Beitrag des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)
In der deutschen Wirtschaft wird das Thema Menschenrechte sehr ernst genommen. Dementsprechend engagieren sich deutsche Unternehmen in zahlreichen Initiativen oder sind Kodizes angeschlossen, die das menschenrechtliche Engagement fördern und sichtbar machen. In diesem Sinne bringt sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) als Mitglied der Steuerungsgruppe in den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ein. Dabei gilt es aus Sicht der Wirtschaft, die Vorgaben der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte so umzusetzen, dass die menschenrechtlichen Belange der Menschen in den Schwellen- und Entwicklungsländern ebenso berücksichtigt werden wir die Möglichkeiten deutscher Unternehmen. Insgesamt sind rund 850.000 deutsche Unternehmen im Außenhandel oder als Investoren unterwegs - die überwiegende Mehrheit von ihnen sind Klein- und mittelständische Betriebe. Gerade die Haftung für das Fehlverhalten Dritter entlang der gesamten Lieferkette stellt viele Betriebe vor unlösbare Herausforderungen. Die Anforderungen aus dem NAP dürfen mittelständische Unternehmen daher nicht von einem Engagement im Ausland abhalten. Ein Rückzug aus dem Auslandsgeschäft würde hierzulande Arbeitsplätze gefährden. Er schadet aber auch besonders den Menschen in den Schwellen- und Entwicklungsländern.