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    Felix Thoma · angelegt
     

    Hallo MisterEde,

    Einen EU-weiten „echten“ Grenzschutz, bei dem die Kompetenz von den Nationalstaaten auf die EU übergeht, möchte ich deshalb nur, wenn es eine gemeinsame Verfassung gibt und nicht der eine Grenzschützer dem GG verpflichtet ist und der nächste der französischen Verfassung.

    Ich bin kein Jurist und kann daher nicht einschätzen, wie wichtig eine gemeinsame Verfassung dafür ist.

    Insofern würde ich auch innerhalb eines Kerneuropas bei vorhandener Verfassung den Schutz der Außengrenzen nur langsam mit der Zeit von einer auf die andere Ebene verlagern, z.B. bei den Flughäfen beginnend.

    Die Flughäfen sind sicherlich zum Testen sinnvoll, spielen aber in der Flüchtlingskrise kaum eine Rolle. Wenn Italien zu Kerneuropa zählt, wäre die Seegrenze im Mittelmeer das erste relevante Einsatzgebiet. Hier gibt es ja bereits die (sehr umstrittene) Frontex-Mission.

    Aber nun aus der niedrigen Belastung Polens auf eine Überlastung Luxemburgs zu schließen, finde ich dann doch unpassend.

    Ich meinte auch eher eine Unterforderung Polens als eine Überforderung Luxemburgs, die bei 6.700 Flüchtlingen vermutlich noch nicht eintritt. Das Ziel ist aber eine skalierbare Verteilung, die auch bei einer möglichst hohen Gesamtzahl von Flüchtlingen noch praktikabel ist. Ich habe zwar in Eckpunkt 5 von Kontingenten gesprochen - aus juristischen Gründen sollte aber möglichst auf jegliche Obergrenzen verzichtet werden können. Das erfordert jedoch einen gewissen Rückgang der Flüchtlingszahlen, der sich am besten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung über die Mitgliedsstaaten der EU erreichen lässt - wegen zwei Effekten:

    • Absolut sinkt die Nachfrage nach dem Asylstatus in der EU, weil durch eine zufällige Zuweisung keine Sicherheit besteht, in Deutschland oder anderen beliebten Ländern aufgenommen zu werden.

    • Relativ verringert sich der Anteil der Asylbewerber in Deutschland und den anderen bislang am meisten belasteten Ländern.

    Als gerechte Quote stelle ich mir die Anteile der Länder am Bruttonationaleinkommen der EU vor (für die entsprechende Statistik aus dem Jahre 2013 zum Bruttoinlandsprodukt siehe http://de.statista.com/statistik/daten/studie/347262/umfrage/anteile-der-laender-am-bruttoinlandsprodukt-bip-in-eu-und-euro-zone/), das Bruttonationaleinkommen vor, das (ceterus paribus) proportional zur Einwohnerzahl und zum Pro-Kopf-Einkommen ist. Danach würde Deutschland etwa 7-mal so viele Flüchtlinge aufnehmen wie Polen und Polen etwa 9-mal so viele Flüchtlinge wie Luxemburg.

    Nur zum Vergleich: Deutschland hat etwa 2-mal so viele Einwohner wie Polen und Polen hat etwa 68-mal so viele Einwohner wie Luxemburg!

    Das sind nur wenige Prozent, aber eben genau jene, für die unser Grundgesetz aus guten Gründen einen besonderen Schutz vorsieht.

    Wenn politisches Asyl im engeren Sinne nur in seltenen und juristisch klar abgrenzbaren Fällen gewährt wird, halte ich eine freie Wahl eines Aufnahmelandes ebenfalls für möglich und wünschenswert!

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    Felix Thoma · angelegt
     

    Hallo MisterEde,

    Einen EU-weiten „echten“ Grenzschutz, bei dem die Kompetenz von den Nationalstaaten auf die EU übergeht, möchte ich deshalb nur, wenn es eine gemeinsame Verfassung gibt und nicht der eine Grenzschützer dem GG verpflichtet ist und der nächste der französischen Verfassung.

