Dr. Thomas Darnstädt zur Frage nach der Sperrklausel bei den EU-Wahlen
Das BVerfG hat am 26. Februar 2014 die Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Wird die Europawahl damit demokratischer? Oder unterbewertet das BVerfG die Bedeutung des Europaparlaments für die europäische Demokratie?
Dr. Darnstädt: Durch den vom Bundesverfassungsgericht verfügten Wegfall der Drei-Prozent-Klausel wird die Europawahl nicht demokratischer - denn ich glaube, dieses Attribut hat keinen Komparativ. Jedenfalls wird ein Gleichheits-Mangel beseitigt, und so ein Mangel wiegt schwer in Hinblick darauf, dass Wahlrechts-Erfolgs-Gleichheit wenn auch keine Garantie der Grundrechtecharta so doch nach gemeinsamer Anschauung aller europäischen Staaten eine zwingende Konsequenz des Verhältniswahlrechts ist. Ob das Verfassungsgericht bei seiner Abwägung mit der Notwendigkeit der Funktionsfähigkeit des EU-Parlaments letztlich die richtigen Gesichtspunkte berücksicht hat, kann dahingestellt bleiben. Im Ergebnis jedenfalls bringt der Wegfall der Sperre keine nennenswerten Nachteile. Experten gehen für die kommende Wahl von sechs bis sieben zusätzlichen Splitter-Parlamentariern aus. Das ist weniger als ein Prozent der Mitglieder des Europaparlaments.
Wir haben die Podiumsgäste des zweiten Europäischen Salons zum Thema "Vor der Wahl zum Europäischen Parlament: Europa der Bürger – Europa der Eliten?" vorab um ihre Meinung zu unterschiedlichen Fragen gebeten, um sie online zu diskutieren. Alle Online-Beiträge und Kommentare haben die Chance, am 30. April auf dem Podium direkt in die Diskussion mit den Experten einzufließen.
Redaktion
Liebes Forum, in der 'Offline'-Diskussion in Berlin ergaben sich zu dieser Frage noch einige Impulse.