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Dr. Thomas Darnstädt zur Frage nach der Sperrklausel bei den EU-Wahlen


Das BVerfG hat am 26. Februar 2014 die Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Wird die Europawahl damit demokratischer? Oder unterbewertet das BVerfG die Bedeutung des Europaparlaments für die europäische Demokratie?

Dr. Darnstädt: Durch den vom Bundesverfassungsgericht verfügten Wegfall der Drei-Prozent-Klausel wird die Europawahl nicht demokratischer - denn ich glaube, dieses Attribut hat keinen Komparativ. Jedenfalls wird ein Gleichheits-Mangel beseitigt, und so ein Mangel wiegt schwer in Hinblick darauf, dass Wahlrechts-Erfolgs-Gleichheit wenn auch keine Garantie der Grundrechtecharta so doch nach gemeinsamer Anschauung aller europäischen Staaten eine zwingende Konsequenz des Verhältniswahlrechts ist. Ob das Verfassungsgericht bei seiner Abwägung mit der Notwendigkeit der Funktionsfähigkeit des EU-Parlaments letztlich die richtigen Gesichtspunkte berücksicht hat, kann dahingestellt bleiben. Im Ergebnis jedenfalls bringt der Wegfall der Sperre keine nennenswerten Nachteile. Experten gehen für die kommende Wahl von sechs bis sieben zusätzlichen Splitter-Parlamentariern aus. Das ist weniger als ein Prozent der Mitglieder des Europaparlaments.

Kurzvorstellung Dr. Darnstädt


Wir haben die Podiumsgäste des zweiten Europäischen Salons zum Thema "Vor der Wahl zum Europäischen Parlament: Europa der Bürger – Europa der Eliten?" vorab um ihre Meinung zu unterschiedlichen Fragen gebeten, um sie online zu diskutieren. Alle Online-Beiträge und Kommentare haben die Chance, am 30. April auf dem Podium direkt in die Diskussion mit den Experten einzufließen.

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Kommentare

  • Liebes Forum, in der 'Offline'-Diskussion in Berlin ergaben sich zu dieser Frage noch einige Impulse.

    • Dr. Darnstädt forderte, die Frage, wie ein Europa der Bürger gestaltet werden könne, von der Diskussion über die Karlsruher Urteile zu trennen. "Wenn wir die ganze Zeit auf das Verfassungsgericht starren, kommen wir bei der eigentlichen Frage - wie verbessern wir die repräsentative Demokratie in Europa? - keinen Schritt weiter. Ob das Bundesverfassungsgericht das Europäische Parlament nun richtig versteht oder nicht, kann uns doch relativ egal sein."
  • Naja die Chancengleichheit ist ja im deutschen Bundestag bewusst durch die 5%-Hürde eingeschränkt, demokratietheoretische Überlegungen, wann dieser Gleichheitsgrundsatz hinter den der Funktionsfähigkeit und der drohenden Zersplitterung zurück tritt gibt es also. Die zentrale Frage wäre dann: Warum gelten für den Bundestag andere Regeln/Überlegungen als für das Europaparlament?

  • "Jedenfalls wird ein Gleichheits-Mangel beseitigt, und so ein Mangel wiegt schwer in Hinblick darauf, dass Wahlrechts-Erfolgs-Gleichheit wenn auch keine Garantie der Grundrechtecharta so doch nach gemeinsamer Anschauung aller europäischen Staaten eine zwingende Konsequenz des Verhältniswahlrechts ist."

    Hiermit sprechen sie einen wichtigen Punkt an -

    Ich bin Ihrer Meinung: der Wegfall der Sperrklausel wird keine bedenklichen Nachteile haben.

    Und die Sorge vor Zersplitterung sehe ich als übertrieben an!

    • und veraltet, totschlagargument für diejenigen, die keine lust haben wahlkampf zu machen!