    Ich bin kein Jurist und kann daher nicht einschätzen, wie wichtig eine gemeinsame Verfassung dafür ist.

    Insofern würde ich auch innerhalb eines Kerneuropas bei vorhandener Verfassung den Schutz der Außengrenzen nur langsam mit der Zeit von einer auf die andere Ebene verlagern, z.B. bei den Flughäfen beginnend.

    Die Flughäfen sind sicherlich zum Testen sinnvoll, spielen aber in der Flüchtlingskrise kaum eine Rolle. Wenn Italien zu Kerneuropa zählt, wäre die Seegrenze im Mittelmeer das erste relevante Einsatzgebiet. Hier gibt es ja bereits die (sehr umstrittene) Frontex-Mission.

    Aber nun aus der niedrigen Belastung Polens auf eine Überlastung Luxemburgs zu schließen, finde ich dann doch unpassend.

    Ich meinte auch eher eine Unterforderung Polens als eine Überforderung Luxemburgs, die bei 6.700 Flüchtlingen vermutlich noch nicht eintritt. Das Ziel ist aber eine skalierbare Verteilung, die auch bei einer möglichst hohen Gesamtzahl von Flüchtlingen noch praktikabel ist. Ich habe zwar in Eckpunkt 5 von Kontingenten gesprochen - aus juristischen Gründen sollte aber möglichst auf jegliche Obergrenzen verzichtet werden können. Das erfordert jedoch einen gewissen Rückgang der Flüchtlingszahlen, der sich am besten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung über die Mitgliedsstaaten der EU erreichen lässt - wegen zwei Effekten:

    • Absolut sinkt die Nachfrage nach dem Asylstatus in der EU, weil durch eine zufällige Zuweisung keine Sicherheit besteht, in Deutschland oder anderen beliebten Ländern aufgenommen zu werden.

    • Relativ verringert sich der Anteil die Anzahl der Asylbewerber in Deutschland und den anderen bislang am meisten belasteten Ländern.

    Als gerechte Quote stelle ich mir das Bruttonationaleinkommen vor, das (ceterus paribus) proportional zur Einwohnerzahl und zum Pro-Kopf-Einkommen ist. Danach würde Deutschland etwa 7-mal so viele Flüchtlinge aufnehmen wie Polen und Polen etwa 9-mal so viele Flüchtlinge wie Luxemburg.

    Nur zum Vergleich: Deutschland hat etwa 2-mal so viele Einwohner wie Polen und Polen hat etwa 68-mal so viele Einwohner wie Luxemburg!

    Das sind nur wenige Prozent, aber eben genau jene, für die unser Grundgesetz aus guten Gründen einen besonderen Schutz vorsieht.

    Wenn politisches Asyl im engeren Sinne nur in seltenen und juristisch klar abgrenzbaren Fällen gewährt wird, halte ich eine freie Wahl eines Aufnahmelandes ebenfalls für möglich und wünschenswert!

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    Hallo MisterEde,

    Einen EU-weiten „echten“ Grenzschutz, bei dem die Kompetenz von den Nationalstaaten auf die EU übergeht, möchte ich deshalb nur, wenn es eine gemeinsame Verfassung gibt und nicht der eine Grenzschützer dem GG verpflichtet ist und der nächste der französischen Verfassung.

    Ich bin kein Jurist und kann daher nicht einschätzen, wie wichtig eine gemeinsame Verfassung dafür ist.

    Insofern würde ich auch innerhalb eines Kerneuropas bei vorhandener Verfassung den Schutz der Außengrenzen nur langsam mit der Zeit von einer auf die andere Ebene verlagern, z.B. bei den Flughäfen beginnend.

    Die Flughäfen sind sicherlich zum Testen sinnvoll, spielen aber in der Flüchtlingskrise kaum eine Rolle. Wenn Italien zu Kerneuropa zählt, wäre die Seegrenze im Mittelmeer das erste relevante Einsatzgebiet. Hier gibt es ja bereits die (sehr umstrittene) Frontex-Mission.

