Jon Worth zur Frage nach der Sperrklausel bei den EU-Wahlen
Das BVerfG hat am 26. Februar 2014 die Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Wird die Europawahl für Sie damit demokratischer? Unterbewertet das BVerfG die Bedeutung des Europaparlaments für die europäische Demokratie?
John Worth: Das ist mir relativ egal. Ein paar Piraten mehr und ein paar Christdemokraten weniger aus Deutschland ändern an der EU-Politik als ganzer sehr wenig. Mich stört, dass das Bundesverfassungsgericht das Problem nur aus deutscher Sicht gesehen hat. Eine durchaus besserer Reformschritt in Deutschland wäre getan, wenn ein System offener Wahllisten (wie z.B. in den Niederlanden oder in Irland) eingeführt würde. Dann hätten die Wähler mehr und die Parteien weniger Kontrolle. Transnationale Wahlkreise wären noch besser.
Wir haben die Podiumsgäste des zweiten Europäischen Salons zum Thema "Vor der Wahl zum Europäischen Parlament: Europa der Bürger – Europa der Eliten?" vorab um ihre Meinung zu unterschiedlichen Fragen gebeten, um sie online zu diskutieren. Alle Online-Beiträge und Kommentare haben die Chance, am 30. April auf dem Podium direkt in die Diskussion mit den Experten einzufließen.
sabinemueller ist dafür
Die beiden Vorschläge kann ich nur unterstützen. Nicht nur, dass durch offene Listen die Parteien weniger, und die Wähler mehr Kontrolle hätten, es würde zudem auch über den Kandidaten eine engeres Interesse an den Entscheidungen auf EU-Ebene stattfinden (man würde dann sicherlich eher verfolgen, was der "eigene Kandidat" so in Brüssel macht). Noch besser die Idee der Wahlkreise, denn hiermit würden Repräsentanten von grenzüberschreitenden Regionen gewählt. Ein Verfahren, das die europäische Idee und das "Europa der Regionen" also in aller Konsequenz weiter denken würde.