäische Recht zur Geltung kommt!

    Was die Schengen-Verordnung betrifft, ist das aber unproblematisch, da nicht zu erkennen ist, inwiefern sie gegen das Grundgesetz verstoßen sollte.

    Entweder erlaubt das EU-Recht den deutschen Behörden, die verfassungsmäßige Ordnung aufrecht zu erhalten (dann sind die Grenzkontrollen im Rahmen von Schengen zulässig) oder Schengen würde durch Art. 20 GG gebrochen, weil unsere Staatsorgane hierdurch zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung verpflichtet sind. Mein Einwand bezieht sich somit lediglich auf Ihre Fehleinschätzung zur Zulässigkeit der Grenzkontrollen im Rahmen der Schengen-Regeln. Ich sage also nur, dass Schengen GG-widrig wäre, wenn Ihre Einschätzung zur Unzulässigkeit von Grenzkontrollen stimmen würde – das tut sie aber nicht.

    Knackpunkt bleibt damit die Frage, ob die öffentliche Ordnung durch die große Masse an Flüchtlingen gefährdet ist. Ist das der Fall, ist das Handeln der Bundesregierung GG- und Schengen-Konform, ist das nicht der Fall, sind die Grenzkontrollen unzulässig. Hier haben wir dann unterschiedliche Einschätzungen – das ist ja in Ordnung – aber Ihre rechtliche Beurteilung bleibt falsch.

    Beste Grüße Mister Ede

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    MisterEde · angelegt
     

    Hallo @ManuelMüller

    Hallo @Manuel_Müller

    der Vorrang von Europarecht gegenüber einfachem nationalem Recht ist völlig unstrittig.

    Das ist richtig, der Rest aber wirklich nicht. Solange es keine europäische Verfassung gibt, die durch Volksabstimmung in Deutschland angenommen wurde, ist das GG die einzige Verfassung, die in Deutschland existiert. Alles europäische Recht muss sich daher am GG messen lassen, ausnahmslos und uneingeschränkt! Gibt es einen gleichwertigen Schutz auf europäischer Ebene, ist das natürlich hinfällig, aber nicht, weil das GG dann untergeordnet wäre, sondern weil das GG durch das europäische Recht zur Geltung kommt!

    Was die Schengen-Verordnung betrifft, ist das aber unproblematisch, da nicht zu erkennen ist, inwiefern sie gegen das Grundgesetz verstoßen sollte.

    Entweder erlaubt das EU-Recht den deutschen Behörden, die verfassungsmäßige Ordnung aufrecht zu erhalten (dann sind die Grenzkontrollen im Rahmen von Schengen zulässig) oder Schengen würde durch Art. 20 GG gebrochen, weil unsere Staatsorgane hierdurch zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung verpflichtet sind. Mein Einwand bezieht sich somit lediglich auf Ihre Fehleinschätzung zur Zulässigkeit der Grenzkontrollen im Rahmen der Schengen-Regeln. Ich sage also nur, dass Schengen GG-widrig wäre, wenn Ihre Einschätzung zur Unzulässigkeit von Grenzkontrollen stimmen würde – das tut sie aber nicht.

    Knackpunkt bleibt damit die Frage, ob die öffentliche Ordnung durch die große Masse an Flüchtlingen gefährdet ist. Ist das der Fall, ist das Handeln der Bundesregierung GG- und Schengen-Konform, ist das nicht der Fall, sind die Grenzkontrollen unzulässig. Hier haben wir dann unterschiedliche Einschätzungen – das ist ja in Ordnung – aber Ihre rechtliche Beurteilung bleibt falsch.

    Beste Grüße Mister Ede

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    MisterEde · angelegt
     

    Hallo @Manuel_Müller

    der Vorrang von Europarecht gegenüber einfachem nationalem Recht ist völlig unstrittig.

    Das ist richtig, der Rest aber wirklich nicht. Solange es keine europäische Verfassung gibt, die durch Volksabstimmung in Deutschland angenommen wurde, ist das GG die einzige Verfassung, die in Deutschland existiert. Alles europäische Recht muss sich daher am GG messen lassen, ausnahmslos und uneingeschränkt! Gibt es einen gleichwertigen Schutz auf europäischer Ebene, ist das natürlich hinfällig, aber nicht, weil das GG dann untergeordnet wäre, sondern weil das GG durch das europäische Recht zur Geltung kommt!

    Was die Schengen-Verordnung betrifft, ist das aber unproblematisch, da nicht zu erkennen ist, inwiefern sie gegen das Grundgesetz verstoßen sollte.

    Entweder erlaubt das EU-Recht den deutschen Behörden, die verfassungsmäßige Ordnung aufrecht zu erhalten (dann sind die Grenzkontrollen im Rahmen von Schengen zulässig) oder Schengen würde durch Art. 20 GG gebrochen, weil unsere Staatsorgane hierdurch zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung verpflichtet sind. Mein Einwand bezieht sich somit lediglich auf Ihre Fehleinschätzung zur Zulässigkeit der Grenzkontrollen im Rahmen der Schengen-Regeln. Ich sage also nur, dass Schengen GG-widrig wäre, wenn Ihre Einschätzung zur Unzulässigkeit von Grenzkontrollen stimmen würde – das tut sie aber nicht.

    Knackpunkt bleibt damit die Frage, ob die öffentliche Ordnung durch die große Masse an Flüchtlingen gefährdet ist. Ist das der Fall, ist das Handeln der Bundesregierung GG- und Schengen-Konform, ist das nicht der Fall, sind die Grenzkontrollen unzulässig. Hier haben wir dann unterschiedliche Einschätzungen – das ist ja in Ordnung – aber Ihre rechtliche Beurteilung bleibt falsch.

    Beste Grüße Mister Ede