    Aber nun aus der niedrigen Belastung Polens auf eine Überlastung Luxemburgs zu schließen, finde ich dann doch unpassend.

    Ich meinte auch eher eine Unterforderung Polens als eine Überforderung Luxemburgs, die bei 6.700 Flüchtlingen vermutlich insgesamt 6.700 Flüchtlingen noch nicht eintritt. Das Ziel ist aber eine skalierbare Verteilung, die auch bei einer möglichst hohen Gesamtzahl von Flüchtlingen noch praktikabel ist. Ich habe zwar in Eckpunkt 5 von Kontingenten gesprochen - aus juristischen Gründen sollte aber möglichst auf jegliche Obergrenzen verzichtet werden können. Das erfordert jedoch einen gewissen Rückgang der Flüchtlingszahlen, der sich am besten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung über die Mitgliedsstaaten der EU erreichen lässt - wegen zwei Effekten: und zwar aus zwei Gründen:

    • Absolut sinkt die Nachfrage nach dem Asylstatus in der EU, weil durch eine zufällige Zuweisung keine Sicherheit besteht, in Deutschland oder anderen beliebten Ländern aufgenommen zu werden.

    • Relativ verringert sich die Anzahl der Asylbewerber in Deutschland und den anderen bislang am meisten belasteten Ländern.

    Als gerechte Quote stelle ich mir das Bruttonationaleinkommen vor, das (ceterus paribus) proportional zur Einwohnerzahl und zum Pro-Kopf-Einkommen ist. Danach würde Deutschland etwa 7-mal so viele Flüchtlinge aufnehmen wie Polen und Polen etwa 9-mal so viele Flüchtlinge wie Luxemburg.

    Nur zum Vergleich: Deutschland hat etwa 2-mal so viele Einwohner wie Polen und Polen hat etwa 68-mal so viele Einwohner wie Luxemburg!

    Das sind nur wenige Prozent, aber eben genau jene, für die unser Grundgesetz aus guten Gründen einen besonderen Schutz vorsieht.

    Wenn politisches Asyl im engeren Sinne nur in seltenen und juristisch klar abgrenzbaren Fällen gewährt wird, halte ich eine freie Wahl eines Aufnahmelandes ebenfalls für möglich und wünschenswert!

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    Hallo MisterEde,

    Einen EU-weiten „echten“ Grenzschutz, bei dem die Kompetenz von den Nationalstaaten auf die EU übergeht, möchte ich deshalb nur, wenn es eine gemeinsame Verfassung gibt und nicht der eine Grenzschützer dem GG verpflichtet ist und der nächste der französischen Verfassung.

    Ich bin kein Jurist und kann daher nicht einschätzen, wie wichtig eine gemeinsame Verfassung dafür ist.

    Insofern würde ich auch innerhalb eines Kerneuropas bei vorhandener Verfassung den Schutz der Außengrenzen nur langsam mit der Zeit von einer auf die andere Ebene verlagern, z.B. bei den Flughäfen beginnend.

    Die Flughäfen sind sicherlich zum Testen sinnvoll, spielen aber in der Flüchtlingskrise kaum eine Rolle. Wenn Italien zu Kerneuropa zählt, wäre die Seegrenze im Mittelmeer das erste relevante Einsatzgebiet. Hier gibt es ja bereits die (sehr umstrittene) Frontex-Mission.

    Aber nun aus der niedrigen Belastung Polens auf eine Überlastung Luxemburgs zu schließen, finde ich dann doch unpassend.

    Ich meinte auch eher eine Unterforderung Polens als eine Überforderung Luxemburgs, die bei insgesamt 6.700 Flüchtlingen noch nicht eintritt. Das Ziel ist aber eine skalierbare Verteilung, die auch bei einer möglichst hohen Gesamtzahl von Flüchtlingen noch praktikabel ist. Ich habe zwar in Eckpunkt 5 von Kontingenten gesprochen - aus juristischen Gründen sollte aber möglichst auf jegliche Obergrenzen verzichtet werden können. Das erfordert jedoch einen gewissen Rückgang der Flüchtlingszahlen, der sich am besten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung über die Mitgliedsstaaten der EU erreichen lässt - und zwar aus zwei Gründen:

    • Absolut sinkt die Nachfrage nach dem Asylstatus in der EU, weil durch eine zufällige Zuweisung keine Sicherheit besteht, in Deutschland oder anderen beliebten Ländern aufgenommen zu werden.

