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    Liebes Forum, wir haben die Frage von AnneDiskutiert weitergegeben. Frauke Distelrath, Pressesprecherin von attac antwortet mit der Stellungnahme unten. Laut Distelrath gefährdet TTIP demokratische Grundwerte unter mindestens drei Aspekten:

    Geheimverhandlungen

    Die Verhandlungen für TTIP werden hinter verschlossenen Türen geführt. Selbst das Verhandlungsmandat der EU wurde ohne Beteiligung des Europaparlaments vom Rat verabschiedet und ist offiziell immer noch nicht für die Öffentlichkeit zugängig (wenn es auch mittlerweile geleakt wurde). Die Protokolle und weitere Dokumente aus den Verhandlungen bleiben ebenfalls unter Verschluss; selbst Parlamentarier haben bis auf wenige Ausschussmitglieder im Europaparlament bisher keine Möglichkeit, sie einzusehen. Parlamente bekommen den Vertrag erst nach Abschluss der Verhandlungen vorgelegt. Ändern können sie ihn dann nicht mehr.

    Die Bevölkerung erfährt von den geheimen Verhandlungspositionen nur über durchgesickerte Dokumente. Die Wirtschaftslobby dagegen hat erheblichen Einfluss auf die Verhandlungen und erstellt den Großteil der Expertisen. So ist zu befürchten, dass ein Pakt entsteht, in dem die Wunschliste der Konzerne als zukünftige internationale Wirtschaftspolitik festgeschrieben wird.

    Sonderklagerechte für Konzerne

    Ausländische Investoren sollen vor Schiedsstellen gegen Staaten klagen können, wenn ihnen aus Gesetzesänderungen Gewinneinbußen erwachsen könnten (Investor-Staat-Schiedsgerichts-Verfahren /ISDS). Obwohl allen Unternehmen der ordentliche Rechtsweg offen steht, bekommen internationale Investoren mit ISDS zusätzlich Sonder-Klagerechte in einem parallelen, völlig intransparenten Schiedssystem. Hoch bezahlte Juristen weniger Wirtschaftskanzleien fällen die Entscheidungen. Es ist zu befürchten, dass Gesetzgeber zukünftig auf Verbesserungen bei Arbeitnehmerrechten, Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards verzichten, um das Risiko von Konzernklagen zu vermeiden. Die Zahl solcher Verfahren steigt weltweit, oft geht es um milliardenschwere Entschädigungssummen, die aus öffentlichem Geld aufzubringen sind. Ein aktuelles Beispiel: Der Energiekonzern Vattenfall klagt vor einer internationalen Schiedsstelle gegen die Bundesregierung auf 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz wegen des Abschaltens von Atomkraftwerken.

    Daran ändern auch Vorschläge EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström zur Anpassung des ISDS in TTIP nichts: Nach wie vor würden ausländische Investoren begünstigt und könnten unabhängige Gerichte durch die Anrufung privater Schiedsstellen umgehen.

    Lobbyeinfluss auf Gesetzgebungsverfahren (Regulatorische Kooperation):

    Genmais, Hormonfleisch oder Chlorhuhn sind selbst dann nicht vom Tisch, wenn sie in dem Abkommenstext nicht genannt werden. Denn TTIP soll als "lebendes Abkommen" gestaltet werden, d.h.: Nach den Verhandlungen ist vor den Verhandlungen. Das Zauberwort lautet "Regulatorische Kooperation". Mit dieser droht auf verschiedene Art eine Machtumverteilung weg von den Parlamenten hin zu den Konzernen. Für den bisher eher informellen Einfluss von Lobbygruppen auf die europäische Wirtschaftspolitik würden offizielle Verfahren geschaffen werden. So bekämen Lobbyisten über den geplanten "Regulierungsrat" Gesetzesvorhaben noch vor den Abgeordneten zu sehen und könnten sie "kommentieren". Die Parlamentarier hätten haben hernach nur noch die Möglichkeit, den Gesetzesvorhaben zuzustimmen oder sie abzulehen. Handelsinteressen sollen systematisch Vorrang vor dem Allgemeinwohl erhalten. Die USA bekämen damit Einfluss auf die europäische Gesetzgebung bekämen. Mehr dazu lesen Sie hier

