Prostitution gesetzlich verbieten? (Abschnitt 2)
Politischer Kontext
Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag (Dezember 2013, Seite 104) darauf, die Gesetzgebung zur Prostitution zu verschärfen. Ein konkreter Gesetzentwurf wird noch erarbeitet (Stand 11. Juni 2014). Das Bundesfamilienministerium hat erste Ansatzpunkte vorgestellt. Demnach soll unter anderem das Mindestalter für Prostituierte von 18 auf 21 angehoben werden. „Menschenunwürdige Geschäftsmodelle" wie Flatrate-Bordelle soll es nicht mehr geben.
Die – seinerzeit rot-grüne – Bundesregierung hatte die Sittenwidrigkeit von Prostitution 2002 aufgehoben. Das Ziel: die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten stärken. Frauenrechtler*innen halten den Ansatz jedoch für gescheitert. Das Gesetz von 2002 trage die „Handschrift der Frauenhändler und ihrer LobbyistInnen“, heißt es in einem „Appel gegen Prostitution“ (Nobember 2013), initiiert von der feministischen Zeitschrift „Emma“: „Seither ist Deutschland zu Europas Drehscheibe für Frauenhandel und zum Paradies der Sextouristen aus den Nachbarländern geworden.“
Von der aktuellen schwarz-roten Bundesregierung fordert die Initiative unter anderem: „die Ächtung und, wenn nötig, auch Bestrafung der Freier“. Eine Bestrafung der Freier findet sich auch im „nordischen“ oder „schwedischen“ Modell. In Schweden ist der Kauf sexueller Dienstleistungen seit 1998 verboten. Das EU-Parlament empfiehlt in einer Entschließung (Februar 2014) diesen Ansatz. Die deutsche Legalisierung komme einer "Genehmigung der sexuellen Ausbeutung“ gleich.