    • Relativ verringert sich die Anzahl der Asylbewerber in Deutschland und den anderen bislang am meisten belasteten Ländern.

    Als gerechte Quote stelle ich mir das Bruttonationaleinkommen vor, das (ceterus paribus) proportional zur Einwohnerzahl und zum Pro-Kopf-Einkommen ist. Danach würde Deutschland etwa 7-mal so viele Flüchtlinge aufnehmen wie Polen und Polen etwa 9-mal so viele Flüchtlinge wie Luxemburg.

    Nur zum Vergleich: Deutschland hat etwa 2-mal so viele Einwohner wie Polen und Polen hat etwa 68-mal so viele Einwohner wie Luxemburg!

    Das sind nur wenige Prozent, aber eben genau jene, für die unser Grundgesetz aus guten Gründen einen besonderen Schutz vorsieht.

    Wenn politisches Asyl im engeren Sinne nur in seltenen und juristisch klar abgrenzbaren Fällen Fälle gewährt wird, halte ich eine freie Wahl eines Aufnahmelandes ebenfalls für möglich und wünschenswert!

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    Hallo MisterEde,

    Einen EU-weiten „echten“ Grenzschutz, bei dem die Kompetenz von den Nationalstaaten auf die EU übergeht, möchte ich deshalb nur, wenn es eine gemeinsame Verfassung gibt und nicht der eine Grenzschützer dem GG verpflichtet ist und der nächste der französischen Verfassung.

    Ich bin kein Jurist und kann daher nicht einschätzen, wie wichtig eine gemeinsame Verfassung dafür ist.

    Insofern würde ich auch innerhalb eines Kerneuropas bei vorhandener Verfassung den Schutz der Außengrenzen nur langsam mit der Zeit von einer auf die andere Ebene verlagern, z.B. bei den Flughäfen beginnend.

    Die Flughäfen sind sicherlich zum Testen sinnvoll, spielen aber in der Flüchtlingskrise kaum eine Rolle. Wenn Italien zu Kerneuropa zählt, wäre die Seegrenze im Mittelmeer das erste relevante Einsatzgebiet. Hier gibt es ja bereits die (sehr umstrittene) Frontex-Mission.

    Aber nun aus der niedrigen Belastung Polens auf eine Überlastung Luxemburgs zu schließen, finde ich dann doch unpassend.

    Ich meinte auch eher eine Unterforderung Polens als eine Überforderung Luxemburgs, die bei insgesamt 6.700 Flüchtlingen noch nicht eintritt. Das Ziel ist aber eine skalierbare Verteilung, die auch bei einer möglichst hohen Gesamtzahl von Flüchtlingen noch praktikabel ist. Ich habe zwar in Eckpunkt 5 von Kontingenten gesprochen - aus juristischen Gründen sollte aber möglichst auf jegliche Obergrenzen verzichtet werden können. Das erfordert jedoch einen gewissen Rückgang der Flüchtlingszahlen, der sich am besten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung über die Mitgliedsstaaten der EU erreichen lässt - und zwar aus zwei Gründen:

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    • Absolut sinkt die Nachfrage nach dem Asylstatus in der EU, weil durch eine zufällige Zuweisung keine Sicherheit besteht, in Deutschland oder anderen beliebten Ländern aufgenommen zu werden.

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    • Relativ verringert sich die Anzahl der Asylbewerber in Deutschland und den anderen bislang am meisten belasteten Ländern.

    Als gerechte Quote stelle ich mir das Bruttonationaleinkommen vor, das (ceterus paribus) proportional zur Einwohnerzahl und zum Pro-Kopf-Einkommen ist. Danach würde Deutschland etwa 7-mal so viele Flüchtlinge aufnehmen wie Polen und Polen etwa 9-mal so viele Flüchtlinge wie Luxemburg.