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    Liebes Forum, wir haben die Frage von AnneDiskutiert weitergegeben.Frauke Distelrath, Pressesprecherin von attac antwortet mit der Stellungnahme unten. Laut Distelrath gefährdet TTIP demokratische Grundwerte unter mindestens drei Aspekten:

    Geheimverhandlungen

    Die Verhandlungen für TTIP werden hinter verschlossenen Türen geführt. Selbst das Verhandlungsmandat der EU wurde ohne Beteiligung des Europaparlaments vom Rat verabschiedet und ist offiziell immer noch nicht für die Öffentlichkeit zugängig (wenn es auch mittlerweile geleakt wurde). Die Protokolle und weitere Dokumente aus den Verhandlungen bleiben ebenfalls unter Verschluss; selbst Parlamentarier haben bis auf wenige Ausschussmitglieder im Europaparlament bisher keine Möglichkeit, sie einzusehen. Parlamente bekommen den Vertrag erst nach Abschluss der Verhandlungen vorgelegt. Ändern können sie ihn dann nicht mehr.

    Die Bevölkerung erfährt von den geheimen Verhandlungspositionen nur über durchgesickerte Dokumente. Die Wirtschaftslobby dagegen hat erheblichen Einfluss auf die Verhandlungen und erstellt den Großteil der Expertisen. So ist zu befürchten, dass ein Pakt entsteht, in dem die Wunschliste der Konzerne als zukünftige internationale Wirtschaftspolitik festgeschrieben wird.

    Sonderklagerechte für Konzerne

    Ausländische Investoren sollen vor Schiedsstellen gegen Staaten klagen können, wenn ihnen aus Gesetzesänderungen Gewinneinbußen erwachsen könnten (Investor-Staat-Schiedsgerichts-Verfahren /ISDS). Obwohl allen Unternehmen der ordentliche Rechtsweg offen steht, bekommen internationale Investoren mit ISDS zusätzlich Sonder-Klagerechte in einem parallelen, völlig intransparenten Schiedssystem. Hoch bezahlte Juristen weniger Wirtschaftskanzleien fällen die Entscheidungen. Es ist zu befürchten, dass Gesetzgeber zukünftig auf Verbesserungen bei Arbeitnehmerrechten, Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards verzichten, um das Risiko von Konzernklagen zu vermeiden. Die Zahl solcher Verfahren steigt weltweit, oft geht es um milliardenschwere Entschädigungssummen, die aus öffentlichem Geld aufzubringen sind. Ein aktuelles Beispiel: Der Energiekonzern Vattenfall klagt vor einer internationalen Schiedsstelle gegen die Bundesregierung auf 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz wegen des Abschaltens von Atomkraftwerken.

    Daran ändern auch Vorschläge EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström zur Anpassung des ISDS in TTIP nichts: Nach wie vor würden ausländische Investoren begünstigt und könnten unabhängige Gerichte durch die Anrufung privater Schiedsstellen umgehen.

    Lobbyeinfluss auf Gesetzgebungsverfahren (Regulatorische Kooperation):

    Genmais, Hormonfleisch oder Chlorhuhn sind selbst dann nicht vom Tisch, wenn sie in dem Abkommenstext nicht genannt werden. Denn TTIP soll als "lebendes Abkommen" gestaltet werden, d.h.: Nach den Verhandlungen ist vor den Verhandlungen. Das Zauberwort lautet "Regulatorische Kooperation". Mit dieser droht auf verschiedene Art eine Machtumverteilung weg von den Parlamenten hin zu den Konzernen. Für den bisher eher informellen Einfluss von Lobbygruppen auf die europäische Wirtschaftspolitik würden offizielle Verfahren geschaffen werden. So bekämen Lobbyisten über den geplanten "Regulierungsrat" Gesetzesvorhaben noch vor den Abgeordneten zu sehen und könnten sie "kommentieren". Die Parlamentarier hätten haben hernach nur noch die Möglichkeit, den Gesetzesvorhaben zuzustimmen oder sie abzulehen. Handelsinteressen sollen systematisch Vorrang vor dem Allgemeinwohl erhalten. Die USA bekämen damit Einfluss auf die europäische Gesetzgebung bekämen. Mehr dazu lesen Sie hier