Liebes Forum

der Medienexperte Heiko Hilker , Geschäftsführer des Dresdner Instituts für Medien, Bildung und Beratung (DIMBB), hat sich mit den Thesen der Initiative für einen Publikumsrat auseinandergesetzt und uns seine Einschätzung geschickt:

Publikumsräte können ein Baustein neben vielen weiteren sein, ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Besinnung auf ihren ursprünglichen Auftrag zu bringen.

Sicher, es gibt viele Gründe, ARD, ZDF und Deutschlandradio zu kritisieren. Doch diese Sender existieren nicht im luftleeren Raum. Sie agieren unter politischen, (medien)ökonomischen und gesellschaftlichen Bedingungen. Sie haben sich über einen längeren Zeitraum hinweg zu dem entwickelt, was sie heute sind. Damit sind sie auch „Ausdruck der gesellschaftlichen Verhältnisse“. Diejenigen, die in den Sendern an der Spitze stehen, machen dies in den meisten Fällen deshalb, weil sie am besten die entsprechende Funktion ausfüllen.

Sicher, der Rundfunk, öffentlich-rechtlich wie privat, hat keine „Freiheit an sich“. Er hat eine der „Demokratie dienende Funktion“, wie es das Bundesverfassungsgericht immer wieder formulierte. Dieser kommt er nach, indem er Beiträge zur öffentlichen Meinungs- und Willensbildung, im Bereich der Information, Kultur und Bildung sowie mit Unterhaltungsformaten leistet. Streiten kann man sich darüber, inwieweit z.B. ARD und ZDF dem Informationsauftrag gerecht werden, ob und inwieweit sie die Breite und Vielfalt der Gesellschaft abbilden und ob sie die richtigen Prioritäten setzen, wenn sie zum Beispiel im Jahr über 900 Millionen Euro für die Sportberichterstattung ausgeben.

Die Idee der „Initiative für einen Publikumsrat“, eine „unabhängige Anlaufstelle“ für das Publikum zu schaffen, welche „Kritiken und Anregungen zum Programm in der Funktion eines Medien-Watchdogs kompetent bündelt, auswertet und diese als Mittlerin zwischen Zuschauer/in und Rundfunkanstalt transparent macht“, erinnert an die Rechnungshöfe bzw. Datenschützer. Dadurch würde die Auseinandersetzung verstärkt in der Öffentlichkeit geführt sowie qualifiziert werden.

Die zusätzlichen Transparenzforderungen sind nachvollziehbar. Dass die Zusammensetzung der Gremien reformiert werden muss, wird schon lange diskutiert. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, der auch immer unter machtpolitischen Gesichtspunkten agiert.

Dass alle Sendungen barrierefrei anzubieten sind, ergibt sich schon allein aus Artikel 3 Grundgesetz. Wenn Radio und Fernsehen konstituierend für die Demokratie sind, dann müssen auch jede und jeder Zugang zu ihren Angeboten haben. Schließlich darf niemand „wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Leider haben dies die Sender jahrzehntelang anders gesehen und sind dem nicht gerecht geworden.

Sicher kann man „eine unbegrenzte Verweildauer von Sendungen im Internetangebot der Rundfunkanstalten“ fordern. Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass die Sender viele Filme und Serien, insbesondere auch Dokumentationen, nicht voll finanzieren, sondern nur das Sendrecht erwerben. Man überlässt den Produzenten einen Teil der Verwertungsrechte, um so Geld zu sparen. Wer also möchte, dass die Sender so viel wie möglich von dem, was sie gesendet haben, auch in den Mediatheken zur Verfügung stellen, der muss wissen, dass dies auch Geld kostet. Denn neben dem Senderecht müssten sie das zeitlich unbeschränkte „Recht der öffentlichen Zugänglichmachung“ erwerben.

Um dies zu finanzieren gibt es nur drei Möglichkeiten: Es wird erstens weniger produziert, es wird zweitens innerhalb der Senderetats umgeschichtet oder es wird drittens der Rundfunkbeitrag erhöht. Man muss bei der Diskussion um längere Verweildauern einfach berücksichtigen, dass die Beitragszahlerinnen und -zahler den Beitrag zu 100% bezahlt haben, die Sender die viele Produktionen, Filme und Serien jedoch nicht zu 100% bezahlen.

Falls die Medienpolitik, also Landesregierungen und -parlamente anerkennen, dass es einen Publikumsrat geben soll, wird dieser auch im Rundfunkstaatsvertrag fixiert. So, wie die Landesmedienanstalten entsprechend Mittel aus dem Rundfunkbeitrag erhalten (142 Millionen Euro in 2013), könnte der Gesetzgeber auch dem Publikumsrat Mittel gesetzlich zusichern. Dazu brauchte man nicht unbedingt Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag verwenden. Schließlich erhöhen sich die Einnahmen der Landesmedienanstalten mit steigenden Beitragseinnahmen automatisch. (In 2013 waren es ca. 3,8 Mio. Euro zusätzlich)

Publikumsräte sind ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk grundsätzlicher reformiert werden. Zur Reform der Gremien habe ich hier letztes Jahr Vorschläge gemacht, welche Grundsatzfragen die Medienpolitik zu beantworten hat, haben Uwe Kammann und ich hier ausgeführt.