Hallo Felix,
du hast schon recht, dass wir in Bezug auf die Grenzsicherung kaum auseinander sind. Was dein Konzept zur Verteilung von Flüchtlingen anbelangt, finde ich zwar einige Punkte gut, es gibt aber auch einzelne Punkte, wie die Einschätzung der Leistungsfähigkeit einzelner Länder, mit denen ich mich nicht so recht anfreunden kann.
Außengrenzen:
So wie du es im ersten Absatz beschreibst, kann ich das komplett unterschreiben. Positiv daran ist außerdem, dass solche Rückführungsabkommen nicht nur Regelungen zur Rückführungen umfassen, sondern die EU auch ihrerseits sicherstellen muss, dass der Flüchtlingsschutz in den Zielländern gewährleistet ist.
insbesondere an Seegrenzen aber nur durch Rückführungsabkommen ohne Pushbacks völkerrechtskonform sichergestellt werden
Auch da bin ich ganz bei dir. Wichtig ist mir eben, dass einer der tödlichen Widersprüche der EU-Flüchtlingspolitik abgeschafft wird. Mir Rückführungsabkommen wäre das gewährleistet.
Verteilung:
Wenn man die Bilder von Idomeni oder den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln sieht, dann ist das für mich Überforderung pur. Und das, obwohl sogar bei der Kaufkraftparität (ich mag diesen Vergleichswert nicht so sehr) Griechenland ein Stück vor Polen liegt.
Außerdem betrachte ich die Flüchtlingsversorgung eben als gesamteuropäische Aufgabe, weshalb ich Polen nicht mit der Türkei, sondern mit Deutschland, Österreich oder den Niederlanden vergleiche und nur die EU insgesamt mit der Türkei. Und gerade wenn du die Zahl der Flüchtlinge im reichen Deutschland senken willst, widerspricht es meinem Gerechtigkeitsempfinden, dann vom armen Polen einen großen Beitrag einzufordern.
Politisches Asyl:
Auch wenn es bei anderen Ausführungsregelungen zu höheren Anerkennungszahlen, z.B. 5%, käme, würde ich das nicht aufgeben wollen. Insgesamt lehne ich in diesem Bereich jegliche Obergrenze und jegliche Zwangszuteilung in der EU ab. Auch Einschränkungen des Aufenthaltsrechtes nach Ende einer Krisensituation in einem Herkunftsland halte ich in diesen Fällen nicht für angebracht.
Flüchtlingsschutz:
Damit Rückführungen in die Nachbarländer der EU rechtlich zulässig sind, muss der allgemeine Flüchtlingsschutz dort auch gewährleistet sein. Und wenn die EU ihren Verpflichtungen diesbezüglich nachkommt, z.B. mit einem eigenen Flüchtlingskommissar und gut ausgestattetem EU-Flüchtlingshilfswerk, wäre das für mich ein großer Schritt. Entsprechend würde ich den Flüchtlingsschutz in der EU dann aber auf jene beschränken, die ein besonderes Schutzbedürfnis (Waisen, Verwundete, Traumatisierte) haben oder die unter das politische Asyl fallen. Eine Prüfung hierzu müsste in einem von der EU geführten rechtsstaatlichen Verfahren vor Ort, z.B. in der Türkei, stattfinden. In diesem Fall gibt es dann aber auch weder Push- noch Pull-Faktoren, sondern ein rechtsstaatliches Verfahren. Insofern sollen sich die Schutzberechtigten dann einfach raussuchen in welches Land sie wollen und das Land soll dann aus einer Gemeinschaftskasse eine Entschädigung erhalten.