    Nur zum Vergleich: Deutschland hat etwa 2-mal so viele Einwohner wie Polen und Polen hat etwa 68-mal so viele Einwohner wie Luxemburg!

    Das sind nur wenige Prozent, aber eben genau jene, für die unser Grundgesetz aus guten Gründen einen besonderen Schutz vorsieht.

    Wenn politisches Asyl im engeren Sinne nur in seltenen und juristisch klar abgrenzbaren Fälle gewährt wird, halte ich eine freie Wahl eines Aufnahmelandes ebenfalls für möglich und wünschenswert!

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    Felix Thoma · angelegt
     

    Hallo MisterEde,

    Einen EU-weiten „echten“ Grenzschutz, bei dem die Kompetenz von den Nationalstaaten auf die EU übergeht, möchte ich deshalb nur, wenn es eine gemeinsame Verfassung gibt und nicht der eine Grenzschützer dem GG verpflichtet ist und der nächste der französischen Verfassung.

    Ich bin kein Jurist und kann daher nicht einschätzen, wie wichtig eine gemeinsame Verfassung dafür ist.

    Insofern würde ich auch innerhalb eines Kerneuropas bei vorhandener Verfassung den Schutz der Außengrenzen nur langsam mit der Zeit von einer auf die andere Ebene verlagern, z.B. bei den Flughäfen beginnend.

    Die Flughäfen sind sicherlich zum Testen sinnvoll, spielen aber in der Flüchtlingskrise kaum eine Rolle. Wenn Italien zu Kerneuropa zählt, wäre die Seegrenze im Mittelmeer das erste relevante Einsatzgebiet. Hier gibt es ja bereits die (sehr umstrittene) Frontex-Mission.

    Aber nun aus der niedrigen Belastung Polens auf eine Überlastung Luxemburgs zu schließen, finde ich dann doch unpassend.

    Ich meinte auch eher eine Unterforderung Polens als eine Überforderung Luxemburgs, die bei insgesamt 6.700 Flüchtlingen noch nicht eintritt. Das Ziel ist aber eine skalierbare Verteilung, die auch bei einer möglichst hohen Gesamtzahl von Flüchtlingen noch praktikabel ist. Ich habe zwar in Eckpunkt 5 von Kontingenten gesprochen - aus juristischen Gründen sollte aber möglichst auf jegliche Obergrenzen verzichtet werden können. Das erfordert jedoch einen gewissen Rückgang der Flüchtlingszahlen, der sich am besten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung über die Mitgliedsstaaten der EU erreichen lässt - und zwar aus zwei Gründen: - Absolut sinkt die Nachfrage nach dem Asylstatus in der EU, weil durch eine zufällige Zuweisung keine Sicherheit besteht, in Deutschland oder anderen beliebten Ländern aufgenommen zu werden. - Relativ verringert sich die Anzahl der Asylbewerber in Deutschland und den anderen bislang am meisten belasteten Ländern.

    Als gerechte Quote stelle ich mir das Bruttonationaleinkommen vor, das (ceterus paribus) proportional zur Einwohnerzahl und zum Pro-Kopf-Einkommen ist. Danach würde Deutschland etwa 7-mal so viele Flüchtlinge aufnehmen wie Polen und Polen etwa 9-mal so viele Flüchtlinge wie Luxemburg.

    Nur zum Vergleich: Deutschland hat etwa 2-mal so viele Einwohner wie Polen und Polen hat etwa 68-mal so viele Einwohner wie Luxemburg!

    Das sind nur wenige Prozent, aber eben genau jene, für die unser Grundgesetz aus guten Gründen einen besonderen Schutz vorsieht.

    Wenn politisches Asyl im engeren Sinne nur in seltenen und juristisch klar abgrenzbaren Fälle gewährt wird, halte ich eine freie Wahl eines Aufnahmelandes ebenfalls für möglich und wünschenswert!