Hallo David,

meine Verfassung zielt auf ein Kerneuropa und insofern ordne ich drei Ebenen. Aber das Grundgesetz schafft es ja in unschlagbaren drei Worten "Bundesrecht bricht Landesrecht". Insofern müsste man nur irgendwo in den EU-Vertrag schreiben: "EU-Recht bricht nationales Recht."

Das Problem, dann ist der EU-Vertrag grundgesetzwidrig und würde wahrscheinlich auch den Verfassungen aller anderer EU-Länder widersprechen.

Beste Grüße,
Mister Ede