Hiernach ist das Recht der Mitgliedstaaten, welches dem Unionsrecht zuwiderläuft, nicht nichtig, aber es wird schlichtweg nicht angewandt.
Andersrum! Unionsrecht, das nationalem Verfassungsgrecht entgegensteht, ist nichtig.
Darauf setzt ja z.B. das ganze Verfahren vor dem BVerfG gegen die deutsche Beteiligung an den Euro-Rettungsschirmen. Und gerade deshalb ist eine europäische Verfassung ja auch überhaupt notwendig. Ein Grundgerüst für eine solche Verfassung habe ich auch schon seit einiger Zeit auf meinem Rechner liegen.