1-1 von 1
Sortieren:
    1
    MisterEde · angelegt
     

    Die Verteilung innerhalb der Mitgliedsstaaten kann ja nach dem Subsidiaritäts-Prinzip in diesen geregelt werden. Ein freiwilliges Angebot über eine festgelegte Quote hinaus, ist aus meiner Sicht unproblematisch.

    Dass Flüchtlinge wieder in Griechenland einen Asylantrag stellen, ist ein großer Erfolg des EU-Türkei-Abkommens. Denn, machen sie es nicht, droht die sofortige Abschiebung in die Türkei.

    Und mit den Kontingenten sehe ich genauso. Die sind wichtig.

    Den Diskussionsstrang würde ich damit glaube ich beenden.

    Beste Grüße,
    MisterEde