Prostitution gesetzlich verbieten? (Abschnitt 7)

Wo fängt der Zwang an?

Gerungen wird mit der Frage, ob es eine selbstbestimmte, freiwilige Prostitution bzw. Sexarbeit geben kann. Louisa kommentiert: „Ich denke (...), dass viele durch bestimmte (nicht frei entschiedene) Situationen das Gefühl haben, sich prosituieren zu müssen. Auch dieses könnte man als Zwangsprostitution im weitesten Sinne verstehen.“ Kilian meint: „Prostitution aus einer Zwangslage heraus wollen wir nicht und wir wissen, das Zwang sehr früh anfangen kann.“ Emil verweist auf die Sichtweise des schwedischen Gesetzgebers, wonach es einen selbstbestimmten Sexarbeiter nicht geben könne, da immer ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Käufer und Dienstleister bestehe.

HekateGT verweist hier auf andere Berufe: „Es gibt IMMER ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer“. sonjdol hält die freiwillige Prostitution für möglich, wenn sie fragt: „Warum sollen Menschen nicht mir ihrer Sexualität anfangen dürfen, was sie wollen, solange kein Zwang im Spiel ist?“

HekateGT dreht das Zwangsargument um, und sieht in der Sexarbeit auch eine Befreiung von ökonomischen und staatlichen Zwängen (Leiharbeit, Werkverträge, Billigjobs, Hartz IV). Ihrer Auffassung zufolge wollen Prostitutionsgegner diesen Weg verhindern: „(…) wenn (…) Frauen in die Sexarbeit gehen um sich noch einen Rest von Selbstständigkeit zu sichern, dann ist das natürlich ein Schlupfloch, das man dicht machen muss. Denn wohin kämen wir, wenn die Arbeitssklavinnen sich noch das letzte Bisschen Verfügung über ihren eigene Körper selbst vorbehalten würden?“