Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz – Standards und Normen in TTIP

Martin Abegglen CC BY SA 20.0

Hier finden Sie die Positionen der an den Bürgerdialogen beteiligten Organisationen und Institutionen zum Themenkomplex Standards und Normen in TTIP.

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Bündnis TTIP Unfairhandelbar

Niedrigste Standards dürfen nicht zur Richtschnur werden! Strenge Europäische Standards und Prinzipien sind nicht verhandelbar und dürfen weder abgesenkt noch umgangen werden -andernfalls leidet der harterkämpfte Verbraucher- und Umweltschutz. Wenn wir über den klassischen ‚Chlorhühnchenrand‘ hinausschauen, stellen wir bald fest, dass es im TTIP nicht nur um das Durchsetzen industrieller Standards, umweltschädlicher Verfahren und das Herabsetzen von Normen geht, sondern auch Arbeitsplätze sind in Gefahr. Gerne beschwören Befürworter die Mär des Wirtschaftswachstums, jedoch lassen sie dabei unter den (Verhandlungs-)Tisch fallen, dass für die wenigen im Exportsektor entstehenden neuen Jobs welche in der Landwirtschaft, bei Dienstleistungen und im Kulturbereich verloren gehen. Schon das NAFTA lehrte: sinkende Löhne, das Unterlaufen von Arbeitsmindeststandards sowie die Ausweitung prekärer Arbeitsverhältnissen sind Folgen von Freihandelsabkommen. Aus diesem Grund sagen wir ganz klar: TTIP? Nein, danke!

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Verhandlungen über TTIP haben eine intensive gesellschaftliche Debatte über Chancen und Risiken angestoßen. Viele Menschen verbinden mit TTIP erhebliche Sorgen, die die Bundesregierung ernst nimmt. Eines steht fest: Bewährte Rechte und Standards in Europa für Arbeitnehmer-, Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz oder bei der öffentlichen Daseinsvorsorge und im Kulturbereich dürfen nicht unterlaufen werden. Dies ist im Verhandlungsmandat für die EU-Kommission klar festgeschrieben. Es ist sichergestellt, dass bspw. im Verbraucherschutz die in der EU geltenden Kennzeichnungspflichten und Zulassungsverfahren für genetisch veränderte Organismen sowie das sogenannte Vorsorgeprinzip im Hinblick auf Fleischproduktion (Verbot von „Hormon- und Klonfleisch“) und Fleischverarbeitung (keine „Chlorhühnchen“) unverändert bestehen bleiben. TTIP birgt zwar die Chance, Vorschriften und Regeln in der Wirtschaft Europas und der USA langfristig so zu gestalten, dass sie besser zusammen passen. Unterschiedliche Standards sollen allerdings nur dann gegenseitig anerkannt werden können, wenn das Schutzniveau auf beiden Seiten jeweils vergleichbar ist, aber auf verschiedenen Wegen erreicht werden kann. TTIP wird somit die europäischen und deutschen Schutzstandards nicht aufweichen.

dbb beamtenbund und tarifunion

TTIP wie auch andere Freihandels- und Investitionsabkommen dürfen Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards nicht in Frage stellen. Diese Standards entsprechen Zielen, die im Gemeinwohlinteresse liegen und von Parlamenten formuliert werden. Über Inhalt und Umfang von gemeinwohlorientierten Leistungen befindet der Souverän. Dieses Recht darf nicht durch internationale Verträge ausgehöhlt werden. Bei den Standards und Normen sollte nicht der kleinste gemeinsame Nenner gesucht werden. Hohe Standards begünstigen Innovation. Sie entsprechen dem Entwicklungsstand unserer Demokratien. Arbeitnehmerrechte sichern den sozialen Frieden, Umweltstandards eine lebenswerte Welt. Sie sind Standortvorteile in einer entwickelten demokratischen Gesellschaft, in der dem Markt eine dienende, nicht aber die beherrschende Rolle zukommt.

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Aus Sicht der deutschen Industrie muss die regulatorische Zusammenarbeit im TTIP zwei Grundsätze beachten: Erstens: Standards dürfen nicht gesenkt werden. Denn unsere Produkte sind gerade aufgrund eines hohen Qualitäts- und Sicherheitsniveaus international erfolgreich. Zweitens: Eine engere transatlantische Zusammenarbeit bei Regulierungen und Standards kann das Recht einzelner Staaten, Gesetze zum Schutz des Allgemeinwohls zu erlassen, nicht in Frage stellen. Beide Grundsätze sind im TTIP-Verhandlungsmandat klar hinterlegt und werden von der Bundesregierung, der Kommission und dem US-Handelsbeauftragten immer wieder hervorgehoben. Durch die gemeinsame Entwicklung von Regeln kann TTIP vielmehr einen Beitrag dazu leisten, dass sich künftig die Produkte durchsetzen, die sicher, umweltschonend und energieeffizient sind. So könnte TTIP zu einem globalen Schrittmacher für einen hohen Verbraucherschutz werden. Zur Frage der Sozialstandards ist das Verhandlungsmandat eindeutig: Arbeitnehmerrechte stehen nicht zur Disposition. Das deutsche Streikrecht oder der Mindestlohn werden ohnehin nicht-diskriminierend angewendet, gelten also für in- wie ausländische Unternehmen. Sie sind daher weder Gegenstand von TTIP, noch vor einem Schiedsgericht angreifbar.

Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Verband kommunaler Unternehmen e.V.

Die Anstrengungen zum Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse und zur Schaffung regulatorischer Kohärenz dürfen nicht dazu führen, dass der Handlungsspielraum der EU oder der Mitgliedstaaten, zum Beispiel in ihrer Umweltpolitik bestimmte als notwendig erachtete erhöhte Standards beizubehalten oder neu einzuführen, eingeschränkt wird. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU fordern daher, dass bei unterschiedlichen Schutzniveaus die in der EU einheitlich oder national geltenden Standards auf keinen Fall mit einem vorrangigen Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen reduziert werden dürfen; dies gilt insbesondere für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Die ausführliche Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände und des VKU finden Sie hier.

Europäische Kommission

Als Europäische Kommission verteidigen wir die hohen europäischen Sicherheits-, Gesundheits-, Sozial- und Umweltstandards und haben insbesondere im Bereich Lebensmittelsicherheit hohe Erwartungen an die amerikanischen Verhandlungspartner. Wir befürworten eine Anpassung von Standards nur dort, wo es wirtschaftlich sinnvoll und politisch möglich ist. Wir sind überzeugt, dass die Vereinfachungen durch TTIP insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen ermöglichen, neue Märkte zu erschließen: eine Anpassung von Standards entlastet den Mittelstand und wird zu einer wirtschaftlichen Stärkung Europas beitragen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Schutz des Einzelnen bei den Verhandlungen im Mittelpunkt steht. Wir fordern ein Abkommen, dass auf den gültigen Standards aufbaut und Möglichkeiten lässt, diese qualitativ weiter zu entwickeln.

Deutscher Gewerkschaftsbund DGB

Der DGB fordert, dass Handel fair ablaufen muss. Das heißt zum einen, dass eine Verbesserung und ein Schutz von Arbeitnehmer- und Umweltstandards im Abkommen verbindlich und durchsetzbar geregelt sein muss – die besten Regeln in einem Abkommen nutzen wenig, wenn die Verletzung dieser Regeln nicht geahndet werden kann. CETA sieht beispielsweise keine Sanktionsmöglichkeiten beim Verstoß gegen Regeln zum Arbeitnehmerschutz vor. Zum anderen müssen Staaten weiter in der Lage sein, sinnvolle Regeln zum Arbeitnehmer-, Umwelt- und Verbraucherschutz zu erlassen. Spezielle Klagerechte für Investoren gegen Staaten (ISDS) können dazu beitragen, Staaten von sinnvollen Regulierungen abzuhalten und werden auch deshalb vom DGB abgelehnt.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag DIHK

Technische Normen und Standards sollen dort gegenseitig anerkannt werden, wo sie auf beiden Seiten des Atlantiks gleichwertigen Schutz sicherstellen. Ziel ist also nicht die Absenkung des Schutzniveaus für Verbraucher, Umwelt oder Arbeitnehmer. Die Kommission und die deutsche Bundesregierung haben auch mehrfach betont, dass beide Verhandlungsseiten weiterhin das Recht behalten, Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsangelegenheiten nach eigenem Ermessen zu regeln. Ein verstärkter Austausch zu technischen Normen soll vermeiden, dass neue Handelshemmnisse durch z.B. Auflagen zur Doppelzertifizierung trotz gleicher Sicherheitsanforderungen an das Produkt entstehen.

Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA

Die gegenseitige Anerkennung von Standards wird nur dort angestrebt, wo US- und EU-Standards ein vergleichbar hohes Schutzniveau bieten. Eine Absenkung von Verbraucher- und Umweltstandards wird durch das EU-Verhandlungsmandat ausgeschlossen. Die Verhandlungsführer der EU und USA haben mehrfach betont, dass kein Vertrag abgeschlossen wird, bei dem Standards gesenkt werden. Alles andere wäre auch politisch nicht durchsetzbar. Darüber hinaus sind US-Standards nicht grundsätzlich niedriger als die der EU.
Deutsche Maschinenbauunternehmen sehen sich technischen Handelsbarrieren in den USA ausgesetzt, da es unterschiedliche technische Anforderungen gibt. Zum Beispiel muss ein Unternehmen an einer Maschine konstruktive Änderungen vornehmen oder andere Komponenten für die US-Maschine verwenden. Zusätzliche Zertifizierungen von Dritten müssen eingeholt oder Bedienungsanleitungen und Etiketten an den Maschinen angepasst werden. Diese unterschiedlichen technischen Regularien führen nach Schätzungen des VDMA zu höheren Kosten von 5 bis 20 Prozent. Der VDMA fordert daher eine transparente Schaffung von technischen Regularien auf beiden Seiten des Atlantiks sowie eine Harmonisierung von technischen Anforderungen auf Normungsebene und eine Angleichung bestehender Standards.


Foto & Teaser: Martin Abegglen | CC BY SA 20.0