Ich hätte gerne Antworten auf folgende Fragen:
1.) Wenn für den Investitionsschutz ein Schiedsgericht oder Investitionsgerichtshof eingerichtet wird: Nach welchen parlamentarisch-demokratischen Gesetzen entscheidet dieser? 2.) Ein Schiedsgericht oder Investitionsgerichtshof hat zwangsläufig die Folge, dass Politiker auf allen Ebenen (Kommunen, Kreise, Länder, Staaten) in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeengt werden, weil sie Schadenersatzklagen z.B. für entgangene Gewinne befürchten müssen. Wie ist das mit demokratischen Grundsätzen vereinbar? 3.) Um bei Gesetzesvorhaben mitwirken zu können, ist ein "Regulatorischer Kooperationsrat" mit Vertretern großer Industrieunternehmen vorgesehen. Soll es etwas Vergleichbares für Verbraucherverbände, Gewerkschaften und andere gesellschaftliche Gruppen? 4.) Welche gesellschaftliche Gruppen (z.B. Parlamentarier, Gewerkschaften, Verbände, Bürgerinitiativen, Unternehmen) und andere Interessengruppen haben Zugang zu den Verhandlungsunterlagen? Welche können Eingaben machen? Welche sitzen direkt mit am Verhandlungstisch? 5.) Wo kann ich als einfacher Bürger mich über den Verhandlungsstand in deutscher Sprache im Internet über den Verhandlungsstand informieren? 6.) Warum werden vielfältige Themenfelder in ein einziges Abkommen gepackt, so dass Parlamentarier nur die Möglichkeit haben, dem Gesamtpaket zuzustimmen oder es abzulehnen. Beispielsweise würde der Abbau von Zöllen und die Angleichung von technischen Normen sicher die Zustimmung der allermeisten Bürger und Parlamentarier finden.
Christoph Zantow