0

Fall Böhmermann: Strafnorm zur Beleidigung ausländischer Staatsorgane verfassungskonform?


In den Streit zwischen Böhmermann und Erdogan möchte ich mich gar nicht einmischen. Das sollen die beiden unter sich ausmachen – juristisch versteht sich. Und eine Beleidigung ist ja etwas, was ganz normal verfolgt werden kann. Was ich mich aber Frage: Sind die Schutzparagrafen für ausländische Staatsorgane oder auch für unseren Bundespräsidenten verfassungskonform?

Alle Menschen sind laut unserer Verfassung vor dem Gesetz gleich und das bedeutet, dass eine Ungleichbehandlung sachlich begründet sein muss. Nur, aus welchem Grund sollten die mit am stärksten herausragenden Personen des öffentlichen Lebens besonders geschützt werden? Muss nicht gerade z.B. bei unserem Bundespräsidenten, dem gewählten Vertreter eines demokratischen Rechtsstaats, auch eine scharfe, überspitzte oder derbe Kritik möglich sein?

Die Frage ist für mich also nicht, was im Rahmen der Satire zulässig ist und was nicht, sondern ob BP und ähnliche Personen besonders geschützt sein müssen bzw. ob sie im Rahmen der Gleichheit vor dem Gesetz besonders geschützt sein dürfen.


Kommentare

  • In diesem Sinne: "God save the Gauck"

  • Hallo MisterEde,

    ich melde mich aus der Versenkung zurück.

    Welche Schutzparagraphen für Staatsorgane im In- und Ausland meinen Sie? Den Paragraph 112?

    Mit freundlichen Grüßen! Doro